Regelungen für den Bestattungsbetrieb auf den landeseigenen Friedhöfen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf

Pressemitteilung vom 16.03.2020

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Zum Schutz der Teilnehmenden an Trauerfeiern, aber auch zum Schutz der Bediensteten des Bezirksamtes gilt ab sofort:
  • Es finden weiterhin Erd- und Urnenbestattungen statt.
  • Alle Feierhallen werden ab dem 17.03.2020 geschlossen. Stille Beisetzungen können nur noch im Freien stattfinden.
  • Trauergemeinschaften sind nur bis zu 50 Personen zulässig. Die Einhaltung dieser Vorgabe aus der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Senats von Berlin vom 14. März 2020 ist Aufgabe des Anmeldenden der Trauerfeier, ebenso das Ausfüllen und Aufbewahren der Namens-, Adressen- und Telefonlisten.
  • Es sollten nur die engsten Angehörigen der verstorbenen Person an der Trauerfeier teilnehmen.
  • Es sind ab sofort keine persönlichen Besuche in der Friedhofsverwaltung mehr möglich. Anmeldungen und Auskunftsersuchen werden nur noch entgegengenommen
    per Telefon
    - für Waldfriedhof Zehlendorf: (030) 90299-6157
    - für Friedhof Steglitz:(030) 90299-5459
    - für Friedhof Waldfriedhof Dahlem, Friedhöfe Lichterfelde und Dahlem-Dorf: (030) 90299-5237
    - für Parkfriedhof Lichterfelde und Friedhof Lankwitz: (030) 90299-5435
    - für Friedhof Zehlendorf und Friedhöfe Wannsee: (030) 90299-5374
    per Telefax (030) 90299-6398
    oder per E-Mail.
    Ortstermine zur Grabstellenvergabe auf dem Friedhof sind möglich nach Terminvereinbarung.