Drucksache - 2300/XX  

 
 
Betreff: Neuköllner Haushalt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/GrüneBzBm/Fin
Verfasser:1.
2. Beitritt: LINKE
Hikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
19.05.2021 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.05.2021 
Fortsetzung der 59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Ausschussberatung
02.06.2021 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
14.06.2021 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.06.2021 
62. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
25.05.2022 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beitritt LINKE
Überweisung HWVG
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

die Stärkung der bezirklichen Verwaltung und der sozialen Infrastruktur in unserem Bezirk laufen in Berlin seit Jahren auf Hochtouren. Dringend nötige Investitionen konnten getätigt werden und der politische Schwerpunkt in Schule und Bildung zu investieren und dabei die anderen Themen nicht aus dem Blick zu verlieren, machen sich im Bezirk bemerkbar. Doch die Pandemie hinterlässt ihre Spuren. Die soziale Infrastruktur ist in Neukölln für den sozialen Zusammenhalt unabdingbar. Die Erfolge im Personalmanagement des Bezirksamtes Neukölln, die sich auch durch den Deutschen Personalpreis 2019 zeigten, führen deutlich vor Augen, wie wichtig es ist, in die Verwaltung zu investieren. Diese Erfolge gilt es zu sichern, sierfen durch finanzielle Kürzungen Haushaltssperren oder ähnliches nicht in Gefahr kommen.

 

Deshalb wird das Bezirksamt ersucht,

 

sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die angestrebten Einsparungen, die im Bezirksplafond und mit der Globalsummenzuweisung wirksam geworden sind, zurückgenommen werden, damit die Umsetzung insbesondere folgender Maßnahmen auch in den kommenden Haushaltsjahren gesichert sind:

·         Die soziale Infrastruktur darf nicht aufgrund negativer Auswirkungen der Coronakrise auf die Produkterbringung gekürzt werden. Sie muss abgesichert, geschützt und deutlich ausgebaut werden.

·         Sowohl die grundsätzliche Förderung der Kinder- und Jugendarbeit wie auch die zusätzlichen Aufgaben durch die Förderungen aus dem Kinder- und Jugendfördergesetz sind weiterhin zu gewährleisten. Von der jahrelangen prekären Unterfinanzierung der Kinder- und Jugendarbeit haben sich die Träger noch nicht erholt, die Pandemiekrise hat hier weitere negative Entwicklungen verursacht. Wir haben immer noch eine deutliche und beunruhigende Unterversorgung in den Quartieren. Dies bedeutet, dass die finanzielle Ausstattung weiter erhöht werden muss und weitere Investitionen getätigt werden müssen. Zu einem Rückbau oder einem Stillstand darf es in der wachsenden Stadt nicht kommen.

·         Freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit müssen während der (ggf. länger andauernden) Haushaltsverhandlungen finanziell abgesichert sein und rechtzeitig verlässliche Informationen zur Weiterfinanzierung des Personals und der Aufrechterhaltung der Angebote bekommen.

·         Der Kitaausbau im Bezirk braucht eine verlässliche Finanzierung durch das Landesprogramm, damit der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für alle Kinder und Familien erfüllt werden kann.

·         Die Fortsetzung der Schulbauoffensive und Bereitstellung der Investitionsmittel, die für Sanierung und Ausbau der Schulen und Schulplätze gemäß dem Schulentwicklungsplan des Bezirks erforderlich sind, müssen wie geplant und ohne Verzögerungen gewährleistet werden.

·         r die Rekommunalisierung der Schulreinigungssen sowohl die zusätzlichen erforderlichen Personalstellen als auch die anstehenden Verwaltungs- und Infrastrukturkosten mit eingeplant werden.

·         An Bibliotheken, Volkshochschulen, Musikschulen und Kultureinrichtungen darf nicht gespart werden. Diese Einrichtungen haben in der Pandemie großartige Leistungen im Rahmen ihrer digitalen Angebotsstruktur gemacht. Gerade in Bezug auf Angebote für Kinder und Jugendliche müssen ausreichend Personal- und Sachressourcen zur Vergung gestellt werden. Dies insbesondere auch deshalb, weil in diesem Bereich Mengen regeneriert werden und dies einen positiven Einfluss auf die KLR hat.

·         Folgekosten der Pandemie, wie z.B. eine erhöhte Nachfrage nach Leistungen der Schuldnerberatung oder sozialpsychiatrischer Dienste müssen in der Globalsumme berücksichtigt sein.

·         Im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes und allen anderen Berufsgruppen muss eine Verbesserung der Möglichkeiten der Personalgewinnung für die Bezirke abgesichert werden. Die dafür nötigen höheren Eingruppierungen und Stufenvorwegnahmen sowie Einbeziehungen in berufsgruppenspezifische Tarifverträge für Berufsfelder, die für Planung und Ausführung von Strukturmaßnahmen verantwortlich sind (insbesondere Ingenieur*innen im Bereich Bauen für Schulen etc. und Verkehrswende aber auch Spezialist*innen) müssen finanziell berücksichtigt werden.

·         Die begonnene Verkehrswende muss weiter ausfinanziert werden.

·         Die Klimaschutzoffensive und der Grünflächenschutzssen entschieden vorangebracht werden. Die Bezirke müssen mit höheren Investitionsmitteln in der Globalsumme ausgestattet werden. Bei der Aufsetzung von Sondermitteln ist darauf zu achten, dass diese so angelegt werden, dass die Bezirke auch in der Lage sind, diese umzusetzen. Hierbei bedarf es insbesondere einer auskömmlichen Personalausstattung. Der Klimaschutz muss in den Katalog Organisationseinheiten nach §37 BezVG einbezogen werden.

·         Es braucht eine Stärkung der Wohnraumversorgung durch eine angemessene Personalausstattung für den Bereich Zweckentfremdung und die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen beim Mieter*innenschutz.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der BVV vom 23. Juni 2021 wurde das Bezirksamt gebeten, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die angestrebten Einsparungen, die im Bezirksplafond und mit der Globalsummenzuweisung wirksam geworden sind, zurückgenommen werden.

Am 21.02.2022 haben sich die Bezirksbürgermeister und Bezirksbürgermeisterinnen der Bezirke Reinickendorf, Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Lichtenberg und Neukölln in einem offenen Brief an das Abgeordnetenhaus von Berlin, die Regierende Bürgermeisterin von Berlin und ihre Stellvertreter sowie an den Senator für Finanzen gewandt, um noch einmal auf die negativen Auswirkungen der massiven Einsparungen hinzuweisen. Am 01.03.2022 hat der Senat den Haushaltsentwurf für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Mit Schreiben vom gleichen Tag wurden die Bezirke über die Auswirkungen des Senatsbeschlusses auf die bezirklichen Haushalte informiert. Damit konnten die genannten Sachverhalte und Erhöhungsbeträge noch in das laufende Aufstellungsverfahren für die Bezirkshaushaltspläne 2022/2023 einbezogen werden. Über die angekündigte Globalsummenerhöhung in 2022 auf rd. 43 Mio. € sowie in 2023 auf 24,6 Mio. € wurde bereits in der bezirklichen Haushaltsdebatte informiert.

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 17.05.2022

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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