Allgemeinverfügung des Bezirkes Steglitz-Zehlendorf
Pressemitteilung vom 01.02.2021
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat mit Wirkung 01.02.2021 eine Allgemeinverfügung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Zweck der Maßnahme ist die Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und positiv auf SARS-CoV 2 Getestete. Betroffene Personen müssen sich demnach nach Anweisung des Gesundheitsamtes oder auf Veranlassung des Gesundheitsamtes unverzüglich in häusliche Isolation begeben. Die konkreten Anordnungen zur Isolation im Rahmen der Allgemeinverfügung können hier im Wortlaut nachgelesen werden. Die Allgemeinverfügung gilt für oben genannte betroffene Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf haben oder zuletzt hatten. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 31.03.2021.