Auszug - Neuköllner Haushalt
H. Schulze begründet für die antragstellenden Fraktionen den Antrag. Herr Hikel begrüßt, dass das Bezirksamt durch die BVV aufgefordert wird, sich dafür einzusetzen, geplante Einsparungen rückgängig zu machen. Er nennt als Beispiele die zentrale Veranschlagung von 30 Mio. € Personal-/Sachmitteln (statt im Bezirksplafond) und die Mittel für die Tagesreinigung an Schulen. Ein Beispiel für erfolgreichen Protest ist, dass die Senatsverwaltung für Finanzen im nächsten Jahr den Integrationsfond in voller Höhe zur Verfügung stellen will. Auf Nachfrage von Herrn Gerrit Kringel erläutert er den aktuellen Sachstand der Haushaltsaufstellung: Globalsummenzuweisung 2022/2023 Mit Schreiben vom 26.04.2021 hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Bezirke über die Globalsummenzuweisung für den Doppelhaushalt 2022/2023 informiert. Für den Bezirk Neukölln beläuft sich die Zuweisung auf rd. 721 Mio. € bzw. rd. 725 Mio. € für 2023. Durch Verstetigung des Teilplafonds „Pauschalen Minderausgabe“ i.H.v. 78,1 Mio. Euro für alle Bezirke, ist diese Zuweisung jedoch um rd. 6,8 Mio. Euro reduziert (Neuköllner Anteil).
Der für 2022 zusätzlich zur Verfügung stehende Ergebnisvortrag aus 2020 beträgt rd. 9,5 Mio. Euro (Ergebnisdurchtragung aus 2018 gem. § 12a HG 22). Nach derzeitigem Stand sind noch rd. 6,2 Mio. Euro in 2020 nicht verausgabte Mittel für den Schulbauunterhalt nachzuholen.
Bezirkliches Aufstellungsverfahren Die Zuweisungsunterlagen wurden durch die SE Finanzen geprüft und als Basis zur Ermittlung von Amts-/SE-bezogenen Haushaltseckwerten verwendet. Die Eckwerte umfassen Vorgaben für die bezirklichen Einnahmen, sowie die Investitions- und Transferausgaben des Z-Teils. Die ermittelten Bedarfe für den Bereich des Produktsummenbudgets (Sachausgaben des A-Teils, Transferausgaben des T-Teils und Personalausgaben) übersteigen aktuell die Hierfür zur Verfügung stehende Zuweisung. Die Beratung hierzu im Bezirksamt dauert derzeit an.
Das bezirkliche Haushaltsvolumen steigt weiter an und beträgt 2022 voraussichtlich mehr als 1 Mrd. €. Die bezirklichen Eckwerte (BA-Beschluss) sind der Senatsverwaltung für Finanzen bis zum 08.06.2021 zu übermitteln, sodass der Senat am 22.06.2021 den Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans 2022/2023 beschließen kann. Darin werden auch die bezirklichen Zuweisungssummen ausgewiesen. Die Eckdaten der Bezirkshaushalte fließen in die Formulierung des Haushaltsgesetzes ein.
Voraussichtlich bis Ende Juni erfolgt dann auf Basis der beschlossenen Eckwerte die Ansatzbildung in den Ämtern/SE. Aufgrund der bevorstehenden Wahlen erfolgen Beratung und Beschluss des Bezirkshaushaltsplans im Bezirk erst ab Herbst dieses Jahres. Der Termin zur Einreichung der Bezirkshaushaltspläne mit Stand „BVV-Beschluss“ wird erst zu einem späteren Zeitpunkt vom Hauptausschuss (in Abhängigkeit der Haushaltsberatungen) festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass die Beschlussfassung zum Haushalt 2022/2023 nicht vor Mai/Juni 2022 im Abgeordnetenhaus erfolgen wird (bis dahin: vorläufige Haushaltswirtschaft nach Artikel 89 der Verfassung von Berlin).
Herr Licher begründet den Beitritt seiner Fraktion zum Antrag. Herr Gerrit Kringel und Herr Schröter äußern sich kritisch zu einzelnen Formulierungen.
Mit Ja-Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Grünen und Linken bei Enthaltung der AfD-Neukölln wird der BVV die Annahme des Antrags empfohlen. |
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