Auszug - Bebauungsplan 8-19a
a) Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan 8-19a für die Teilfläche des ehemaligen Güterbahnhofs Neukölln sowie die Grundstücke Silbersteinstraße 52/60 und einen Abschnitt der Hermannstraße (Hermannbrücke) im Bezirk Neukölln sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-19a (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 28. Februar 2001 beschlossen.
b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt 3.4.9.8 der anliegenden Begründung beschrieben.
c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-19a ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, FDP, Grauen, Linke.PDS und eines fraktionslosen Bezirksverordneten bei Enthaltung der Grünen zugestimmt.
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