Auszug - Bebauungsplan XIV-157e vom 22.08.2006 mit dem Deckblatt vom 24.11.2006 - Töpchiner Dreieck -
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:
a) Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-157e für die Grundstücke Töpchiner Weg 15/103, Drusenheimer Weg 72/150, Drusenheimer Weg 77 und Gerlinger Straße 51 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow („Töpchiner Dreieck“) sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-157e wird nach §6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden. b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung, wie unter Abschnitt B, 3.5.11 der anliegenden Begründung beschrieben. c) Der bisherige Beschluss zur Drs. Nr. XV/622 ist mit dieser Vorlage zur Beschlussfassung gegenstandslos. d) Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-157e ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.
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