Drucksache - 0191/XVIII  

 
 
Betreff: Überbrückungshilfe für Gewerbetreibende
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/FinWi
Verfasser:Mahlo, Klaus-PeterBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
24.04.2007 
6. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.05.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.09.2007 
10. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Bei lang andauernden Straßenbaumaßnahmen des Landes Berlin können sogenannte Überbrückungshilfen für Gewerbetreibende gewährt werden, wenn durch die Baumaßnahmen verursachte Umsatzrückgänge einen existenzbedrohenden Umfang annehmen. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, bei einer GmbH oder GbR jeder Gesellschafter für sich. Wer andere Entschädigungs- oder Ausgleichsleistungen erhält oder sich aus seinen eigenen Vermögensreserven helfen kann, kann diese öffentlichen Mittel nicht beanspruchen. Dementsprechend müssen bei der Antragstellung Belege über die Umsatzentwicklung vor und während der Baumaßnahmen sowie der Nachweis vorgelegt werden, dass dem Gewerbetreibenden privates Vermögen zur Überbrückung der Situation nicht zur Verfügung steht.

 

Bei den Überbrückungshilfen handelt es sich um eine freiwillige, einzelfallbezogene Leistung der Senatswirtschaftsverwaltung. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die finanziellen Leistungen werden bis zu einer Höchstgrenze von 25.000 € gewährt. Anträge können bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen gestellt werden. Entscheidungsinstanz ist der Ausschuss für Räumungsbetroffene, dem je ein Vertreter der für die Ressorts Finanzen, Stadtentwicklung, Wirtschaft und Arbeit zuständigen Senatsverwaltungen, ein Vertreter des Rats der Bürgermeister sowie mit beratender Stimme je ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer angehören.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

 
 

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