Drucksache - 0147/XVIII  

 
 
Betreff: Verkehrsüberwachung im südwestlichen Rudow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/Bau
Verfasser:Koglin, JürgenBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.02.2007 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Entscheidung
02.05.2007 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.05.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.09.2007 
10. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wie der Beschluss der BVV fordert, hat sich das Bezirksamt an den Polizeipräsidenten in Berlin - an die zuständige Direktion 5 - gewandt, um verstärkt Verkehrskontrollen in der Schönefelder Straße anzuregen.

 

Die Direktion 5 bestätigt, die verkehrliche Situation in der Schönefelder Straße ebenfalls genauestens zu kennen. Allein im Juni 2007 wurden fünf stationäre Kontrollen durchgeführt, bei denen von ca. 900 gemessenen KFZ 13 % mit überhöhter Geschwindigkeit festgehalten wurden. Zu diesen zentral festgelegten Maßnahmen führt der Abschnitt 56 selbstständig noch weitere Geschwindigkeitskontrollen durch.

 

Weiterhin teilt die Direktion 5 mit, dass die flächenmäßige Ausdehnung der Direktion über die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln bedingt, dass an sehr vielen Örtlichkeiten unterschiedlichste Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hinsichtlich der Bekämpfung der Hauptunfallursachen und der besonderen Risikogruppen sowie an Verkehrsunfallbrennpunkten durchzuführen sind. An diesen Kriterien orientiert, stellt sich die Lage im Bereich der Schönefelder Straße aus dortiger Sicht nicht als vorrangiges Ziel polizeilicher Maßnahmen dar, wird aber in angemessener Weise auch künftig berücksichtigt werden.

 

Die Bemühungen des Bezirks, ein Verkehrskonzept für den gesamten südlichen Bereich Rudows zu erstellen, wird von der Polizei auch unter Bezugnahme der hier angesprochenen Problemlage ausdrücklich begrüßt.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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