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Bezeichnung: |
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung |
Gremium: |
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung |
Datum: |
Mi, 02.06.2021 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
17:05 - 18:50 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Videositzung |
Ort: |
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TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Annahme der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Neuköllner Haushalt |
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2300/XX |
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Ö 4 |
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CO2-Reduzierung bei Bau- und Sanierungsprojekten! |
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2268/XX |
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Ö 5 |
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Alle im Rathaus Neukölln Tätigen auch im Rathaus Neukölln auf Corona testen! |
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2303/XX |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, es allen Menschen, die im Rathaus Neukölln arbeiten, zu ermöglichen, sich im Testzentrum im BVV-Saal des Rathauses Neukölln zwei Mal pro Woche testen zu lassen. Die Kosten der Tests für die nicht beim Bezirksamt Neukölln angestellten Beschäftigten sollen von den jeweiligen Arbeitgeber:innen übernommen werden. Dazu soll möglichst schnell eine unbürokratische Regelung mit den jeweiligen Arbeitgeber:innen getroffen werden. Begründung: Um dem Ziel, möglichst wenige zusätzliche Wege in der Pandemie zurückzulegen, nachzukommen, sollten sich alle im Rathaus Neukölln tätigen Personen auch im Rathaus testen lassen können. Deshalb ist eine formaljuristische Position, dass jeder Arbeitgeber für die Testung selbst verantwortlich ist, im Sinne der Pandemiebekämpfung ausgesprochen kontraproduktiv. Stattdessen bedarf es unkonventioneller Lösungen zur Pandemiebekämpfung in Verantwortung für alle, die für eine reibungslose Organisation des Bezirksamtes Neukölln tätig sind. Hier zeigt sich wieder einmal, wie schädlich die Privatisierung von Teilbereichen des Bezirksamtes in der Vergangenheit war. |
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19.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 15.4 - (offen) |
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26.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 5.4 - überwiesen |
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Der Antrag wird in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.
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02.06.2021 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung |
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Ö 5 - vertagt |
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Die antragstellende Fraktion begründet den Antrag. Herr Hikel nimmt kurz Stellung zu dem Antrag. Bei allen Wünschen nach unkonventionellen Lösungen zur Pandemiebekämpfung ist jedoch immer der rechtliche Rahmen einzuhalten und vor allem datenschutzrechtliche Belange zu beachten. Die SARS-Cov-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht in § 6a vor, dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind, ihren Beschäftigten einen zweimaligen wöchentlichen kostenlosen Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests anzubieten. Das Bezirksamt Neukölln hat dazu in den Räumen der BVV (Vorraum, BVV-Saal, Wetzlar-Zimmer) eine Teststrecke errichtet. Insofern liegt eben kein typisches Testzentrum vor, als die Testung durch das Bezirksamt unter der Nutzung selbstbeschaffter Schnelltests erfolgt. Unsere Mitarbeitenden, aber eben nur diese, haben die Möglichkeit, sich hier nach elektronischer Voranmeldung, testen zu lassen. Das Problem dabei ist, dass dieser Regelungskomplex (die Verordnung als Grundlage der Verpflichtungen) im Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-in besteht. Die Eingriffsmöglichkeiten, insbesondere die Datenschutzrechtlichen, verlangen daher eine Arbeitgeberstellung. Dies gilt bei unserem Testzentrum umso mehr, als hier keine Fremdfirma beauftragt wurde, sondern wir im Wege der Arbeitnehmerüberlassung eigenes Personal einsetzen. Im BVV-Saal wird nicht ein privater Anbieter im Auftrag des Bezirks tätig, sondern das Bezirksamt selbst. Die Pflicht zum Testangebot bzw. zur Testung trifft den Arbeitgeber. Das Bezirksamt ist aber nicht Arbeitgeber der Bezirksverordneten (diese sind ohnehin ehrenamtlich tätig) oder der Mitarbeitenden der Fraktionen (hier müssen diese ihre Pflicht gegenüber Ihren Mitarbeitenden selbst erfüllen. Im Bereich Hausmeister- und Pförtnerdienst trifft Selbiges zu - das Bezirksamt hat diesem Personenkreis jedoch Selbsttests zur Verfügung gestellt. Herr Kringel, Herr Dr. Hoffmann, Frau Draeger, Herr Schröter und Frau Manteuffel begründeten mit der Zuständigkeit der Arbeitgeber die Ablehnung des Antrages. Herr Licher und Herr Hermann regten an, die freiwillige Abgabe von Selbsttests auch auf die Reinigungskräfte auszudehnen. Herr Hikel sagte eine Prüfung zu. Der Antrag wird auf Wunsch der antragstellenden Fraktion vertagt.
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04.08.2021 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung |
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Ö 7 - im Ausschuss abgelehnt |
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Die antragstellende Fraktion begründet den Antrag. Herr Hikel nimmt Stellung zu dem Antrag. Die SARS-Cov-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht in § 6a vor, dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind, ihren Beschäftigten einen zweimaligen wöchentlichen kostenlosen Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests anzubieten. Das Bezirksamt Neukölln hat dazu in den Räumen der BVV (Vorraum, BVV-Saal, Wetzlar-Zimmer) eine Teststrecke errichtet. Insofern liegt eben kein typisches Testzentrum vor, als die Testung durch das Bezirksamt unter der Nutzung selbstbeschaffter Schnelltests erfolgt. Unsere Mitarbeitenden, aber eben nur diese, haben die Möglichkeit, sich hier nach elektronischer Voranmeldung, testen zu lassen. Die Pflicht zum Testangebot bzw. zur Testung trifft den Arbeitgeber. Das Bezirksamt ist aber nicht Arbeitgeber der Bezirksverordneten oder der Mitarbeitenden der Fraktionen, Reinigungskräfte oder des Sicherheitsdienstes und darf deren Daten nicht verarbeiten Es könnte höchstens ein Selbsttest zur Verfügung gestellt werden. Die Frage von Herrn Dr. Hoffmann nach dem Anteil der Geimpften unter den Rathausbeschäftigten konnte Herr Hikel nicht beantworten, da dies nicht abgefragt werden darf. Mit Ja-Stimme der Fraktion der Linken und Nein-Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und Grünen bei Enthaltung der AfD-Neukölln wird der BVV die Ablehnung des Antrags empfohlen.
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18.08.2021 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 12.5 - in der BVV abgelehnt |
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Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, es allen Menschen, die im Rathaus Neukölln arbeiten, zu ermöglichen, sich im Testzentrum im BVV-Saal des Rathauses Neukölln zwei Mal pro Woche testen zu lassen. Die Kosten der Tests für die nicht beim Bezirksamt Neukölln angestellten Beschäftigten sollen von den jeweiligen Arbeitgeber:innen übernommen werden. Dazu soll möglichst schnell eine unbürokratische Regelung mit den jeweiligen Arbeitgeber:innen getroffen werden. Herr BV Morsbach begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Beschlussempfehlung. Redebeiträge: Herr BV Licher, Herr BV Schröter, Herr BV Leppek, Herr BV Lüdecke, Herr BzBm Hikel, Herr BV Wittke Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen(7) und der AfD-Neukölln(1) gegen die Stimmen der Grünen(1), der LINKEN und der Gr. FDP bei Enthaltung der AfD-Neukölln(4) beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
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Ö 6 |
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Ersatz für ausgefallene Einbürgerungsfeiern |
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2259/XX |
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Ö 7 |
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Öffentliche Toiletten |
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2267/XX |
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Ö 8 |
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Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge zügig ausbauen! |
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2302/XX |
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Ö 9 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 10 |
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Verschiedenes |
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Ö 11 |
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Protokollabstimmung der 51. Sitzung |
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Ö 12 |
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Nächste Sitzung am 04. August 2021 |
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N 13 |
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(nichtöffentlich) |
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