Amt für Soziales bietet Terminsprechstunden an: Regelungen im Publikumsverkehr bis 28. März 2021
Pressemitteilung vom 05.03.2021
Ab 9. März 2021 kehrt das Amt für Soziales Steglitz-Zehlendorf zu einem eingeschränkten Regelbetrieb zurück: Die Arbeitsgruppen im Leistungsbereich, der Sozialdienst und die Betreuungsbehörde bieten ihren Kundinnen und Kunden Terminsprechstunden an.
Diese Regelung gilt vorläufig bis 28. März 2021. Bis dahin bleiben die offenen Sprechstunden eingestellt. Mit der vorsichtigen Öffnung reagiert das Amt für Soziales auf die am 3. März 2021 zwischen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und Bundeskanzlerin getroffenen Bund-Länder-Beschlüsse. Am 7. März 2021 tritt die zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin in Kraft. Damit setzt der Senat die MPK-Beschlüsse um. Außerdem gilt die bezirkliche COVID-19-Pandemieregelung mit aktuellem Stand vom 4. März 2021.
Zur Vereinbarung eines Termins werden Kundinnen und Kunden gebeten, ihre/n Sachbearbeiter/in direkt anzurufen. Zusätzlich wurden für einige Bereiche spezielle Sammelrufnummern zur Aufnahme von Anliegen sowie Terminwünschen eingerichtet. Die sachbearbeitende Person meldet sich zurück, um das Kundenanliegen zu besprechen und einen Termin zu vereinbaren, sofern fernmündlich nicht alles geklärt werden kann.
Terminkunden und -kundinnen, die dienstags und donnerstags zwischen 09:00 und 13:00 Uhr kommen, melden sich beim Sicherheitsdienst am Haupteingang. Alternativ erfragt der Sicherheitsdienst auch regelmäßig, ob Terminkunden und -kundinnen in das Rathaus möchten. Kundinnen und Kunden mit Termin außerhalb dieser beiden Zeitfenster werden vom zuständigen Mitarbeiter/der zuständigen Mitarbeiterin an der Pförtnerloge abgeholt.
Grundsätzlich bleibt es dabei, dass persönliche Kontakte auf ein Minimum reduziert werden sollen. Trotz der vorsichtigen Lockerungen hat sich nichts daran geändert, dass die Vermeidung von Infektionsrisiken höchste Priorität hat. Deshalb bittet das Amt für Soziales Personen ohne verbindlichen Termin weiterhin dringend, auf persönliche Besuche im Amtsgebäude zu verzichten. Die meisten Angelegenheiten lassen sich auf postalischem Weg, per E-Mail, telefonisch oder online erledigen. Wer nur etwas abzugeben hat, nutzt bitte den Hausbriefkasten.
Neben den Terminsprechstunden hält das Sozialamt das Angebot von Notfallsprechstunden aufrecht. Notfälle sind Mittellosigkeit, zu beseitigende Obdachlosigkeit und Bestattungen. Lotsinnen und Lotsen führen im Foyer des Rathauses Lankwitz mit den Betroffenen ein kurzes Vorgespräch zur Klärung ihrer Anliegen. Sofern sich dabei herausstellt, dass kein Notfall vorliegt, wird ein persönlicher Termin vergeben.
Bei der Vorsprache zur Termin- und Notsprechstunde ist eine medizinische Gesichtsmaske bzw. eine FFP2-Maske erforderlich.
Hintergrund ist die Zweite SARS-CoV2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin vom 4. März 2021, die Besucherinnen und Besucher von Büro- und Verwaltungsgebäuden zum Tragen verpflichtet. Ferner ist die Verwaltung an die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 21. Januar 2021 gebunden. Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) reicht nicht mehr aus.
Das Amt für Soziales beobachtet die Pandemieentwicklung aufmerksam und kann auf veränderte Situationen rasch reagieren. Oberste Priorität hat der Gesundheitsschutz für Kundschaft und Personal. Trotz ansteigender Impfquote bei den Hochrisikogruppen ist weiterhin Wachsamkeit geboten. Die Inzidenzwerte im Bezirk Steglitz-Zehlendorf sind in den letzten Tagen wieder leicht angestiegen. Um weitere Schritte in Richtung Normalität zu gehen, bleibt jede und jeder Einzelne aufgefordert, Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Die sieben bezirklichen Seniorenfreizeitstätten bleiben vorläufig geschlossen.