Drucksache - 0719/XIX  

 
 
Betreff: Integrationsetat
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzBm/Fin
Verfasser:Atashgahi, BijanHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
18.09.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung
30.05.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen dafür einzusetzen, dass aus dem Etat der Senatsverwaltung für die bezirkliche Integrationsarbeit ein gesonderter und fachgebundener Etat zur Verfügung gestellt wird.

 

 

-Schlussbericht-

 

Der Beschluss hat das Ziel, bei der zuständigen Senatsverwaltung für die bezirkliche Integrationsarbeit einen gesonderten und fachgebundenen Etat einzuwerben bzw. durchzusetzen.

 

Das Bezirksamt hat sich im Rahmen des Handlungskonzeptes zur Integration von Südosteuropäern mit dieser Forderung nicht nur an das Land Berlin, sondern auch an den Bund gewandt. Neukölln hat intensiv in der entsprechenden AG des Deutschen Städtetages mitgewirkt. Am Ende konnten einmalig für das Jahr 2016 300.000 € für Neuköllner Projekte von den 3 Mio. Euro, die Berlin zugeflossen sind, eingeworben werden. Weitere Gelder im Zusammenhang mit dem steigenden integrationsbedingten Aufwand konnten ab 2016 nur über die Einwerbung von Fördermitteln (Bundes-ESF, Europäischer Fonds für die am stärksten benachteiligten Personen) erreicht werden.

 

Bei der Aufstellung des Masterplans für Integration und Sicherheit und damit einhergehend stärkeren Betroffenheit aller Bezirke konnte die Festsetzung eines Budgets für Integrations-/Nachbarschaftsprojekte durchgesetzt werden. Die Bezirke erhalten außerhalb der Globalsumme einen festgesetzten Betrag. Dies waren in 2016 283.600 € und 727.205 € in 2017. Für das Haushaltsjahr 2018 sind es 644.317 € und in 2019 stehen 538.233,00 € zur Verfügung. Für die Mittelverwendung gibt es einige thematische Rahmenbedingungen und vor dem Start eines neuen Projekts muss die zuständige Senatsverwaltung für Integration den Inhalten zustimmen.

 

In diesem Kontext erachtet das Bezirksamt aber die finanzielle Ausstattung für die Regelaufgaben bzw. Anerkennung des Aufgabenzuwachses oder auch neuer Aufgaben im Rahmen einer wachsenden Stadt, die durch Zuwanderung geprägt ist, als wichtig.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den       . Mai 2018

 

 

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen