Abgelaufene Bewohnerparkausweise gelten in Steglitz-Zehlendorf mit dem Antrag auf Verlängerung der Bewohnerparkberechtigung als Nachweis der Parkberechtigung
Pressemitteilung vom 27.03.2020
Durch das Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf werden derzeit auch abgelaufene Bewohnerparkausweise als Parkberechtigung für die dort jeweils genannte Zone anerkannt, wenn in der Nähe des Bewohnerparkausweises gut sichtbar der Ausdruck eines elektronischen Antrags auf Verlängerung der Bewohnerparkberechtigung oder die Kopie eines solchen Antrags als Nachweis der Parkberechtigung ausgelegt ist. Ordnungswidrigkeitenanzeigen werden in diesen Fällen nicht gefertigt.
Diese Regelung wird in Abhängigkeit von der Abarbeitung der Anträge durch das Bürgeramt wieder aufgehoben.