Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bebauungsplan 6-48 VE Ortsteil Zehlendorf
Pressemitteilung vom 10.03.2021
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat in seiner Sitzung am 10. November 2020 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 6-48 VE für das Grundstück Fischerhüttenstr. 64/68 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf aufzustellen.
Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.1
Mit der Durchführung des Beschlusses ist das Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.
Berlin Steglitz–Zehlendorf, den 26. Februar 2021