Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), den sog. Mietendeckel beschlossen. Informationen dazu werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf der folgenden Internetseite angeboten:
https://mietendeckel.berlin.de/
Die Seite wird regelmäßig aktualisiert und sukzessive ausgebaut, um breite Informationen für alle Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter an einem Ort bereitzustellen.
Eine Bearbeitung im Bezirk kann erst erfolgen, wenn das Gesetz in Kraft getreten und das entsprechende Personal dafür vorhanden ist.