Auszug - Alle im Rathaus Neukölln Tätigen auch im Rathaus Neukölln auf Corona testen!  

 
 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 02.06.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
2303/XX Alle im Rathaus Neukölln Tätigen auch im Rathaus Neukölln auf Corona testen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEHaushWiVerwGleich
Verfasser:Licher, ThomasMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Die antragstellende Fraktion begründet den Antrag.

Herr Hikel nimmt kurz Stellung zu dem Antrag. Bei allen Wünschen nach unkonventionellen Lösungen zur Pandemiebekämpfung ist jedoch immer der rechtliche Rahmen einzuhalten und vor allem datenschutzrechtliche Belange zu beachten. Die SARS-Cov-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht in § 6a vor, dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind, ihren Beschäftigten einen zweimaligen wöchentlichen kostenlosen Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests anzubieten.

Das Bezirksamt Neukölln hat dazu in den Räumen der BVV (Vorraum, BVV-Saal, Wetzlar-Zimmer) eine Teststrecke errichtet. Insofern liegt eben kein typisches Testzentrum vor, als die Testung durch das Bezirksamt unter der Nutzung selbstbeschaffter Schnelltests erfolgt. Unsere Mitarbeitenden, aber eben nur diese, haben die Möglichkeit, sich hier nach elektronischer Voranmeldung, testen zu lassen.

Das Problem dabei ist, dass dieser Regelungskomplex (die Verordnung als Grundlage der Verpflichtungen) im Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-in besteht. Die Eingriffsmöglichkeiten, insbesondere die Datenschutzrechtlichen, verlangen daher eine Arbeitgeberstellung. Dies gilt bei unserem Testzentrum umso mehr, als hier keine Fremdfirma beauftragt wurde, sondern wir im Wege der Arbeitnehmerüberlassung eigenes Personal einsetzen. Im BVV-Saal wird nicht ein privater Anbieter im Auftrag des Bezirks tätig, sondern das Bezirksamt selbst. Die Pflicht zum Testangebot bzw. zur Testung trifft den Arbeitgeber. Das Bezirksamt ist aber nicht Arbeitgeber der Bezirksverordneten (diese sind ohnehin ehrenamtlich tätig) oder der Mitarbeitenden der Fraktionen (hier müssen diese ihre Pflicht gegenüber Ihren Mitarbeitenden selbst erfüllen. Im Bereich Hausmeister- und Pförtnerdienst trifft Selbiges zu - das Bezirksamt hat diesem Personenkreis jedoch Selbsttests zur Verfügung gestellt.

Herr Kringel, Herr Dr. Hoffmann, Frau Draeger, Herr Schröter und Frau Manteuffel begründeten mit der Zuständigkeit der Arbeitgeber die Ablehnung des Antrages. Herr Licher und Herr Hermann regten an, die freiwillige Abgabe von Selbsttests auch auf die Reinigungskräfte auszudehnen. Herr Hikel sagte eine Prüfung zu.

Der Antrag wird auf Wunsch der antragstellenden Fraktion vertagt.


 
 

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