Drucksache - 0540/XIX  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung I
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGeschäftsordnung
Verfasser:Biedermann, JochenKoglin, Jürgen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2013 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Entscheidung
24.06.2013    6. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.08.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
18.09.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 20, 2 der Geschäftsordnung der BVV Neukölln wird wie folgt gefasst:

 

„Drucksachen, für die die Dringlichkeit beschlossen wurde, sind am Anfang der Tagesordnung zu behandeln.“

 

Begründung:

Dringliche Drucksachen werden zu Beginn des jeweiligen Tagesordnungspunktes einsortiert. Gerade Anträge können jedoch regelmäßig durch Zeitablauf nicht mehr in der gleichen Sitzung behandelt werden. Dadurch wird der festgestellten Dringlichkeit nicht in notwendiger Weise Rechnung getragen. Durch einen Behandlung zu Beginn kann sichergestellt werden, dass dringliche Anträge und Anfragen auch wirklich in der jeweiligen Sitzung behandelt werden können.

 

 

 
 

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