Eingeschränkte Betriebsaufnahme der Bürgeramtsstandorte in den Rathäusern Steglitz und Zehlendorf ab 04.05.2020
Pressemitteilung vom 29.04.2020
Ab Montag, den 04.05.2020, nimmt das Bürgeramt Steglitz-Zehlendorf einen eingeschränkten Betrieb wieder auf. Es gelten folgende pandemiebedingte Einschränkungen:
- Für die Bürgeramtsstandorte in den Rathäusern Steglitz und Zehlendorf werden Termine für An-und Ummeldungen, in dringenden Personalausweis-und Passangelegenheiten sowie in Notfällen vereinbart.
- Der Standort Lankwitz bleibt für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen.
Termine im Bürgeramt sind ausschließlich über eine vorherige telefonische Klärung und Anmeldung unter (030) 90299-6321 möglich.
Sowohl für die telefonische Voranmeldung als auch für die Bearbeitung der Termine in den Rathäusern Steglitz und Zehlendorf gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 bis15.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 10.00 bis 14.00 und 15.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 14.00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13.00 Uhr
Sonderregelung am 07.05.20 (vor Feiertag): 08.00 bis 15.00 Uhr
Die Dokumentenabholung ist in beiden Standorten wieder ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
Dokumente, die im Standort Lankwitz beantragt wurden, können im Rathaus Zehlendorf abgeholt werden.
Kundinnen und Kunden werden gebeten, bei ihrem Besuch im Bürgeramt unbedingt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Es gilt weiterhin: Jeder unnötige Kontakt ist zu vermeiden. Deshalb sollte auch jeder vermeidbare Besuch im Bürgeramt unterbleiben.
Im Service-Portal Berlin (http://service.berlin.de) finden Sie Informationen zu einer Vielzahl von schriftlich zu beantragenden Dienstleistungen.