Tagesordnung - 52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung  

 
 
Bezeichnung: 52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Mi, 02.06.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Feststellung der Anwesenheit      
Ö 3  
Neuköllner Haushalt  
Enthält Anlagen
2300/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

die Stärkung der bezirklichen Verwaltung und der sozialen Infrastruktur in unserem Bezirk laufen in Berlin seit Jahren auf Hochtouren. Dringend nötige Investitionen konnten getätigt werden und der politische Schwerpunkt in Schule und Bildung zu investieren und dabei die anderen Themen nicht aus dem Blick zu verlieren, machen sich im Bezirk bemerkbar. Doch die Pandemie hinterlässt ihre Spuren. Die soziale Infrastruktur ist in Neukölln für den sozialen Zusammenhalt unabdingbar. Die Erfolge im Personalmanagement des Bezirksamtes Neukölln, die sich auch durch den Deutschen Personalpreis 2019 zeigten, führen deutlich vor Augen, wie wichtig es ist, in die Verwaltung zu investieren. Diese Erfolge gilt es zu sichern, sierfen durch finanzielle Kürzungen Haushaltssperren oder ähnliches nicht in Gefahr kommen.

 

Deshalb wird das Bezirksamt ersucht,

 

sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die angestrebten Einsparungen, die im Bezirksplafond und mit der Globalsummenzuweisung wirksam geworden sind, zurückgenommen werden, damit die Umsetzung insbesondere folgender Maßnahmen auch in den kommenden Haushaltsjahren gesichert sind:

·         Die soziale Infrastruktur darf nicht aufgrund negativer Auswirkungen der Coronakrise auf die Produkterbringung gekürzt werden. Sie muss abgesichert, geschützt und deutlich ausgebaut werden.

·         Sowohl die grundsätzliche Förderung der Kinder- und Jugendarbeit wie auch die zusätzlichen Aufgaben durch die Förderungen aus dem Kinder- und Jugendfördergesetz sind weiterhin zu gewährleisten. Von der jahrelangen prekären Unterfinanzierung der Kinder- und Jugendarbeit haben sich die Träger noch nicht erholt, die Pandemiekrise hat hier weitere negative Entwicklungen verursacht. Wir haben immer noch eine deutliche und beunruhigende Unterversorgung in den Quartieren. Dies bedeutet, dass die finanzielle Ausstattung weiter erhöht werden muss und weitere Investitionen getätigt werden müssen. Zu einem Rückbau oder einem Stillstand darf es in der wachsenden Stadt nicht kommen.

·         Freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit müssen während der (ggf. länger andauernden) Haushaltsverhandlungen finanziell abgesichert sein und rechtzeitig verlässliche Informationen zur Weiterfinanzierung des Personals und der Aufrechterhaltung der Angebote bekommen.

·         Der Kitaausbau im Bezirk braucht eine verlässliche Finanzierung durch das Landesprogramm, damit der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für alle Kinder und Familien erfüllt werden kann.

·         Die Fortsetzung der Schulbauoffensive und Bereitstellung der Investitionsmittel, die für Sanierung und Ausbau der Schulen und Schulplätze gemäß dem Schulentwicklungsplan des Bezirks erforderlich sind, müssen wie geplant und ohne Verzögerungen gewährleistet werden.

·         r die Rekommunalisierung der Schulreinigungssen sowohl die zusätzlichen erforderlichen Personalstellen als auch die anstehenden Verwaltungs- und Infrastrukturkosten mit eingeplant werden.

·         An Bibliotheken, Volkshochschulen, Musikschulen und Kultureinrichtungen darf nicht gespart werden. Diese Einrichtungen haben in der Pandemie großartige Leistungen im Rahmen ihrer digitalen Angebotsstruktur gemacht. Gerade in Bezug auf Angebote für Kinder und Jugendliche müssen ausreichend Personal- und Sachressourcen zur Vergung gestellt werden. Dies insbesondere auch deshalb, weil in diesem Bereich Mengen regeneriert werden und dies einen positiven Einfluss auf die KLR hat.

·         Folgekosten der Pandemie, wie z.B. eine erhöhte Nachfrage nach Leistungen der Schuldnerberatung oder sozialpsychiatrischer Dienste müssen in der Globalsumme berücksichtigt sein.

·         Im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes und allen anderen Berufsgruppen muss eine Verbesserung der Möglichkeiten der Personalgewinnung für die Bezirke abgesichert werden. Die dafür nötigen höheren Eingruppierungen und Stufenvorwegnahmen sowie Einbeziehungen in berufsgruppenspezifische Tarifverträge für Berufsfelder, die für Planung und Ausführung von Strukturmaßnahmen verantwortlich sind (insbesondere Ingenieur*innen im Bereich Bauen für Schulen etc. und Verkehrswende aber auch Spezialist*innen) müssen finanziell berücksichtigt werden.

·         Die begonnene Verkehrswende muss weiter ausfinanziert werden.

·         Die Klimaschutzoffensive und der Grünflächenschutzssen entschieden vorangebracht werden. Die Bezirke müssen mit höheren Investitionsmitteln in der Globalsumme ausgestattet werden. Bei der Aufsetzung von Sondermitteln ist darauf zu achten, dass diese so angelegt werden, dass die Bezirke auch in der Lage sind, diese umzusetzen. Hierbei bedarf es insbesondere einer auskömmlichen Personalausstattung. Der Klimaschutz muss in den Katalog Organisationseinheiten nach §37 BezVG einbezogen werden.

·         Es braucht eine Stärkung der Wohnraumversorgung durch eine angemessene Personalausstattung für den Bereich Zweckentfremdung und die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen beim Mieter*innenschutz.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der BVV vom 23. Juni 2021 wurde das Bezirksamt gebeten, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die angestrebten Einsparungen, die im Bezirksplafond und mit der Globalsummenzuweisung wirksam geworden sind, zurückgenommen werden.

Am 21.02.2022 haben sich die Bezirksbürgermeister und Bezirksbürgermeisterinnen der Bezirke Reinickendorf, Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Lichtenberg und Neukölln in einem offenen Brief an das Abgeordnetenhaus von Berlin, die Regierende Bürgermeisterin von Berlin und ihre Stellvertreter sowie an den Senator für Finanzen gewandt, um noch einmal auf die negativen Auswirkungen der massiven Einsparungen hinzuweisen. Am 01.03.2022 hat der Senat den Haushaltsentwurf für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Mit Schreiben vom gleichen Tag wurden die Bezirke über die Auswirkungen des Senatsbeschlusses auf die bezirklichen Haushalte informiert. Damit konnten die genannten Sachverhalte und Erhöhungsbeträge noch in das laufende Aufstellungsverfahren für die Bezirkshaushaltspläne 2022/2023 einbezogen werden. Über die angekündigte Globalsummenerhöhung in 2022 auf rd. 43 Mio. € sowie in 2023 auf 24,6 Mio. € wurde bereits in der bezirklichen Haushaltsdebatte informiert.

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 17.05.2022

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    19.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.1 - im Ausschuss abgelehnt
   

 

   
    26.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 5.1 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.

   
    02.06.2021 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

H. Schulze begründet für die antragstellenden Fraktionen den Antrag.

Herr Hikel begrüßt, dass das Bezirksamt durch die BVV aufgefordert wird, sich dafür einzusetzen, geplante Einsparungen rückgängig zu machen. Er nennt als Beispiele die zentrale Veranschlagung von 30 Mio. € Personal-/Sachmitteln (statt im Bezirksplafond) und die Mittel für die Tagesreinigung an Schulen. Ein Beispiel für erfolgreichen Protest ist, dass die Senatsverwaltung für Finanzen im nächsten Jahr den Integrationsfond in voller Höhe zur Verfügung stellen will.

Auf Nachfrage von Herrn Gerrit Kringel erläutert er den aktuellen Sachstand der Haushaltsaufstellung:

Globalsummenzuweisung 2022/2023

Mit Schreiben vom 26.04.2021 hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Bezirke über die Globalsummenzuweisung für den Doppelhaushalt 2022/2023 informiert. Für den Bezirk Neukölln beläuft sich die Zuweisung auf rd. 721 Mio. € bzw. rd. 725 Mio. € für 2023.

Durch Verstetigung des Teilplafonds „Pauschalen Minderausgabe“ i.H.v. 78,1 Mio. Euro für alle Bezirke, ist diese Zuweisung jedoch um rd. 6,8 Mio. Euro reduziert (Neuköllner Anteil).

 

Der für 2022 zusätzlich zur Verfügung stehende Ergebnisvortrag aus 2020 beträgt rd. 9,5 Mio. Euro (Ergebnisdurchtragung aus 2018 gem. § 12a HG 22). Nach derzeitigem Stand sind noch rd. 6,2 Mio. Euro in 2020 nicht verausgabte Mittel für den Schulbauunterhalt nachzuholen.

 

Bezirkliches Aufstellungsverfahren

Die Zuweisungsunterlagen wurden durch die SE Finanzen geprüft und als Basis zur Ermittlung von Amts-/SE-bezogenen Haushaltseckwerten verwendet.

Die Eckwerte umfassen Vorgaben für die bezirklichen Einnahmen, sowie die Investitions- und Transferausgaben des Z-Teils. Die ermittelten Bedarfe für den Bereich des Produktsummenbudgets (Sachausgaben des A-Teils, Transferausgaben des T-Teils und Personalausgaben) übersteigen aktuell die Hierfür zur Verfügung stehende Zuweisung. Die Beratung hierzu im Bezirksamt dauert derzeit an.

 

Das bezirkliche Haushaltsvolumen steigt weiter an und beträgt 2022 voraussichtlich mehr als 1 Mrd. €. Die bezirklichen Eckwerte (BA-Beschluss) sind der Senatsverwaltung für Finanzen bis zum 08.06.2021 zu übermitteln, sodass der Senat am 22.06.2021 den Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans 2022/2023 beschließen kann. Darin werden auch die bezirklichen Zuweisungssummen ausgewiesen. Die Eckdaten der Bezirkshaushalte fließen in die Formulierung des Haushaltsgesetzes ein.

 

Voraussichtlich bis Ende Juni erfolgt dann auf Basis der beschlossenen Eckwerte die Ansatzbildung in den Ämtern/SE. Aufgrund der bevorstehenden Wahlen erfolgen Beratung und Beschluss des Bezirkshaushaltsplans im Bezirk erst ab Herbst dieses Jahres. Der Termin zur Einreichung der Bezirkshaushaltspläne mit Stand „BVV-Beschluss“ wird erst zu einem späteren Zeitpunkt vom Hauptausschuss (in Abhängigkeit der Haushaltsberatungen) festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass die Beschlussfassung zum Haushalt 2022/2023 nicht vor Mai/Juni 2022 im Abgeordnetenhaus erfolgen wird (bis dahin: vorläufige Haushaltswirtschaft nach Artikel 89 der Verfassung von Berlin).

 

Herr Licher begründet den Beitritt seiner Fraktion zum Antrag. Herr Gerrit Kringel und Herr Schröter äußern sich kritisch zu einzelnen Formulierungen.

 

Mit Ja-Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Grünen und Linken bei Enthaltung der AfD-Neukölln wird der BVV die Annahme des Antrags empfohlen.

   
    14.06.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.6 - vertagt
   

vertagt

   
    23.06.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

die Stärkung der bezirklichen Verwaltung und der sozialen Infrastruktur in unserem Bezirk laufen in Berlin seit Jahren auf Hochtouren. Dringend nötige Investitionen konnten getätigt werden und der politische Schwerpunkt in Schule und Bildung zu investieren und dabei die anderen Themen nicht aus dem Blick zu verlieren, machen sich im Bezirk bemerkbar. Doch die Pandemie hinterlässt ihre Spuren. Die soziale Infrastruktur ist in Neukölln für den sozialen Zusammenhalt unabdingbar. Die Erfolge im Personalmanagement des Bezirksamtes Neukölln, die sich auch durch den Deutschen Personalpreis 2019 zeigten, führen deutlich vor Augen, wie wichtig es ist, in die Verwaltung zu investieren. Diese Erfolge gilt es zu sichern, sie dürfen durch finanzielle Kürzungen Haushaltssperren oder ähnliches nicht in Gefahr kommen.

 

Deshalb wird das Bezirksamt ersucht,

 

sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die angestrebten Einsparungen, die im Bezirksplafond und mit der Globalsummenzuweisung wirksam geworden sind, zurückgenommen werden, damit die Umsetzung insbesondere folgender Maßnahmen auch in den kommenden Haushaltsjahren gesichert sind:

         Die soziale Infrastruktur darf nicht aufgrund negativer Auswirkungen der Coronakrise auf die Produkterbringung gekürzt werden. Sie muss abgesichert, geschützt und deutlich ausgebaut werden.

         Sowohl die grundsätzliche Förderung der Kinder- und Jugendarbeit wie auch die zusätzlichen Aufgaben durch die Förderungen aus dem Kinder- und Jugendfördergesetz sind weiterhin zu gewährleisten. Von der jahrelangen prekären Unterfinanzierung der Kinder- und Jugendarbeit haben sich die Träger noch nicht erholt, die Pandemiekrise hat hier weitere negative Entwicklungen verursacht. Wir haben immer noch eine deutliche und beunruhigende Unterversorgung in den Quartieren. Dies bedeutet, dass die finanzielle Ausstattung weiter erhöht werden muss und weitere Investitionen getätigt werden müssen. Zu einem Rückbau oder einem Stillstand darf es in der wachsenden Stadt nicht kommen.

         Freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit müssen während der (ggf. länger andauernden) Haushaltsverhandlungen finanziell abgesichert sein und rechtzeitig verlässliche Informationen zur Weiterfinanzierung des Personals und der Aufrechterhaltung der Angebote bekommen.

         Der Kitaausbau im Bezirk braucht eine verlässliche Finanzierung durch das Landesprogramm, damit der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für alle Kinder und Familien erfüllt werden kann.

         Die Fortsetzung der Schulbauoffensive und Bereitstellung der Investitionsmittel, die für Sanierung und Ausbau der Schulen und Schulplätze gemäß dem Schulentwicklungsplan des Bezirks erforderlich sind, müssen wie geplant und ohne Verzögerungen gewährleistet werden.

         Für die Rekommunalisierung der Schulreinigung müssen sowohl die zusätzlichen erforderlichen Personalstellen als auch die anstehenden Verwaltungs- und Infrastrukturkosten mit eingeplant werden.

         An Bibliotheken, Volkshochschulen, Musikschulen und Kultureinrichtungen darf nicht gespart werden. Diese Einrichtungen haben in der Pandemie großartige Leistungen im Rahmen ihrer digitalen Angebotsstruktur gemacht. Gerade in Bezug auf Angebote für Kinder und Jugendliche müssen ausreichend Personal- und Sachressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dies insbesondere auch deshalb, weil in diesem Bereich Mengen regeneriert werden und dies einen positiven Einfluss auf die KLR hat.

         Folgekosten der Pandemie, wie z.B. eine erhöhte Nachfrage nach Leistungen der Schuldnerberatung oder sozialpsychiatrischer Dienste müssen in der Globalsumme berücksichtigt sein.

         Im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes und allen anderen Berufsgruppen muss eine Verbesserung der Möglichkeiten der Personalgewinnung für die Bezirke abgesichert werden. Die dafür nötigen höheren Eingruppierungen und Stufenvorwegnahmen sowie Einbeziehungen in berufsgruppenspezifische Tarifverträge für Berufsfelder, die für Planung und Ausführung von Strukturmaßnahmen verantwortlich sind (insbesondere Ingenieur*innen im Bereich Bauen für Schulen etc. und Verkehrswende aber auch Spezialist*innen) müssen finanziell berücksichtigt werden.

         Die begonnene Verkehrswende muss weiter ausfinanziert werden.

         Die Klimaschutzoffensive und der Grünflächenschutz müssen entschieden vorangebracht werden. Die Bezirke müssen mit höheren Investitionsmitteln in der Globalsumme ausgestattet werden. Bei der Aufsetzung von Sondermitteln ist darauf zu achten, dass diese so angelegt werden, dass die Bezirke auch in der Lage sind, diese umzusetzen. Hierbei bedarf es insbesondere einer auskömmlichen Personalausstattung. Der Klimaschutz muss in den Katalog Organisationseinheiten nach §37 BezVG einbezogen werden.

         Es braucht eine Stärkung der Wohnraumversorgung durch eine angemessene Personalausstattung für den Bereich Zweckentfremdung und die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen beim Mieter*innenschutz.

 

Herr BV Morsbach begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Schröter

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN und der AfD-Neukölln bei Enthaltung der Gr. FDP beschlossen.

   
    25.05.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.3 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der BVV vom 23. Juni 2021 wurde das Bezirksamt gebeten, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die angestrebten Einsparungen, die im Bezirksplafond und mit der Globalsummenzuweisung wirksam geworden sind, zurückgenommen werden. Am 21.02.2022 haben sich die Bezirksbürgermeister und Bezirksbürgermeisterinnen der Bezirke Reinickendorf, Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Lichtenberg und Neukölln in einem offenen Brief an das Abgeordnetenhaus von Berlin, die Regierende Bürgermeisterin von Berlin und ihre Stellvertreter sowie an den Senator für Finanzen gewandt, um noch einmal auf die negativen Auswirkungen der massiven Einsparungen hinzuweisen. Am 01.03.2022 hat der Senat den Haushaltsentwurf für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Mit Schreiben vom gleichen Tag wurden die Bezirke über die Auswirkungen des Senatsbeschlusses auf die bezirklichen Haushalte informiert. Damit konnten die genannten Sachverhalte und Erhöhungsbeträge noch in das laufende Aufstellungsverfahren für die Bezirkshaushaltspläne 2022/2023 einbezogen werden. Über die angekündigte Globalsummenerhöhung in 2022 auf rd. 43 Mio. € sowie in 2023 auf 24,6 Mio. € wurde bereits in der bezirklichen Haushaltsdebatte informiert. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 17.05.2022

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 4  
CO2-Reduzierung bei Bau- und Sanierungsprojekten!  
Enthält Anlagen
2268/XX  
Ö 5  
Alle im Rathaus Neukölln Tätigen auch im Rathaus Neukölln auf Corona testen!  
Enthält Anlagen
2303/XX  
Ö 6  
Ersatz für ausgefallene Einbürgerungsfeiern  
Enthält Anlagen
2259/XX  
Ö 7  
Öffentliche Toiletten  
Enthält Anlagen
2267/XX  
Ö 8  
Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge zügig ausbauen!  
Enthält Anlagen
2302/XX  
Ö 9  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Protokollabstimmung der 51. Sitzung      
Ö 12  
Nächste Sitzung am 04. August 2021      
N 13     (nichtöffentlich)      
               
 
 

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