Drucksache - 2259/XX  

 
 
Betreff: Ersatz für ausgefallene Einbürgerungsfeiern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBzBm/Fin
Verfasser:1. Dr. Hoffmann, Christian
2. Beitritt: SPD, LINKE, Gr.FDP
Hikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Ausschussberatung
02.06.2021 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
14.06.2021 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.06.2021 
62. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.10.2021 
65. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
16.11.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beitritt SPD, LINKE, Gr.FDP
Überweisung HWVG
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Änderungsantrag der AfDNeukölln
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - ZB
Zwischenbericht
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Änderungsantrag der AfD-Neukölln nach Beschlussempfehlung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Antrag unter der Drucksache 2259/XX wird als zweiter Absatz hinzugefügt:

Das Bezirksamt wird ersucht, künftig keine Einbürgerungsurkunden mehr ohne Einbürgerungsfeier auszuhändigen.

 

Begründung: Die Einbürgerung hat grundsätzlich erst dann stattzufinden, wenn der Einbürgerungswillige sich kulturell in die hiesige Gesellschaft vollständig integriert hat. Mit ihr die multikulturelle Gesellschaft in Neukölln aufrechterhalten oder fördern zu wollen, stellt eine missbräuchliche Absicht des Einwanderungsrechts dar, läuft ihrer Intention zuwider und verfestigt unerwünschte Parallelgesellschaften. Ein Wechsel der Volkszugehörigkeit ist für jeden ein derart bedeutsames Ereignis, dass er nicht ohne feierlichen Rahmen vollzogen werden sollte. Andernfalls würde er zu einem nebensächlichen Verwaltungsakt degradiert. Es muss vermieden werden, dass die Staatsbürgerschaft zur Ramschware verkommt.

 

 

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, jenen neu Eingebürgerten, die auf Grund der Corona-Pandemie keine Möglichkeit zur Teilnahme an einer Einbürgerungsfeier hatten, in Abhängigkeit von der Pandemielage, im Herbst/Winter 2021 eine größere Ersatzveranstaltung in feierlichem Rahmen anzubieten.

 

Begründung: Neukölln zählt zu den wenigen Berliner Bezirken, die eine Willkommenskultur für frisch Eingebürgerte etabliert haben. Es braucht nicht viel. Allein der feierliche Rahmen und das herzliche „Willkommen heißen“ hat viele Menschen in den vergangenen Jahren emotional sehr beeindruckt. Ein solches „Herzlich Willkommen“ stärkt unser multikulturelles Neukölln. Die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Regeln haben dies zunichtegemacht.

 

-Zwischenbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vom 23.06.2021 ist das Bezirksamt gebeten worden, jenen neu Eingebürgerten, die auf Grund der Corona-Pandemie keine Möglichkeit zur Teilnahme an einer Einbürgerungsfeier hatten, in Abhängigkeit von der Pandemielage, im Herbst/Winter 2021 eine größere Ersatzveranstaltung in feierlichem Rahmen anzubieten.

 

Das Bezirksamt hat zur Umsetzung des BVV-Beschlusses zunächst den in Frage kommenden Personenkreis ermittelt. Demnach wurden im Jahr 2020 insgesamt 617 Personen eingebürgert. Für die Zeit vom Januar 2021 bis Mitte Oktober 2021 (Stand: 14.10.2021) konnte die Einbürgerung von weiteren 700 Personen vermerkt werden, sodass im vorgenannten Zeitraum insgesamt 1.317 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben, ohne dass dies im Rahmen einer Feier entsprechend gewürdigt wurde.

 

Die Namen der Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gesondert erfasst oder in Listen gespeichert. Somit kann auch nicht auf entsprechende Unterlagen zurückgegriffen werden. Die Zusammenstellung der Unterlagen muss somit manuell erfolgen und hinsichtlich der Aktualität der Anschriften in der Folge mit dem Melderegister abgeglichen werden. Zudem muss für die Ermittlung einer Gesamtpersonenzahl noch geklärt werden, welche Personen zu einer entsprechenden Feierlichkeit neben den neu Eingebürgerten mit eingeladen werden sollen. Zu den vor der Corona-Pandemie regelmäßig durchgeführten Einrgerungszeremonien lässt sich feststellen, dass durch die Einzubürgernden im Durchschnitt je eine weitere Person zur Feier mitgebracht wurde. Erst dann besteht der weitere Handlungsrahmen, u.a. für die Organisation der Örtlichkeit und Planung eines Rahmen-programms. Damit einhergehend besteht dann eine belastbare Prognose für den Kostenrahmen einer solchen Ersatzveranstaltung.

 

Aufgrund der durch das Amt für Bürgerdienste für den Bezirk Neukölln vorzunehmenden, umfassenden und durch die Corona-Pandemie erheblich erschwerten Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Berliner Abgeordnetenhaus, der Bezirksverordnetenversammlung sowie den Volksentscheid am 26.09.2021 bestanden bislang keine Kapazitäten für eine entsprechende organisatorische Vorbereitung einer solchen Ersatzveranstaltung. Das Bezirksamt möchte an dieser Stelle erneut die Gelegenheit nutzen und sich bei allen ehrenamtlichen Helfer*innen sowie den Beschäftigten des Bezirksamtes herzlich bedanken, die das Bezirkswahlamt bei diesem Kraftakt unterstützt haben.

 

In Anbetracht der zum jetzigen Zeitpunkt nach wie vor bestehenden Einschränkungen zur Eindämmung der Infektionslage, welche sich auch weiterhin auf den Dienstbetrieb auswirken, eines für den kommenden Herbst/Winter zudem bereits prognostizierten Anstiegs bei den Inzidenzen und des erheblichen organisatorischen Vorlaufs einer solchen Veranstaltung sieht sich das Bezirksamt nicht in der Lage, den Beschluss noch in diesem Jahr umzusetzen.

 

Das Bezirksamt beabsichtigt für das Frühjahr / Sommer 2022 unter Beachtung der dann gültigen Infektionsschutzbestimmungen zur Eindämmung der Pandemie eine entsprechende Veranstaltung zu planen und durchzuführen. Durch die absehbare vorläufige Haushaltssperre zu Beginn des Jahres 2022 kann es gleichwohl zu weiteren Verzögerungen in der Umsetzung des Beschlusses kommen.

 

Das Bezirksamt wird in dem für die Bürgerdienste zuständigen Fachausschuss der BVV bei Bedarf regelmäßig zum weiteren Umsetzungsstand berichten. Mit der Vorlage eines Schlussberichtes ist aufgrund des Vorgenannten nicht vor dem 2. Halbjahr 2022 zu rechnen.

 

Berlin-Neukölln, den 14.10.2021

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

-Schlussbericht-

 

Die Beschlussfassung dieser Drucksache im Juni 2021 erfolgte zu einer Zeit, als noch nicht absehbar war, dass Einbürgerungsfeiern pandemiebedingt für einen längeren Zeitpunkt nicht angezeigt sein werden. In der Zeit von 2020 bis September 2022 wurden rd. 2.300 Neuköllnerinnen ohne Einbürgerungsfeiern eingebürgert. Ohne dass Begleitperson hinzugerechnet werden, wird allein aus dieser Zahl die Dimension einer möglichen Ersatzveranstaltung deutlich.

 

Hinzu kommt, dass die Namen der eingebürgerten Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gesondert erfasst oder in Listen gespeichert werden. Somit kann auch nicht auf entsprechende Zusammenstellungen zurückgegriffen werden. Die Zusammenstellung der Unterlagen müsste in diesen rd. 2.300 Fällen somit manuell erfolgen und hinsichtlich der Aktualität der Anschriften in der Folge mit dem Melderegister abgeglichen werden. Dies wäre ein von der Einbürgerungsstelle nicht zu leistender bürokratischer Verwaltungsaufwand.

 

Das Bezirksamt hat daher aus personellen, finanziellen und organisatorischen Gründen entschieden, die Anregung der BVV nicht aufzugreifen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 04.10.2022

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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