Tagesordnung - 21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 18.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bezirksamt Treptow-Köpenick, BVV-Saal
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 2.1  
Enthält Anlagen
Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2014/2015 (Doppelhaushalt)
Enthält Anlagen
0662/XIX  
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 4  
Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 5  
Entschließungen      
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 6.1  
Wahl eines stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Stadtentwicklung  
0702/XIX  
Ö 6.2  
Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Sozialausschuss  
0703/XIX  
Ö 6.3  
Wahl einer stellvertrenden Bürgerdeputierten für den Gesundheitsausschuss  
0704/XIX  
Ö 6.4  
Wahl zum stellvertretenden Mitglied in den Beirat des JobCenters  
0705/XIX  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2012  
0707/XIX  
Ö 8     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8.1  
Vorzeitige Beendigung des Mandats als stellvertretender Bürgerdeputierter im Wirtschaftsausschuss  
0706/XIX  
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Äußerungen von Bezirksamtsmitglied auf Info-Veranstaltung in der Fritz-Karsen-Schule  
0726/XIX  
Ö 9.2  
Wähler unerwünscht?  
0722/XIX  
Ö 9.3  
Verlegung der Gebäude der Flüchtlingsunterkunft  
0729/XIX  
Ö 9.4  
Räumung in der Kopfstraße abwenden  
0725/XIX  
Ö 9.5  
Mehr Sicherheit im Bereich Höltermannsteig  
0727/XIX  
Ö 9.6  
Übersicht über Neuköllner Sportstätten  
0728/XIX  
Ö 9.7  
Lipschitzbad Gropiusstadt Neukölln  
0723/XIX  
Ö 9.8  
Parkverstöße vor der Ausfahrt der Freiwilligen Feuerwehr in Rudow  
0724/XIX  
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 10.1  
Geschäftsordnung Vorstand  
0354/XIX  
Ö 10.2  
Volksbegehren ernst nehmen  
0532/XIX  
Ö 10.3  
Änderung der Geschäftsordnung I  
0540/XIX  
Ö 10.4  
Änderung der Geschäftsordnung II  
0541/XIX  
Ö 10.5  
Umwandlung in Ferienwohnungen versagen  
0560/XIX  
Ö 10.6  
Hörberatungsstelle in Neukölln in Gefahr?  
0672/XIX  
Ö 10.7  
Hörberatungsstelle in Neukölln erhalten  
Enthält Anlagen
0670/XIX  
Ö 10.8  
Neubau der Clay-Schule in Sicht?  
Enthält Anlagen
0667/XIX  
Ö 10.9  
Notunterkünfte in ehemaliger Gartenkolonie  
0668/XIX  
Ö 10.10  
BVG-Bus 171 durch Alt-Rudow  
Enthält Anlagen
0669/XIX  
Ö 10.11  
Spielhallengesetz  
Enthält Anlagen
0673/XIX  
Ö 10.12  
Fehlende Lehrer*innen in Neuköllner Schulen  
0679/XIX  
Ö 10.13  
Haushaltsbelastung durch zu hohe Kosten  
Enthält Anlagen
0680/XIX  
Ö 10.14  
Maßnahmen gegen steigende Mieten  
0681/XIX  
Ö 10.15  
Betrieb der Flüchtlingsunterkunft in der Späthstraße  
Enthält Anlagen
0684/XIX  
Ö 10.16  
Klagen gegen Hartz IV-Bescheide  
Enthält Anlagen
0687/XIX  
Ö 10.17  
Investoren zu Sozialwohnungen verpflichten  
0688/XIX  
Ö 10.18  
Vermittlung in Jobs mit sittenwidrigen Dumpinglöhnen  
Enthält Anlagen
0689/XIX  
Ö 10.19  
Infoabend an den Integrierten Sekundarschulen  
0677/XIX  
Ö 10.20  
Städtepartnerschaft mit Pavlovsk-Puschkin aussetzen  
0682/XIX  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Schaltintervalle der Lichtzeichenanlage im Bereich der Rudower Spinne  
0485/XIX  
Ö 11.2  
Senat muss notwendige Mittel für Schulinfrastruktur bereit stellen!  
0603/XIX  
Ö 11.3  
I-Planung und Haushalt  
0605/XIX  
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
Lern-/Verhaltensdispositionen bei „Umsteiger*innen im Schuljahr 2013/14“  
Enthält Anlagen
0715/XIX  
Ö 12.2  
Gefahrenstelle auf der Hermannbrücke beseitigen  
0711/XIX  
Ö 13  
Große Anfragen - schriftlich      
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Integrationsetat  
Enthält Anlagen
0719/XIX  
Ö 14.2  
Aktive Städtepartnerschaften im Rathaus stärker würdigen  
0708/XIX  
Ö 14.3  
Zusammenarbeit von Grundschule und Gymnasium  
0716/XIX  
Ö 14.4  
Gefahrenstelle auf der Hermannbrücke beseitigen  
0712/XIX  
Ö 14.5  
Parkbänke im Grünzug Lipschitz./Wutzkyallee  
0720/XIX  
Ö 14.6  
Fußgängerüberweg Lettberger Straße / Künnekeweg  
0721/XIX  
Ö 14.7  
Verdienten Stadtvater im Straßenbild würdigen  
0709/XIX  
Ö 14.8  
Ausstellung "Widerstand in Neukölln"  
0717/XIX  
Ö 14.9  
Treffpunkt von Nazis in Neukölln veröffentlichen  
0713/XIX  
Ö 14.10  
Besondere Beziehung mit der Stadt Hof  
0710/XIX  
Ö 14.11  
Wahlen und Abstimmungen gleich behandeln  
0714/XIX  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 15.1  
Tempo 30 in der Harzer Straße (zwischen Wildenbruch- und Teupitzer Straße)  
0353/XIX  
Ö 16     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 16.1  
Finanzielle Mittel für den Wachschutz an Neuköllner Schulen
0084/XIX  
Ö 16.2  
Ausstattung mit Hausmeister(inne)n und Schulsekretär(inn)en
1503/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Bezirk Neukölln macht, wie auch alle anderen Bezirke Berlins, regelmäßig gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen auf die Dringlichkeit einer auskömmlichen Personalausstattung in den genannten Bereichen aufmerksam. Dabei ist die Problemlage hinsichtlich der beiden Berufsgruppen differenziert zu betrachten.

 

Schulsekretäre/-innen

Die Schulsekretariate sind infolge der Ausweitung der schulischen Funktionszeiten und der veränderten Organisationsstrukturen personell unzureichend ausgestattet. Nachbesserungen im Sinne von Stellenzuweisungen erfolgten bislang nicht.

 

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wurden für Neukölln rd. 10 Stellen beantragt, die benötigt werden, um die damit verbundene Mehrarbeit aufzufangen und Vertretungsdienste bei langfristigen Erkrankungen optimaler organisieren zu können.

 

Dem Zentralen Personalüberhangmanagement stehen nachweislich keine qualifizierten Kräfte zur Verfügung. Die Suche nach geeignetem Personal gestaltet sich seit Jahren als zunehmend schwierig. Schulsekretariate erfordern aber geschultes und qualifiziertes Personal, weil sich das Aufgabenspektrum verändert und erheblich erweitert hat. Die seit Jahren angespannte Personalsituation lässt sich nur durch befristete (besser: unbefristete) Außeneinstellungen lösen.

 

 

 

Schulhausmeister/-innen

Mit Schreiben vom 25.05.2009 hatte der Senator für Finanzen unter der Bedingung, dass künftig alle entsprechenden Personalbedarfe durch Personal des Landesbetriebes für Gebäudebewirtschaftung (LfG) abgedeckt werden, einer Entfristung aller befristeten Beschäftigungsverhältnisse von Schulhausmeister/inne/n (Ausnahme: Vertretungsfälle) zugestimmt. Dieser Regelung ist auch der Bezirk Neukölln beigetreten. Damit war und ist eine externe Einstellung von Schulhausmeistern/-innen beispielsweise im Rahmen des Einstellungskontingents nach dem Personalbedarfskonzept ab dem Jahr 2010 nicht möglich; der Bedarf ist über den LfG zu decken.

 

Als äußerst problematisch stellte sich aber heraus, dass die Beschäftigten des LfG tarifrechtlich nur 38,5 Wochenstunden arbeiten und damit die schulischen Funktionszeiten nicht abdecken. Zudem muss der Schulträger selbst für die Vertretung der Hausmeister/-innen des LfG bei Krankheit und Urlaub sorgen, wofür keine Personalressourcen bereitstehen. Diese und weitere Bedenken wurden in zahlreichen Schreiben gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dargelegt.

 

In Anpassung der veränderten Strukturen müssen Schulhausmeister/-innen weiterhin mit 48 Wochenstunden eingesetzt werden können, um sowohl die schulischen Funktionszeiten sicherzustellen als auch die Schließung des Schulgeländes und der Immobilie weiterhin zu gewährleisten. Das vom LfG gestellte Personal kann die erforderlichen Bedingungen zeitlich nicht erfüllen. Der LfG gewährt nicht einmal die Möglichkeit variabler Arbeitszeiten. Das im Schulbereich praktizierte Modell einer flexiblen Arbeitszeit wird vom LfG abgelehnt. Dienstbeginn und -ende sind festgelegt und unflexibel und entsprechen damit nicht den schulischen Erfordernissen und Gegebenheiten. Weder sind die schulischen Funktionszeiten noch die Schließung der Immobilie nach Unterrichtsschluss gesichert. Das lässt sich nur durch Einstellungen von außen und durch längere Arbeitszeiten erreichen.

 

Die diesbezüglichen Interessen aller Bezirke werden absprachegemäß vom BA Steglitz-Zehlendorf vertreten. Das hatte im Januar diesen Jahres eine Umfrage unter allen Bezirken zu den Erfahrungen im Umgang mit dem LfG bei der Besetzung von vakanten Aufgabengebieten für Schulhausmeister/-innen gestartet. Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen als Grundlage für einen erneuten Vorstoß bei der Senatsverwaltung für Finanzen zur Lösung des Problems dienen. Das nachlässige Antwortverhalten vieler Bezirke - die letzte Antwort ist nach Aussage des Bezirks Steglitz-Zehlendorf erst in der 14. Kalenderwoche eingegangen, Neukölln hat in der 7. Kalenderwoche geantwortet - führt jedoch zu einer Verzögerung der Problemlösung. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat aber zugesagt, zeitnah die Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen voranzutreiben.

 

 

 

 

 

 

 

 

18.09.2013

Neuköllner Schulsekretariate

Mit Auflösung des Zentralen Stellenpools Ende 2012 besteht kein generelles Außeneinstellungsverbot mehr. Senatsverwaltungen und Bezirke können seitdem eigenverantwortlich und nach eigenen Prioritäten über Personaleinstellungen und damit über unbefristete und befristete Arbeitszeitaufstockungen entscheiden. Nach Anerkennung der Einsparvorgaben ist für Außeneinstellungen grundsätzlich keine Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Finanzen mehr notwendig.

Für die seit Jahren angespannte Personalsituation im Bereich der Neuköllner Schulsekretariate führte diese Entwicklung bereits im vergangenen und in diesem Jahr zu einer spürbaren Entlastung. Es konnten diverse freie Stellen durch unbefristete Außeneinstellungen besetzt werden. Alle Neuköllner Schulsekretariate sind mit qualifiziertem Personal ausgestattet und gehen im Rahmen der Koalitionsvereinbarung zum 01.01.2014 aus den Bezirken in die Personalwirtschaft der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft über.

 

Neuköllner Schulhausmeister/innen

Im Bereich der Schulhausmeister/innen zeichnete sich eine ähnliche Entwicklung ab. Das Verfahren, die Bedarfe für Dienstleistungen von Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern durch den Landesbetrieb für Gebäudemanagement (LfG) abzudecken, hatte sich nicht bewährt. Dies führte dazu, dass seit dem Schuljahr 2011/2012 alle freien und frei werdenden Stellen von Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern durch Außeneinstellungen nachbesetzt werden konnten. Alle Neuköllner Schulen sind mit einem/er Schulhausmeister/in ausgestattet, die mehrheitlich mit 48,00 Wochenstunden eingesetzt sind und damit die schulischen Funktionszeiten sicherstellen. Tarifrechtlich steht es den Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern zu, auch mit 41,50 Wochenstunden (inkl. Pause) zu arbeiten. Die schulischen Funktionszeiten werden auch mit diesem Arbeitszeitmodell abgedeckt.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 

   
    30.06.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.22 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsschulverwaltung nachdrücklich dafür einzusetzen, dass zu Beginn des neuen Schuljahres alle Sekundarschulen des Bezirkes auskömmlich mit Schulsekretär(inn)en und Hausmeister(inne)n ausgestattet sind

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsschulverwaltung nachdrücklich dafür einzusetzen, dass zu Beginn des neuen Schuljahres alle Sekundarschulen des Bezirkes auskömmlich mit Schulsekretär(inn)en und Hausmeister(inne)n ausgestattet sind.

 

Die Sekundarschulen müssen als Ganztagsschulen außerhalb der Unterrichtszeit verbindliche, schülerorientierte Aktivitäten anbieten. Dies kann durch Kooperation mit Projekten und Vereinen, wie z. B. Musikschule, Sportvereine etc. realisiert werden. Diese Kooperation kann dauerhaft nur gelingen, wenn auch entsprechende Ansprechpartner für organisatorische und technische Fragen vor Ort sind.

 

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur wird einstimmig zugestimmt.

   
    05.10.2010 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Frau Karaaslan begründet den Antrag mit der Notwendigkeit der ständigen Anwesenheit von Hausmeistern und Sekretärinnen als Ansprechpartner für Eltern und Schüler sowie zur Prävention vor Rangeleien

Frau Karaaslan begründet den Antrag mit der Notwendigkeit der ständigen Anwesenheit von Hausmeistern und Sekretärinnen als Ansprechpartner für Eltern und Schüler sowie zur Prävention vor Rangeleien. Zudem sei bei einer Erweiterung der Schulzeiten auch eine Erweiterung der Anwesenheitszeiten von Personal erforderlich.

 

Frau BzStRin Dr. Giffey bedauert, dass alle Bemühungen zur Anpassung der Personalausstattung an die erweiterten Schulzeiten bisher leider erfolglos geblieben sind. Zudem komme es auf Grund des hohen Altersdurchschnitts von Hausmeistern teilweise zu erheblichen Fehlzeiten auf Grund von Krankheit.

 

Die Intention des Antrags wird fraktionsübergreifend begrüßt, er wird mit Änderungen einstimmig beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass alle Schulen des Bezirkes auskömmlich mit Schulsekretär(inn)en und Hausmeister(inne)n ausgestattet sind.“

 

   
    10.11.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass alle Schulen des Bezirks auskömmlich mit Schulsekretär(inn)en und Hausmeister(inne)n ausgestattet sind.

 

Alle Schulen müssen außerhalb der Unterrichtszeit verbindliche, schülerorientierte Aktivitäten anbieten. Dies kann durch Kooperation mit Projekten und Vereinen, wie z. B. Musikschule, Sportvereine etc. realisiert werden. Diese Kooperation kann dauerhaft nur gelingen, wenn auch entsprechende Ansprechpartner für organisatorische und technische Fragen vor Ort sind.

 

Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.

   
    25.05.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.2 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
    Der Bezirk Neukölln macht, wie auch alle anderen Bezirke Berlins, regelmäßig gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen auf die Dringlichkeit einer auskömmlichen Personalausstattung in den genannten Bereichen aufmerksam

Der Bezirk Neukölln macht, wie auch alle anderen Bezirke Berlins, regelmäßig gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen auf die Dringlichkeit einer auskömmlichen Personalausstattung in den genannten Bereichen aufmerksam. Dabei ist die Problemlage hinsichtlich der beiden Berufsgruppen differenziert zu betrachten.

 

Schulsekretäre/-innen

Die Schulsekretariate sind infolge der Ausweitung der schulischen Funktionszeiten und der veränderten Organisationsstrukturen personell unzureichend ausgestattet. Nachbesserungen im Sinne von Stellenzuweisungen erfolgten bislang nicht.

 

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wurden für Neukölln rd. 10 Stellen beantragt, die benötigt werden, um die damit verbundene Mehrarbeit aufzufangen und Vertretungsdienste bei langfristigen Erkrankungen optimaler organisieren zu können.

 

Dem Zentralen Personalüberhangmanagement stehen nachweislich keine qualifizierten Kräfte zur Verfügung. Die Suche nach geeignetem Personal gestaltet sich seit Jahren als zunehmend schwierig. Schulsekretariate erfordern aber geschultes und qualifiziertes Personal, weil sich das Aufgabenspektrum verändert und erheblich erweitert hat. Die seit Jahren angespannte Personalsituation lässt sich nur durch befristete (besser: unbefristete) Außeneinstellungen lösen.

 

 

 

Schulhausmeister/-innen

Mit Schreiben vom 25.05.2009 hatte der Senator für Finanzen unter der Bedingung, dass künftig alle entsprechenden Personalbedarfe durch Personal des Landesbetriebes für Gebäudebewirtschaftung (LfG) abgedeckt werden, einer Entfristung aller befristeten Beschäftigungsverhältnisse von Schulhausmeister/inne/n (Ausnahme: Vertretungsfälle) zugestimmt. Dieser Regelung ist auch der Bezirk Neukölln beigetreten. Damit war und ist eine externe Einstellung von Schulhausmeistern/-innen beispielsweise im Rahmen des Einstellungskontingents nach dem Personalbedarfskonzept ab dem Jahr 2010 nicht möglich; der Bedarf ist über den LfG zu decken.

 

Als äußerst problematisch stellte sich aber heraus, dass die Beschäftigten des LfG tarifrechtlich nur 38,5 Wochenstunden arbeiten und damit die schulischen Funktionszeiten nicht abdecken. Zudem muss der Schulträger selbst für die Vertretung der Hausmeister/-innen des LfG bei Krankheit und Urlaub sorgen, wofür keine Personalressourcen bereitstehen. Diese und weitere Bedenken wurden in zahlreichen Schreiben gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dargelegt.

 

In Anpassung der veränderten Strukturen müssen Schulhausmeister/-innen weiterhin mit 48 Wochenstunden eingesetzt werden können, um sowohl die schulischen Funktionszeiten sicherzustellen als auch die Schließung des Schulgeländes und der Immobilie weiterhin zu gewährleisten. Das vom LfG gestellte Personal kann die erforderlichen Bedingungen zeitlich nicht erfüllen. Der LfG gewährt nicht einmal die Möglichkeit variabler Arbeitszeiten. Das im Schulbereich praktizierte Modell einer flexiblen Arbeitszeit wird vom LfG abgelehnt. Dienstbeginn und -ende sind festgelegt und unflexibel und entsprechen damit nicht den schulischen Erfordernissen und Gegebenheiten. Weder sind die schulischen Funktionszeiten noch die Schließung der Immobilie nach Unterrichtsschluss gesichert. Das lässt sich nur durch Einstellungen von außen und durch längere Arbeitszeiten erreichen.

 

Die diesbezüglichen Interessen aller Bezirke werden absprachegemäß vom BA Steglitz-Zehlendorf vertreten. Das hatte im Januar diesen Jahres eine Umfrage unter allen Bezirken zu den Erfahrungen im Umgang mit dem LfG bei der Besetzung von vakanten Aufgabengebieten für Schulhausmeister/-innen gestartet. Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen als Grundlage für einen erneuten Vorstoß bei der Senatsverwaltung für Finanzen zur Lösung des Problems dienen. Das nachlässige Antwortverhalten vieler Bezirke - die letzte Antwort ist nach Aussage des Bezirks Steglitz-Zehlendorf erst in der 14. Kalenderwoche eingegangen, Neukölln hat in der 7. Kalenderwoche geantwortet - führt jedoch zu einer Verzögerung der Problemlösung. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat aber zugesagt, zeitnah die Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen voranzutreiben.

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    18.09.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Ö 16.3  
Erhalt der Jugendverkehrsschule am Hasenhegerweg
0398/XIX  
Ö 16.4  
Identifikation stiften - Jeder Schule ihren Namen  
1785/XVIII  
Ö 16.5  
"Berliner Notdienst Kinderschutz" in vollem Umfang erhalten  
0408/XIX  
Ö 16.6  
Bildung einer Gemeinschaftsschule auf dem Campus Efeuweg  
0457/XIX  
Ö 16.7  
Gedenkraum an der Clay-Schule  
0367/XIX  
               
 
 

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