Drucksache - 0688/XIX  

 
 
Betreff: Investoren zu Sozialwohnungen verpflichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKELINKE
  Fuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.08.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
18.09.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
30.10.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.11.2013 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 21.08.2013
2. Version vom 21.08.2013
4. Version vom 09.09.2013
5. Version vom 21.10.2013
6. GA BVV vom 30.10.2013

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

 

  1. Mit welchen Konzepten gedenkt das Bezirksamt bei der Schaffung von neuem Wohnraum den Anteil von in Neukölln notwendigen Sozialwohnungen sicherzustellen?

 

  1. Wie können bei den konkret anstehenden Bauprojekten (Umnutzung, Neubau) ehem. C&A/KMStr. und Frauenklinik/Mariendorfer Weg städtebauliche Verträge zu Gunsten von Sozialwohnungen geschlossen werden?

 

  1. Warum gibt es in Neukölln keine Bürgerbeteiligung in Form von offenen Fachgesprächen vor der verbindlichen Bauleitplanung um bei größeren Bauprojekten ab 100 Wohnungen Bewohner zwecks Bedarfsermittlung und Planung einzubeziehen?

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Fuhrmann,

 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der LINKEN wie folgt:

 

Zu 1.

 

Die Sicherstellung von Sozialwohnungen bei der Schaffung von neuem Wohnraum ist Aufgabe der Wohnungs- und Mietenpolitik des Senats. Derzeit plant der Senat, ab dem Jahr 2014 etwa 1000 neue Sozialwohnungen, also etwa 83 Wohnungen pro Bezirk, zu schaffen. Dies bedingt jedoch, dass sich auch die jeweiligen Bauherren auf das diesbezügliche Finanzierungsmodell einlassen. Wie Sie sicherlich wissen, Frau Fuhrmann, können Sie keinen Unternehmer dazu zwingen, seine Wohnungen als Sozialwohnungen zu bauen und zu vermieten. Insoweit muss zunächst einmal die Finanzierung des Gesamtprojektes durch den Senat vorliegen, bevor über die Planungen detailliert diskutiert werden kann.

 

Zu 2.

 

Auf Grund fehlender Rahmenbedingungen zur Schaffung von Sozialwohnungen ist ein Abschluss Städtebaulicher Verträge zur Sicherung von Sozialwohnungen nicht möglich. Würden zudem städtebauliche Verträge zugunsten Sozialwohnungen geschlossen werden, würde es sich hier um sogenannte Kompensationsgeschäfte handeln. Und die, werte Frau Fuhrmann, sind nach dem Baugesetzbuch untersagt! Städtebauliche Verträge müssen dem Angemessenheitsgebot (Verhältnismäßigkeitsprinzip) entsprechen und dürfen dem Koppelungsverbot nicht widersprechen.

 

Zu dem genannten ehemaligen C&A-Grundstück ist zu ergänzen, dass eine Wohnnutzung auf Grund der Lagegunst innerhalb des Hauptzentrums entlang der Karl-Marx-Straße keine Entwicklungsoption darstellt. Im Bebauungsplan XIV-B 1 ist dieses Grundstück entsprechend als Kerngebiet festgesetzt. Die Schaffung von neuem Wohnraum zu günstigen Mietpreisen lässt sich angesichts der hohen Grundstückspreise in dieser Zentrumslage wohl kaum wirtschaftlich darstellen.

 

Unabhängig hiervon gilt es, für die vorhandenen Wohnungen das Umfeld zu verbessern, um das Sanierungsziel: Stabilisierung der vorhandenen Wohnnutzung zu erreichen. Allein das ist schon eine schwierige und anspruchsvolle Aufgabe.

 

 

Zu 3.

 

Im Rahmen der Verbindlichen Bauleitplanung werden die erforderlichen Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Hierbei wird den Bewohnern die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen.

Darüber hinaus erfolgt bei beschleunigten Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung im Sinne von § 13a des Baugesetzbuchs – über das gesetzliche Erfordernis hinaus – in der Regel eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs.

Ein weitergehendes Beteiligungserfordernis wird nicht gesehen und ist personell auch nicht leistbar.

 

Allerdings gehe ich davon aus, dass Ihre Frage sich auf das Bauvorhaben Kormoranweg der Baugenossenschaft IDEAL bezieht. Hierzu ist anzumerken, dass der Bauherr die Information der Bürgerinnen und Bürger  selbst bestimmt und durchgeführt hat. Eine Bedarfsermittlung von Wohnraum unter Einbeziehung der Bürger hätte im Übrigen zur Folge, dass es keinen Bedarf gäbe- und zwar nirgendwo in Berlin, denn nach Ansichten der Bewohner von Gebieten, in denen Wohnungsbau entstehen soll, soll ja alles lieber so bleiben, wie es ist.

 

 

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

 

 

Blesing

Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 
 

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