Terminsprechstunden des Amtes für Soziales bis Ende Mai 2021

Pressemitteilung vom 17.05.2021

Das Amt für Soziales Steglitz-Zehlendorf hält wegen des andauernden Pandmiegeschehens noch weitere zwei Wochen an einem eingeschränkten Regelbetrieb fest.

Die Arbeitsgruppen im Leistungsbereich, der Sozialdienst und die Betreuungsbehörde bieten ihren Kundinnen und Kunden bis 31. Mai 2021 Terminsprechstunden an.

Offene Sprechstunden finden nicht statt.

Zur Vereinbarung eines Termins werden Kundinnen und Kunden gebeten, ihre/n Sachbearbeiter/in direkt anzurufen. Zusätzlich wurden für einige Bereiche spezielle Sammelrufnummern zur Aufnahme des Terminwunschs eingerichtet. Die sachbearbeitende Person meldet sich zurück, um das Kundenanliegen zu besprechen und den Termin zu bestätigen.

Terminkunden und -kundinnen, die dienstags und donnerstags zwischen 09:00 und 13:00 Uhr kommen, melden sich beim Sicherheitsdienst am Haupteingang. Kundinnen und Kunden mit Termin außerhalb dieser beiden Zeitfenster melden sich an der Pförtnerloge und werden vom zuständigen Mitarbeiter/der zuständigen Mitarbeiterin an der Pförtnerloge abgeholt.

Das Amt für Soziales bittet Personen ohne verbindlichen Termin dringend, auf persönliche Besuche im Amtsgebäude zu verzichten. Die meisten Angelegenheiten lassen sich auf postalischem Weg, per E-Mail, telefonisch oder online erledigen. Wer nur etwas abzugeben hat, nutzt bitte den Hausbriefkasten.

Neben den Terminsprechstunden hält das Sozialamt das Angebot von Notfallsprechstunden aufrecht. Notfälle sind Mittellosigkeit, zu beseitigende Obdachlosigkeit und Bestattungen. Kundinnen und Kunden melden sich bitte beim Pförtner. Lotsinnen und Lotsen führen im Foyer des Rathauses Lankwitz mit den Betroffenen ein kurzes Vorgespräch zur Klärung ihrer Anliegen. Sofern sich dabei herausstellt, dass kein Notfall vorliegt, wird ein persönlicher Termin vergeben.

Bei der Vorsprache zur Termin- und Notsprechstunde ist weiterhin eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zwingend erforderlich. Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) reicht nicht aus. Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attestes von der Maskenpflicht befreit sind, müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Die sieben bezirklichen Seniorenfreizeitstätten bleiben vorsorglich bis auf Weiteres geschlossen.