Einschränkungen der Beurkundungen im Jugendamt, Fachdienst Amtsvormundschaft / Kindschaftsrechtliche Beratung (AV/KB)
Pressemitteilung vom 02.11.2020
Bei dem Jugendamt Steglitz- Zehlendorf von Berlin werden aufgrund der schwierigen Personalsituation nur noch eingeschränkt Beurkundungen vorgenommen:
Beurkundungen finden derzeit nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung für Kinder statt, die in
• Berlin in dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnen, bei vorgeburtlichen Beurkundungen deren Mütter in Steglitz-Zehlendorf wohnen
oder
• deren Wohnsitz außerhalb Berlins und des Landes Brandenburg liegt und der zur Beurkundung aufgeforderte Elternteil im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnt.
Die Vergabe der Beurkundungstermine obliegt der Urkundsperson, es kann dabei zu längeren Wartezeiten kommen!
Unterlagen für die Vorbereitung der Urkunden reichen Sie bitte schriftlich an das
Jugendamt Steglitz-Zehlendorf
Jug 4201
14160 Berlin
oder
per E-Mail ein.
- Für Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen:
• Personalausweise/Pässe der Eltern
• nach der Geburt des Kindes: Geburtsurkunde des Kindes oder Bescheinigung des Geburtsstandesamtes des Kindes über die Geburt
• vor der Geburt des Kindes: Mutterpass mit der Seite des errechneten Entbindungstermins - Für Unterhaltsurkunden:
• Personalausweis der/s Unterhaltspflichtigen
• Aufforderungsschreiben mit der Höhe des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages
• ggf. Nachweis einer bereits vorhandenen, abzuändernden Unterhaltsverpflichtung
(Unterhaltsurkunden, Gerichtsurteil, -beschluss, -vergleich)
• Geburtsurkunde des Kindes
Die Unterlagen bringen Sie bitte zum vereinbarten Beurkundungstermin im Original mit.
Beurkundungen können auch bei einem Notar, Vaterschaftsanerkennungen auch bei dem Standesamt erfolgen.