Drucksache - 0540/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 20, 2 der Geschäftsordnung der BVV Neukölln wird wie folgt gefasst:
„Drucksachen, für die die Dringlichkeit beschlossen wurde, sind am Anfang der Tagesordnung zu behandeln.“
Begründung: Dringliche Drucksachen werden zu Beginn des jeweiligen Tagesordnungspunktes einsortiert. Gerade Anträge können jedoch regelmäßig durch Zeitablauf nicht mehr in der gleichen Sitzung behandelt werden. Dadurch wird der festgestellten Dringlichkeit nicht in notwendiger Weise Rechnung getragen. Durch einen Behandlung zu Beginn kann sichergestellt werden, dass dringliche Anträge und Anfragen auch wirklich in der jeweiligen Sitzung behandelt werden können.
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