Zusammenlegung von Schiedsamtsbezirken
Pressemitteilung vom 17.09.2019
Eine Prüfung im Bezirkswahlamt Steglitz-Zehlendorf hat ergeben, dass es aus mehreren Gründen sinnvoll und erforderlich war, drei Schiedsamtsbezirke zusammenzulegen und so die Anzahl der Schiedsamtsbezirke gem. § 1 Abs. 3 Berliner Schiedsamtsgesetz von sieben auf vier zu reduzieren. Die Anzahl der Schlichtungsfälle ist seit Jahren rückläufig und zu gering, um auf Dauer die Tätigkeit für sieben Schiedspersonen zu rechtfertigen. Auch im berlinweiten Bezirksvergleich lag Steglitz-Zehlendorf mit sieben Schiedspersonen über dem Durchschnitt. Mit der jetzigen Maßnahme wird der Verwaltungsaufwand im Bezirkswahlamt reduziert und auch eine Einsparung von Kosten erzielt. Einen Verlust von Bürgernähe im Bezirk Steglitz-Zehlendorf muss deshalb aber niemand befürchten, denn bei der Zusammenlegung wurde wie bisher auf örtliche Nähe und damit den kurzen Weg zur zuständigen Schiedsperson geachtet. Die Verteilung bisheriger Schlichtungsfälle und damit eine gleichmäßige Auslastung
der Schiedspersonen fand ebenfalls Berücksichtigung. Im Einzelnen stellt sich die Neustrukturierung wie folgt dar:
- Die bisherigen Schiedsamtsbezirke 1 und 2 werden zusammengelegt und bilden den neuen Schiedsamtsbezirk 1.
- Die bisherigen Schiedsamtsbezirke 3 und 5 werden zusammengelegt und bilden den neuen Schiedsamtsbezirk 2.
- Der bisherige Schiedsamtsbezirk 4 wird Schiedsamtsbezirk 3.
- Die bisherigen Schiedsamtsbezirke 6 und 7 werden zusammengelegt und bilden den neuen Schiedsamtsbezirk 4.