Das Amt für Soziales Steglitz-Zehlendorf hält an einem eingeschränkten Regelbetrieb bis einschließlich 16. Mai 2021 fest. Wie es sich in Pandemiezeiten bewährt hat, bieten die Arbeitsgruppen im Leistungsbereich, der Sozialdienst und die Betreuungsbehörde ihren Kundinnen und Kunden Terminsprechstunden an. Weiterhin eingestellt bleiben die offenen Sprechstunden.
Wichtigste Rechtsgrundlage ist die Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin vom 27. April 2021, die am 1. Mai 2021 in Kraft tritt und vorerst bis 16. Mai 2021 gilt. Mit dieser Änderungsverordnung präzisiert der Senat in seinem Zuständigkeitsbereich das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021, gemeinhin unter der Kurzbezeichnung „Bundesnotbremse“ bekannt.
Zur Vereinbarung eines Termins werden Kundinnen und Kunden gebeten, ihre/n Sachbearbeiter/in direkt anzurufen. Zusätzlich wurden für einige Bereiche spezielle Sammelrufnummern zur Aufnahme des Terminwunschs eingerichtet. Die sachbearbeitende Person meldet sich zurück, um das Kundenanliegen zu besprechen und den Termin zu bestätigen.
Terminkunden und -kundinnen, die dienstags und donnerstags zwischen 09:00 und 13:00 Uhr kommen, melden sich beim Sicherheitsdienst am Haupteingang. Alternativ erfragt der Sicherheitsdienst auch regelmäßig, ob Terminkunden und -kundinnen in das Rathaus möchten. Kundinnen und Kunden mit Termin außerhalb dieser beiden Zeitfenster werden vom zuständigen Mitarbeiter/der zuständigen Mitarbeiterin an der Pförtnerloge abgeholt.
Das Amt für Soziales bittet Personen ohne verbindlichen Termin dringend, auf persönliche Besuche im Amtsgebäude zu verzichten. Die meisten Angelegenheiten lassen sich auf postalischem Weg, per E-Mail, telefonisch oder online erledigen. Wer nur etwas abzugeben hat, nutzt bitte den Hausbriefkasten.
Neben den Terminsprechstunden hält das Sozialamt das Angebot von Notfallsprechstunden aufrecht. Notfälle sind Mittellosigkeit, zu beseitigende Obdachlosigkeit und Bestattungen. Lotsinnen und Lotsen führen im Foyer des Rathauses Lankwitz mit den Betroffenen ein kurzes Vorgespräch zur Klärung ihrer Anliegen. Sofern sich dabei herausstellt, dass kein Notfall vorliegt, wird ein persönlicher Termin vergeben.
Bei der Vorsprache zur Termin- und Notsprechstunde ist weiterhin eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zwingend erforderlich. Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) reicht nicht aus.
Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attestes von der Maskenpflicht befreit sind, müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Das Amt für Soziales beobachtet die Pandemieentwicklung aufmerksam und kann auf veränderte Situationen rasch reagieren. Oberste Priorität hat der Gesundheitsschutz für Kundschaft und Personal. Anlass zu vorsichtiger Hoffnung gibt der im Berlinvergleich mit 88,4 deutlich unterdurchschnittliche Wert der Steglitz-Zehlendorfer Sieben-Tage-Inzidenz (Stand: 02.05.2021). Auf Hochtouren laufen weiterhin Schnelltests, Selbsttests und Impfungen, die immer größere Teile der Bevölkerung erreichen. Erfreulicherweise war es bisher nicht notwendig, die Notbremse zu ziehen. Trotzdem bleiben alle aufgefordert, persönliche Kontakte zu minimieren.
Die sieben bezirklichen Seniorenfreizeitstätten bleiben vorsorglich bis auf Weiteres geschlossen.