Alles auf Anfang: Amt für Soziales kehrt ab 14.06.2021 zum Regelbetrieb zurück
Pressemitteilung vom 11.06.2021
Normalität statt Notbremse: Nach mehreren Monaten pandemiebedingter Einschränkungen kehrt das Amt für Soziales ab Montag, dem 14. Juni 2021, zum gewohnten Regelbetrieb zurück. Die Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin tritt mit Ablauf des 13. Juni außer Kraft. Als einzige Einschränkung bleibt, dass Terminsprechstunden wie in den letzten Monaten Vorrang vor offenen Sprechstunden haben. Damit sollen die Anzahl der wartenden Personen reguliert und Infektionsrisiken auf ein Minimum reduziert werden.
Kundinnen und Kunden ohne Termin müssen künftig Wartemarken ziehen. Davon ausgenommen sind Kundinnen und Kunden der Arbeitsgruppe „Hilfe zur Pflege“, des Allgemeinen Sozialdienstes, sowie des Bereichs Kosteneinziehung/Unterhaltsstelle/Bestattungen. Die Betreuungsbehörde bietet grundsätzlich Terminsprechstunden an. Wer eine Wartemarke gezogen hat, wird durch die Kolleginnen und Kollegen der Anmeldung aufgerufen. Dort wird das Anliegen aufgenommen und eine Entscheidung getroffen, wie dieses am besten bearbeitet werden kann.
Die Sprechstundenregelungen der einzelnen Arbeitsgruppen (Leistungsbereich, Sozialdienst, Betreuungsbehörde) im Überblick:
- Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach AsylbLG und Hilfe nach § 67 SGB XII: Anmeldung in Raum 101 – Wartemarken
- Teilhabefachdienst Soziales: Anmeldung in Raum 314/315 – Wartemarken
- Hilfe zur Pflege: Anmeldung bei der zuständigen Sachbearbeitung – Wartebereich ambulante Hilfe zur Pflege im Fahrstuhlbereich
- Soziale Wohnhilfe: Anmeldung in Raum 31 – Wartemarken
- Allgemeiner Sozialdienst: Anmeldung in Raum 121
- Unterhaltsstelle: Anmeldung bei der zuständigen Sachbearbeitung
- Bestattungen: Anmeldung bei der zuständigen Sachbearbeitung
- Betreuungsbehörde: Anmeldung bei der zuständigen Sachbearbeitung – Terminsprechstunde, unangemeldete Kundinnen und Kunden nach freien Kapazitäten
Die offene Sprechstunde wird dienstags und donnerstags zwischen 09:00 und 13:00 Uhr im Rathaus Lankwitz angeboten. Vergibt die zuständige Sachbearbeitung einen Termin außerhalb dieser Zeitfenster, werden die betreffenden Kundinnen/Kunden am Empfang beim Pförtner abgeholt.
Zum Schutz von Besucherinnen, Besuchern und dem Personal ist weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske im Amt für Soziales erforderlich. Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attestes von der Maskenpflicht befreit sind, müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Außerdem bleiben alle aufgefordert, die gängigen Hygienevorschriften, Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln einzuhalten. Viele Angelegenheiten lassen sich auf postalischem Weg, per E-Mail, telefonisch oder online erledigen. Wer nur etwas abzugeben hat, nutzt bitte den Hausbriefkasten.
Da nur eine gewisse Anzahl Personen Zutritt zum Haus hat, müssen sich Spontanbesucher auf Wartezeiten im Freien einstellen. Die Wartekapazitäten innerhalb des Gebäudes sind begrenzt, alle Gäste müssen die bereitgestellten Stühle nutzen. Personen mit telefonisch oder per E-Mail vereinbartem Termin müssen sich nicht in die Warteschlange einreihen, sondern können direkt zur Pförtnerloge durchgehen. Kundinnen und Kunden werden gebeten, nach Möglichkeit allein im Amt zu erscheinen und auf eine Begleitperson zu verzichten. Ausnahmen gelten, wenn z.B. Übersetzerinnen bzw. Übersetzer hingezogen werden müssen.
Die sieben bezirklichen Freizeitstätten für die Generation „55 plus“ haben seit 3. Juni 2021 ihre Außenbereiche für Kaffeebetrieb, Freiluftkonzerte und eingeschränkte (d.h. kontaktlose) Gruppenaktivitäten wieder geöffnet.