Offene Mieterberatung in Steglitz-Zehlendorf auch zu Fragen nach Aufhebung des Mietendeckel-Gesetzes

Pressemitteilung vom 23.04.2021

Die offene Mieterberatung in Steglitz-Zehlendorf steht auch für mietrechtliche Fragen nach Aufhebung des Mietendeckel-Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage wird die Beratung telefonisch durchgeführt. Die Termine können unter der Telefonnummer 030 293 43 10 vereinbart werden. Eine Terminanfrage ist auch per E-Mail möglich: info@asum-berlin.de.

Bezirksstadtrat Michael Karnetzki:

bq. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel-Gesetz stehen viele Mieterinnen und Mieter vor der Frage, wie sie mit den einbehaltenen Beträgen umgehen müssen und ob es andere Wege zur Überprüfung und Senkung der Miete gibt. Ich bin froh, dass es dafür ein Beratungsangebot gibt, auch wenn es per Telefon etwas umständlicher ist.

Die offene, kostenlose Mieterberatung wird von der asum GmbH im Auftrag des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf für die Mieterinnen und Mieter im Bezirk angeboten.

Die Beratung erfolgt durch mietrechtserfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und behandelt alle zivilrechtlichen Fragen rund um das Mietrecht, z. B. Modernisierungsankündigungen, Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Wohnungsmängel und Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Eine rechtliche Vertretung ist nicht möglich.

Die offene Mieterberatung wird im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und Mieterberatung von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen finanziert.