Allgemeinverfügung zur Geflügelpestverordnung
Pressemitteilung vom 09.03.2021
In den letzten Wochen ist vermehrt in verschiedenen Berliner Bezirken bei Wildvögeln Geflügelpest festgestellt worden. Nachdem nun auch ein Kleinbestand im Bezirk Treptow- Köpenick an der Tierseuche verendet ist, wird eine berlinweite Aufstallung des Hausgeflügels für sinnvoll und notwendig erachtet.
Geflügelpest, auch Geflügelgrippe oder in Fachkreisen „Hochpathogene Aviäre Influenza“ (HPAI) genannt, ist eine Viruserkrankung, die vornehmlich von Wassergeflügel, Greif- und Rabenvögeln übertragen wird. Singvögel und Tauben sind selten betroffen. Menschen können bei sehr engem Kontakt mit leichten grippalen Symptomen erkranken, wie kürzlich erstmals in Russland festgestellt.
Daher sollten tote Vögel nicht mit den Händen berührt werden, sondern allenfalls mit Plastikhandschuhen in Kunststoffbeuteln vor Wildvogelfraß geschützt werden. Grundsätzlich ist der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufischt für die Beprobung und Entsorgung der Kadaver zuständig, den Sie unter der Telefonnummer: 030/90299-8530 erreichen.
Geflügelhalter müssen ihre Tiere mit Inkraftreten der Allgemeinverfügung, also praktisch am Tag nach deren Veröffentlichung, aufstallen. Durch die Abdeckung der Volieren nach oben und eine wildvogeldichte Seitenabdichtung kann der Erreger ferngehalten werden. So kann auch vermieden werden, dass infizierte Wildvögel an Futter- und Tränkplätze gelangen oder die Einstreu verschmutzen. Um eine Übertragung durch den Menschen zu verhindern, ist der Schuhwechsel vor Betreten des Stalles oder der Voliere unbedingt erforderlich. Auch Schutzkleidung und die Reinigung der Hände sind wichtige Biosicherheitsmaßnahmen.
Es ist zu erwarten, dass mit Beendigung des Wildvogelzuges Mitte April das Geschehen wieder abebbt, und die Maßnahmen mit erneuter Risikobewertung aufgehoben werden können.
Hier finden Sie die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung