Ausbau des digitalen Serviceangebots im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

Pressemitteilung vom 01.02.2019

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf ist seit 2018, im Zuge des Berliner E-Government-Gesetzes bezirksübergreifend dafür zuständig, die Geschäftsprozesse in den Ämtern für Bürgerdienste zu dokumentieren, analysieren und optimieren. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit allen zwölf Berliner Ämtern für Bürgerdienste, den für die Digitalisierung verantwortlichen Senatsfachverwaltungen und dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.

Ein erstes Ergebnis ist nun für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar:

Ab sofort erhalten berlinweit alle Antragsteller/innen für einen Personalausweis und Reisepass im Bürgeramt eine Zugangsnummer und einen QR-Code für eine Online-Abfrage. Damit kann entweder über das Serviceportal des Landes Berlin unter www.berlin.de/pass-pa-statusabfrage oder direkt mit dem QR-Code der Bearbeitungsstatus nachverfolgt werden (z.B. in der Produktion bei der Bundesdruckerei oder im Versand an das Bürgeramt). Alternativ besteht die Möglichkeit, mittels Zugangsnummer telefonisch über die 115 eine entsprechende Auskunft zu erhalten.

In Kürze kann die einfache, gebührenpflichtige Meldebescheinigung elektronisch über das Serviceportal beantragt werden. Dadurch entfällt der bisher notwendige Besuch im Bürgeramt. Die Meldebescheinigung wird an die Wohnanschrift übersandt.

Cerstin Richter-Kotowski, Bezirksbürgermeisterin von Steglitz-Zehlendorf, erklärt:

bq. Ich freue mich, dass es jetzt für jeden unkompliziert möglich ist, zu sehen, wann der Personalausweis oder der Reisepass abgeholt werden kann. Der nächste Schritt wird dann die elektronische Meldebescheinigung sein, einfach von zu Hause oder auch am Wochenende beantragen und dann aus dem Briefkasten nehmen. Einfacher geht es nicht!

Aktuell befasst sich die Arbeitsgruppe „Geschäftsprozessmanagement“ im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf mit der digitalen Voranzeige von Geburten und Sterbefällen durch Krankenhäuser bzw. Bestattungsunternehmen, um so die gesamte Bearbeitungszeit spürbar zu minimieren. Gleichzeitig werden Voraussetzungen geschaffen, um den Antrag für Wohngeld ebenfalls elektronisch übermitteln zu können und damit den Bürgerinnen und Bürgern die Option zu bieten, einen persönlichen Termin im Wohnungsamt umgehen zu können.