Entlastung für BImA-Mieter in Steglitz-Zehlendorf - Vermietung nur noch am unteren Ende des Mietspiegels

Pressemitteilung Nr. 0528 vom 28.06.2019

Durch das BImA-Gesetz (Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben- BImAG) war die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bisher angehalten, das Liegenschaftsvermögen nach kaufmännischen Grundsätzen zu verwalten (§1 Absatz 1). Damit einher ging die Verpflichtung, Wohnungen gemäß des oberen Mietpreisspiegels zu vermieten.
Mit dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung soll die BImA nun ermächtigt werden, ihre Wohnungen anders als zuletzt am unteren Ende des Mietspiegels zu vermieten, maximal jedoch für 10€ pro m² nettokalt.

Von den rund 5.000 Berliner Wohnungen der Bundesanstalt liegen alleine in Steglitz-Zehlendorf über 1.000 Einheiten. Der Bezirk war also von der Mietpreispolitik besonders betroffen. Frau Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski ist daher erleichtert:

bq. “Das ist eine großartige Botschaft für die BImA-Mieter in Steglitz-Zehlendorf, die sich schon in einem offenen Brief an uns gewandt hatten. Ich appelliere an den Bundestag, den Kabinettsbeschluss schnellstmöglich zu beschließen.”