TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 2 |
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Dringlichkeiten |
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Ö 2.1 |
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Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2014/2015 (Doppelhaushalt) |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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0662/XIX |
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Ö 3 |
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Geschäftliches |
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Ö 4 |
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Der Bürgermeister hat das Wort |
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Ö 5 |
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Entschließungen |
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Ö 6 |
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Vorlagen zur Wahl |
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Ö 6.1 |
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Wahl eines stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Stadtentwicklung |
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0702/XIX |
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Ö 6.2 |
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Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Sozialausschuss |
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0703/XIX |
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Ö 6.3 |
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Wahl einer stellvertrenden Bürgerdeputierten für den Gesundheitsausschuss |
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0704/XIX |
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Ö 6.4 |
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Wahl zum stellvertretenden Mitglied in den Beirat des JobCenters |
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0705/XIX |
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Ö 7 |
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Vorlagen zur Beschlussfassung |
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Ö 7.1 |
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Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2012 |
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0707/XIX |
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Ö 8 |
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Vorlagen zur Kenntnisnahme |
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Ö 8.1 |
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Vorzeitige Beendigung des Mandats als stellvertretender Bürgerdeputierter im Wirtschaftsausschuss |
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0706/XIX |
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Ö 9 |
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Mündliche Anfragen |
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Ö 9.1 |
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Äußerungen von Bezirksamtsmitglied auf Info-Veranstaltung in der Fritz-Karsen-Schule |
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0726/XIX |
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Ö 9.2 |
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Wähler unerwünscht? |
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0722/XIX |
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Ö 9.3 |
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Verlegung der Gebäude der Flüchtlingsunterkunft |
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0729/XIX |
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Ö 9.4 |
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Räumung in der Kopfstraße abwenden |
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0725/XIX |
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Ö 9.5 |
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Mehr Sicherheit im Bereich Höltermannsteig |
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0727/XIX |
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Ö 9.6 |
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Übersicht über Neuköllner Sportstätten |
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0728/XIX |
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Ö 9.7 |
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Lipschitzbad Gropiusstadt Neukölln |
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0723/XIX |
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Ö 9.8 |
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Parkverstöße vor der Ausfahrt der Freiwilligen Feuerwehr in Rudow |
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0724/XIX |
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Ö 10 |
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Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 10.1 |
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Geschäftsordnung Vorstand |
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0354/XIX |
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Ö 10.2 |
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Volksbegehren ernst nehmen |
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0532/XIX |
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Ö 10.3 |
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Änderung der Geschäftsordnung I |
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0540/XIX |
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Ö 10.4 |
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Änderung der Geschäftsordnung II |
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0541/XIX |
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Ö 10.5 |
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Umwandlung in Ferienwohnungen versagen |
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0560/XIX |
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Ö 10.6 |
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Hörberatungsstelle in Neukölln in Gefahr? |
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0672/XIX |
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Ö 10.7 |
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Hörberatungsstelle in Neukölln erhalten |
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0670/XIX |
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Ö 10.8 |
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Neubau der Clay-Schule in Sicht? |
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0667/XIX |
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Ö 10.9 |
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Notunterkünfte in ehemaliger Gartenkolonie |
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0668/XIX |
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Ö 10.10 |
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BVG-Bus 171 durch Alt-Rudow |
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0669/XIX |
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Ö 10.11 |
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Spielhallengesetz |
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0673/XIX |
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Ö 10.12 |
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Fehlende Lehrer*innen in Neuköllner Schulen |
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0679/XIX |
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Ö 10.13 |
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Haushaltsbelastung durch zu hohe Kosten |
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0680/XIX |
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Ö 10.14 |
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Maßnahmen gegen steigende Mieten |
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0681/XIX |
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Ö 10.15 |
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Betrieb der Flüchtlingsunterkunft in der Späthstraße |
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0684/XIX |
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Ö 10.16 |
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Klagen gegen Hartz IV-Bescheide |
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0687/XIX |
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Ö 10.17 |
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Investoren zu Sozialwohnungen verpflichten |
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0688/XIX |
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Ö 10.18 |
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Vermittlung in Jobs mit sittenwidrigen Dumpinglöhnen |
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0689/XIX |
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Ö 10.19 |
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Infoabend an den Integrierten Sekundarschulen |
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0677/XIX |
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Ö 10.20 |
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Städtepartnerschaft mit Pavlovsk-Puschkin aussetzen |
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0682/XIX |
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Ö 11 |
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Beschlussempfehlungen |
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Ö 11.1 |
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Schaltintervalle der Lichtzeichenanlage im Bereich der Rudower Spinne |
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0485/XIX |
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Ö 11.2 |
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Senat muss notwendige Mittel für Schulinfrastruktur bereit stellen! |
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0603/XIX |
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Ö 11.3 |
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I-Planung und Haushalt |
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0605/XIX |
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Ö 12 |
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Große Anfragen |
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Ö 12.1 |
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Lern-/Verhaltensdispositionen bei „Umsteiger*innen im Schuljahr 2013/14“ |
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0715/XIX |
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Ö 12.2 |
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Gefahrenstelle auf der Hermannbrücke beseitigen |
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0711/XIX |
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Ö 13 |
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Große Anfragen - schriftlich |
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Ö 14 |
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Anträge |
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Ö 14.1 |
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Integrationsetat |
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0719/XIX |
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Ö 14.2 |
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Aktive Städtepartnerschaften im Rathaus stärker würdigen |
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0708/XIX |
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Ö 14.3 |
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Zusammenarbeit von Grundschule und Gymnasium |
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0716/XIX |
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Ö 14.4 |
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Gefahrenstelle auf der Hermannbrücke beseitigen |
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0712/XIX |
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Ö 14.5 |
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Parkbänke im Grünzug Lipschitz./Wutzkyallee |
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0720/XIX |
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Ö 14.6 |
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Fußgängerüberweg Lettberger Straße / Künnekeweg |
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0721/XIX |
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Ö 14.7 |
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Verdienten Stadtvater im Straßenbild würdigen |
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0709/XIX |
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Ö 14.8 |
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Ausstellung "Widerstand in Neukölln" |
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0717/XIX |
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Ö 14.9 |
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Treffpunkt von Nazis in Neukölln veröffentlichen |
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0713/XIX |
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Ö 14.10 |
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Besondere Beziehung mit der Stadt Hof |
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0710/XIX |
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Ö 14.11 |
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Wahlen und Abstimmungen gleich behandeln |
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0714/XIX |
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Ö 15 |
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Mitteilungen |
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Ö 15.1 |
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Tempo 30 in der Harzer Straße (zwischen Wildenbruch- und Teupitzer Straße) |
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0353/XIX |
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Ö 16 |
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Vorlagen zur Kenntnisnahme |
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Ö 16.1 |
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Finanzielle Mittel für den Wachschutz an Neuköllner Schulen |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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0084/XIX |
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Ö 16.2 |
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Ausstattung mit Hausmeister(inne)n und Schulsekretär(inn)en |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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1503/XVIII |
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VORLAGE |
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:Der Bezirk Neukölln macht, wie auch alle anderen Bezirke Berlins, regelmäßig gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen auf die Dringlichkeit einer auskömmlichen Personalausstattung in den genannten Bereichen aufmerksam. Dabei ist die Problemlage hinsichtlich der beiden Berufsgruppen differenziert zu betrachten. Schulsekretäre/-innen Die Schulsekretariate sind infolge der Ausweitung der schulischen Funktionszeiten und der veränderten Organisationsstrukturen personell unzureichend ausgestattet. Nachbesserungen im Sinne von Stellenzuweisungen erfolgten bislang nicht. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wurden für Neukölln rd. 10 Stellen beantragt, die benötigt werden, um die damit verbundene Mehrarbeit aufzufangen und Vertretungsdienste bei langfristigen Erkrankungen optimaler organisieren zu können. Dem Zentralen Personalüberhangmanagement stehen nachweislich keine qualifizierten Kräfte zur Verfügung. Die Suche nach geeignetem Personal gestaltet sich seit Jahren als zunehmend schwierig. Schulsekretariate erfordern aber geschultes und qualifiziertes Personal, weil sich das Aufgabenspektrum verändert und erheblich erweitert hat. Die seit Jahren angespannte Personalsituation lässt sich nur durch befristete (besser: unbefristete) Außeneinstellungen lösen. Schulhausmeister/-innen Mit Schreiben vom 25.05.2009 hatte der Senator für Finanzen unter der Bedingung, dass künftig alle entsprechenden Personalbedarfe durch Personal des Landesbetriebes für Gebäudebewirtschaftung (LfG) abgedeckt werden, einer Entfristung aller befristeten Beschäftigungsverhältnisse von Schulhausmeister/inne/n (Ausnahme: Vertretungsfälle) zugestimmt. Dieser Regelung ist auch der Bezirk Neukölln beigetreten. Damit war und ist eine externe Einstellung von Schulhausmeistern/-innen beispielsweise im Rahmen des Einstellungskontingents nach dem Personalbedarfskonzept ab dem Jahr 2010 nicht möglich; der Bedarf ist über den LfG zu decken. Als äußerst problematisch stellte sich aber heraus, dass die Beschäftigten des LfG tarifrechtlich nur 38,5 Wochenstunden arbeiten und damit die schulischen Funktionszeiten nicht abdecken. Zudem muss der Schulträger selbst für die Vertretung der Hausmeister/-innen des LfG bei Krankheit und Urlaub sorgen, wofür keine Personalressourcen bereitstehen. Diese und weitere Bedenken wurden in zahlreichen Schreiben gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dargelegt. In Anpassung der veränderten Strukturen müssen Schulhausmeister/-innen weiterhin mit 48 Wochenstunden eingesetzt werden können, um sowohl die schulischen Funktionszeiten sicherzustellen als auch die Schließung des Schulgeländes und der Immobilie weiterhin zu gewährleisten. Das vom LfG gestellte Personal kann die erforderlichen Bedingungen zeitlich nicht erfüllen. Der LfG gewährt nicht einmal die Möglichkeit variabler Arbeitszeiten. Das im Schulbereich praktizierte Modell einer flexiblen Arbeitszeit wird vom LfG abgelehnt. Dienstbeginn und -ende sind festgelegt und unflexibel und entsprechen damit nicht den schulischen Erfordernissen und Gegebenheiten. Weder sind die schulischen Funktionszeiten noch die Schließung der Immobilie nach Unterrichtsschluss gesichert. Das lässt sich nur durch Einstellungen von außen und durch längere Arbeitszeiten erreichen. Die diesbezüglichen Interessen aller Bezirke werden absprachegemäß vom BA Steglitz-Zehlendorf vertreten. Das hatte im Januar diesen Jahres eine Umfrage unter allen Bezirken zu den Erfahrungen im Umgang mit dem LfG bei der Besetzung von vakanten Aufgabengebieten für Schulhausmeister/-innen gestartet. Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen als Grundlage für einen erneuten Vorstoß bei der Senatsverwaltung für Finanzen zur Lösung des Problems dienen. Das nachlässige Antwortverhalten vieler Bezirke - die letzte Antwort ist nach Aussage des Bezirks Steglitz-Zehlendorf erst in der 14. Kalenderwoche eingegangen, Neukölln hat in der 7. Kalenderwoche geantwortet - führt jedoch zu einer Verzögerung der Problemlösung. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat aber zugesagt, zeitnah die Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen voranzutreiben. 18.09.2013 Neuköllner Schulsekretariate Mit Auflösung des Zentralen Stellenpools Ende 2012 besteht kein generelles Außeneinstellungsverbot mehr. Senatsverwaltungen und Bezirke können seitdem eigenverantwortlich und nach eigenen Prioritäten über Personaleinstellungen und damit über unbefristete und befristete Arbeitszeitaufstockungen entscheiden. Nach Anerkennung der Einsparvorgaben ist für Außeneinstellungen grundsätzlich keine Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Finanzen mehr notwendig. Für die seit Jahren angespannte Personalsituation im Bereich der Neuköllner Schulsekretariate führte diese Entwicklung bereits im vergangenen und in diesem Jahr zu einer spürbaren Entlastung. Es konnten diverse freie Stellen durch unbefristete Außeneinstellungen besetzt werden. Alle Neuköllner Schulsekretariate sind mit qualifiziertem Personal ausgestattet und gehen im Rahmen der Koalitionsvereinbarung zum 01.01.2014 aus den Bezirken in die Personalwirtschaft der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft über. Neuköllner Schulhausmeister/innen Im Bereich der Schulhausmeister/innen zeichnete sich eine ähnliche Entwicklung ab. Das Verfahren, die Bedarfe für Dienstleistungen von Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern durch den Landesbetrieb für Gebäudemanagement (LfG) abzudecken, hatte sich nicht bewährt. Dies führte dazu, dass seit dem Schuljahr 2011/2012 alle freien und frei werdenden Stellen von Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern durch Außeneinstellungen nachbesetzt werden konnten. Alle Neuköllner Schulen sind mit einem/er Schulhausmeister/in ausgestattet, die mehrheitlich mit 48,00 Wochenstunden eingesetzt sind und damit die schulischen Funktionszeiten sicherstellen. Tarifrechtlich steht es den Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern zu, auch mit 41,50 Wochenstunden (inkl. Pause) zu arbeiten. Die schulischen Funktionszeiten werden auch mit diesem Arbeitszeitmodell abgedeckt. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an. |
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30.06.2010 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 12.22 - überwiesen |
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Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsschulverwaltung nachdrücklich dafür einzusetzen, dass zu Beginn des neuen Schuljahres alle Sekundarschulen des Bezirkes auskömmlich mit Schulsekretär(inn)en und Hausmeister(inne)n ausgestattet sindDas Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsschulverwaltung nachdrücklich dafür einzusetzen, dass zu Beginn des neuen Schuljahres alle Sekundarschulen des Bezirkes auskömmlich mit Schulsekretär(inn)en und Hausmeister(inne)n ausgestattet sind. Die Sekundarschulen müssen als Ganztagsschulen außerhalb der Unterrichtszeit verbindliche, schülerorientierte Aktivitäten anbieten. Dies kann durch Kooperation mit Projekten und Vereinen, wie z. B. Musikschule, Sportvereine etc. realisiert werden. Diese Kooperation kann dauerhaft nur gelingen, wenn auch entsprechende Ansprechpartner für organisatorische und technische Fragen vor Ort sind. Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur wird einstimmig zugestimmt.
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05.10.2010 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur |
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Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Frau Karaaslan begründet den Antrag mit der Notwendigkeit der ständigen Anwesenheit von Hausmeistern und Sekretärinnen als Ansprechpartner für Eltern und Schüler sowie zur Prävention vor RangeleienFrau Karaaslan begründet den Antrag mit der Notwendigkeit der ständigen Anwesenheit von Hausmeistern und Sekretärinnen als Ansprechpartner für Eltern und Schüler sowie zur Prävention vor Rangeleien. Zudem sei bei einer Erweiterung der Schulzeiten auch eine Erweiterung der Anwesenheitszeiten von Personal erforderlich. Frau BzStRin Dr. Giffey bedauert, dass alle Bemühungen zur Anpassung der Personalausstattung an die erweiterten Schulzeiten bisher leider erfolglos geblieben sind. Zudem komme es auf Grund des hohen Altersdurchschnitts von Hausmeistern teilweise zu erheblichen Fehlzeiten auf Grund von Krankheit. Die Intention des Antrags wird fraktionsübergreifend begrüßt, er wird mit Änderungen einstimmig beschlossen: „Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass alle Schulen des Bezirkes auskömmlich mit Schulsekretär(inn)en und Hausmeister(inne)n ausgestattet sind.“
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10.11.2010 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 10.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass alle Schulen des Bezirks auskömmlich mit Schulsekretär(inn)en und Hausmeister(inne)n ausgestattet sind. Alle Schulen müssen außerhalb der Unterrichtszeit verbindliche, schülerorientierte Aktivitäten anbieten. Dies kann durch Kooperation mit Projekten und Vereinen, wie z. B. Musikschule, Sportvereine etc. realisiert werden. Diese Kooperation kann dauerhaft nur gelingen, wenn auch entsprechende Ansprechpartner für organisatorische und technische Fragen vor Ort sind. Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.
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25.05.2011 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 15.2 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen |
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Der Bezirk Neukölln macht, wie auch alle anderen Bezirke Berlins, regelmäßig gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen auf die Dringlichkeit einer auskömmlichen Personalausstattung in den genannten Bereichen aufmerksamDer Bezirk Neukölln macht, wie auch alle anderen Bezirke Berlins, regelmäßig gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen auf die Dringlichkeit einer auskömmlichen Personalausstattung in den genannten Bereichen aufmerksam. Dabei ist die Problemlage hinsichtlich der beiden Berufsgruppen differenziert zu betrachten. Schulsekretäre/-innen Die Schulsekretariate sind infolge der Ausweitung der schulischen Funktionszeiten und der veränderten Organisationsstrukturen personell unzureichend ausgestattet. Nachbesserungen im Sinne von Stellenzuweisungen erfolgten bislang nicht. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wurden für Neukölln rd. 10 Stellen beantragt, die benötigt werden, um die damit verbundene Mehrarbeit aufzufangen und Vertretungsdienste bei langfristigen Erkrankungen optimaler organisieren zu können. Dem Zentralen Personalüberhangmanagement stehen nachweislich keine qualifizierten Kräfte zur Verfügung. Die Suche nach geeignetem Personal gestaltet sich seit Jahren als zunehmend schwierig. Schulsekretariate erfordern aber geschultes und qualifiziertes Personal, weil sich das Aufgabenspektrum verändert und erheblich erweitert hat. Die seit Jahren angespannte Personalsituation lässt sich nur durch befristete (besser: unbefristete) Außeneinstellungen lösen. Schulhausmeister/-innen Mit Schreiben vom 25.05.2009 hatte der Senator für Finanzen unter der Bedingung, dass künftig alle entsprechenden Personalbedarfe durch Personal des Landesbetriebes für Gebäudebewirtschaftung (LfG) abgedeckt werden, einer Entfristung aller befristeten Beschäftigungsverhältnisse von Schulhausmeister/inne/n (Ausnahme: Vertretungsfälle) zugestimmt. Dieser Regelung ist auch der Bezirk Neukölln beigetreten. Damit war und ist eine externe Einstellung von Schulhausmeistern/-innen beispielsweise im Rahmen des Einstellungskontingents nach dem Personalbedarfskonzept ab dem Jahr 2010 nicht möglich; der Bedarf ist über den LfG zu decken. Als äußerst problematisch stellte sich aber heraus, dass die Beschäftigten des LfG tarifrechtlich nur 38,5 Wochenstunden arbeiten und damit die schulischen Funktionszeiten nicht abdecken. Zudem muss der Schulträger selbst für die Vertretung der Hausmeister/-innen des LfG bei Krankheit und Urlaub sorgen, wofür keine Personalressourcen bereitstehen. Diese und weitere Bedenken wurden in zahlreichen Schreiben gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dargelegt. In Anpassung der veränderten Strukturen müssen Schulhausmeister/-innen weiterhin mit 48 Wochenstunden eingesetzt werden können, um sowohl die schulischen Funktionszeiten sicherzustellen als auch die Schließung des Schulgeländes und der Immobilie weiterhin zu gewährleisten. Das vom LfG gestellte Personal kann die erforderlichen Bedingungen zeitlich nicht erfüllen. Der LfG gewährt nicht einmal die Möglichkeit variabler Arbeitszeiten. Das im Schulbereich praktizierte Modell einer flexiblen Arbeitszeit wird vom LfG abgelehnt. Dienstbeginn und -ende sind festgelegt und unflexibel und entsprechen damit nicht den schulischen Erfordernissen und Gegebenheiten. Weder sind die schulischen Funktionszeiten noch die Schließung der Immobilie nach Unterrichtsschluss gesichert. Das lässt sich nur durch Einstellungen von außen und durch längere Arbeitszeiten erreichen. Die diesbezüglichen Interessen aller Bezirke werden absprachegemäß vom BA Steglitz-Zehlendorf vertreten. Das hatte im Januar diesen Jahres eine Umfrage unter allen Bezirken zu den Erfahrungen im Umgang mit dem LfG bei der Besetzung von vakanten Aufgabengebieten für Schulhausmeister/-innen gestartet. Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen als Grundlage für einen erneuten Vorstoß bei der Senatsverwaltung für Finanzen zur Lösung des Problems dienen. Das nachlässige Antwortverhalten vieler Bezirke - die letzte Antwort ist nach Aussage des Bezirks Steglitz-Zehlendorf erst in der 14. Kalenderwoche eingegangen, Neukölln hat in der 7. Kalenderwoche geantwortet - führt jedoch zu einer Verzögerung der Problemlösung. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat aber zugesagt, zeitnah die Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen voranzutreiben. Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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18.09.2013 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 16.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
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Die Vorlage wird zur Kenntnis genommenDie Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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Ö 16.3 |
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Erhalt der Jugendverkehrsschule am Hasenhegerweg |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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0398/XIX |
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Ö 16.4 |
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Identifikation stiften - Jeder Schule ihren Namen |
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1785/XVIII |
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Ö 16.5 |
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"Berliner Notdienst Kinderschutz" in vollem Umfang erhalten |
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0408/XIX |
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Ö 16.6 |
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Bildung einer Gemeinschaftsschule auf dem Campus Efeuweg |
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0457/XIX |
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Ö 16.7 |
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Gedenkraum an der Clay-Schule |
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0367/XIX |
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