Auszug - Geschäftsordnung Vorstand
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Nach § 7 Nummer 1 der Geschäftsordnung der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung wird wie folgt gefasst:
1. Während der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung unterstützen zwei Beisitzer den Vorsteher dabei, die Redeliste zu führen, die Redezeit zu überwachen, bei Abstimmungen und Wahlen die Namen der Bezirksverordneten aufzurufen und die Stimmen zu zählen. Dabei soll nach Möglichkeit sichergestellt werden, dass zu jeder Zeit mind. drei verschiedene Fraktionen im agierenden Vorstand vertreten sind. Im Falle einer Zählgemeinschaft von mehr als zwei Fraktionen soll jederzeit auch eine Fraktion im Vorstand präsent sein, die nicht der Zählgemeinschaft angehört.
Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD und der CDU bei Gegenstimmen der Grünen, LINKEN und der PIRATEN zugestimmt.
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