Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt hat in der Sitzung am 30.10.2007 beschlossen,
für die Flächen des ehemaligen Heizkraftwerks Rudow sowie für angrenzende
Flächen einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 8-28 aufzustellen
(BA-Vorl. Nr. 140/07). Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat die BA-Vorlage in
der Sitzung am 13.11.2007 zustimmend zur Kenntnis genommen. Der
Aufstellungsbeschluss wurde am 16.11.2007 ortsüblich bekannt gemacht (ABl. S.
3009).
Hiermit besteht eine ausreichende planungsrechtliche
Grundlage, um eine mögliche unerwünschte Nutzung verhindern zu können und
gegebenenfalls – im Falle eines Baugesuchs, das der Festsetzung des
derzeit gültigen Bebauungsplans XIV-98 als Fläche „für besondere
öffentliche und private Zwecke (Heiz- und Spitzenkraftwerk)“
entspricht und somit genehmigungsfähig wäre – von den
Sicherungsinstrumenten der Planung (Zurückstellung und Veränderungssperre gem.
§§ 14, 15 BauGB) Gebrauch zu machen.
Ein unmittelbares Erfordernis, zum jetzigen Zeitpunkt eine
Veränderungssperre zu erlassen, wird hingegen nicht gesehen.
23.05.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 12.8 - überwiesen
Das Bezirksamt wird gebeten, ein Bebauungsplanverfahren für das Gelände des ehemaligen Heizkraftwerks mit der Intention der Ausweisung als Wohngebiet mit attraktiver Freizeitnutzung, z
Das Bezirksamt wird gebeten, ein Bebauungsplanverfahren für das Gelände des ehemaligen Heizkraftwerks mit der Intention der Ausweisung als Wohngebiet mit attraktiver Freizeitnutzung, z.B. eines kleinen Bootshafens, vorzubereiten und ihn der BVV zur Entscheidung vorzulegen. Des Weiteren wird gebeten zu prüfen, ob mit Hilfe einer Veränderungssperre bis zur Aufstellung des Bebauungsplans eine mögliche unerwünschte Nutzung verhindert werden kann.
Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Stadtentwicklung wird einstimmig zugestimmt.
12.06.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung
Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Die CDU-Fraktion begründet den Antrag mit Befürchtungen der
Anwohnerschaft des Wohnumfeldes um das ehemalige Bewag-Gelände, dass dort
Gewerbe angesiedelt werden könnte
Die CDU-Fraktion begründet den Antrag mit
Befürchtungen der Anwohnerschaft des Wohnumfeldes um das ehemalige
Bewag-Gelände, dass dort Gewerbe angesiedelt werden könnte.
Herr Koglin entgegnet, dass die Errichtung von
hochwertigen Einfamilienhäusern bzw. diesbezügliche städtebauliche Planungen
bereits im Vorjahr öffentlichkeitswirksam verbreitet wurde, also sich auch hier
die Sinnhaftigkeit des Antrages stellen könnte. Natürlich spricht sich aber
auch die SPD-Fraktion für die Errichtung eines Wohngebietes aus. Die Vertreter
der Fraktionen der Grünen, der Linken und der FDP messen dem Antrag die gleiche
Bedeutung zu und schließen sich dem an. Mit Ausnahme der Fraktion der Grauen
wird dies als Allparteienantrag weitergeführt.
Herr BzStR Blesing informiert, dass bereits
Verhandlungen zwischen dem Eigentümer und einem Investor unter Einbeziehung des
Fachbereiches Stadtplanung laufen. Etwas schwierig ist der Umgang dabei mit den
alten Fundamenten, die noch im Boden befindlich sind und einer Neubebauung im
Wege stehen, bzw. den Kosten der Räumung. Die Kosten des
Bebauungsplanverfahrens muss hier der Investor tragen.
Bei Stimmenthaltung der Fraktion der Grauen wird dem
Antrag mit den Stimmen der übrigen Fraktionen in der vorliegenden Fassung
zugestimmt.
04.07.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 9.12 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme
des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender
Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, ein
Bebauungsplanverfahren für das Gelände des ehemaligen Heizkraftwerks mit der
Intention der Ausweisung als Wohngebiet mit attraktiver Freizeitnutzung, z. B.
eines kleinen Bootshafens, vorzubereiten und ihn der BVV zur Entscheidung
vorzulegen. Des Weiteren wird gebeten zu prüfen, ob mit Hilfe einer
Veränderungssperre bis zur Aufstellung des Bebauungsplans eine mögliche
unerwünschte Nutzung verhindert werden kann.
Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD,
CDU, Grünen, FDP, LINKEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei
Enthaltung der Grauen zugestimmt.
05.12.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 13.6 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen