Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Zweck der Maßnahme ist die schnellere Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und positiv auf SARS-CoV 2 Getestete und damit verbunden eine Unterstützung in der Eindämmung des Infektionsgeschehens. Betroffene Personen müssen sich demnach nach Anweisung des Gesundheitsamtes oder auf Veranlassung des Gesundheitsamtes unverzüglich in häusliche Isolation begeben. Die konkreten Anordnungen zur Isolation im Rahmen der Allgemeinverfügung können hier im Wortlaut nachgelesen werden. Die Allgemeinverfügung gilt für oben genannten betroffene Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf haben oder zuletzt hatten.
Allgemeinverfügung des Bezirkes Steglitz-Zehlendorf vom 27.10.2020
Pressemitteilung vom 28.10.2020