Tagesordnung - 21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 18.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bezirksamt Treptow-Köpenick, BVV-Saal
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 2.1  
Enthält Anlagen
Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2014/2015 (Doppelhaushalt)
Enthält Anlagen
0662/XIX  
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 4  
Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 5  
Entschließungen      
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 6.1  
Wahl eines stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Stadtentwicklung  
0702/XIX  
Ö 6.2  
Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Sozialausschuss  
0703/XIX  
Ö 6.3  
Wahl einer stellvertrenden Bürgerdeputierten für den Gesundheitsausschuss  
0704/XIX  
Ö 6.4  
Wahl zum stellvertretenden Mitglied in den Beirat des JobCenters  
0705/XIX  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2012  
0707/XIX  
Ö 8     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8.1  
Vorzeitige Beendigung des Mandats als stellvertretender Bürgerdeputierter im Wirtschaftsausschuss  
0706/XIX  
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Äußerungen von Bezirksamtsmitglied auf Info-Veranstaltung in der Fritz-Karsen-Schule  
0726/XIX  
Ö 9.2  
Wähler unerwünscht?  
0722/XIX  
Ö 9.3  
Verlegung der Gebäude der Flüchtlingsunterkunft  
0729/XIX  
Ö 9.4  
Räumung in der Kopfstraße abwenden  
0725/XIX  
Ö 9.5  
Mehr Sicherheit im Bereich Höltermannsteig  
0727/XIX  
Ö 9.6  
Übersicht über Neuköllner Sportstätten  
0728/XIX  
Ö 9.7  
Lipschitzbad Gropiusstadt Neukölln  
0723/XIX  
Ö 9.8  
Parkverstöße vor der Ausfahrt der Freiwilligen Feuerwehr in Rudow  
0724/XIX  
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 10.1  
Geschäftsordnung Vorstand  
0354/XIX  
Ö 10.2  
Volksbegehren ernst nehmen  
0532/XIX  
Ö 10.3  
Änderung der Geschäftsordnung I  
0540/XIX  
Ö 10.4  
Änderung der Geschäftsordnung II  
0541/XIX  
Ö 10.5  
Umwandlung in Ferienwohnungen versagen  
0560/XIX  
Ö 10.6  
Hörberatungsstelle in Neukölln in Gefahr?  
0672/XIX  
Ö 10.7  
Hörberatungsstelle in Neukölln erhalten  
Enthält Anlagen
0670/XIX  
Ö 10.8  
Neubau der Clay-Schule in Sicht?  
Enthält Anlagen
0667/XIX  
Ö 10.9  
Notunterkünfte in ehemaliger Gartenkolonie  
0668/XIX  
Ö 10.10  
BVG-Bus 171 durch Alt-Rudow  
Enthält Anlagen
0669/XIX  
Ö 10.11  
Spielhallengesetz  
Enthält Anlagen
0673/XIX  
Ö 10.12  
Fehlende Lehrer*innen in Neuköllner Schulen  
0679/XIX  
Ö 10.13  
Haushaltsbelastung durch zu hohe Kosten  
Enthält Anlagen
0680/XIX  
Ö 10.14  
Maßnahmen gegen steigende Mieten  
0681/XIX  
Ö 10.15  
Betrieb der Flüchtlingsunterkunft in der Späthstraße  
Enthält Anlagen
0684/XIX  
Ö 10.16  
Klagen gegen Hartz IV-Bescheide  
Enthält Anlagen
0687/XIX  
Ö 10.17  
Investoren zu Sozialwohnungen verpflichten  
0688/XIX  
    VORLAGE
    Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

 

  1. Mit welchen Konzepten gedenkt das Bezirksamt bei der Schaffung von neuem Wohnraum den Anteil von in Neukölln notwendigen Sozialwohnungen sicherzustellen?

 

  1. Wie können bei den konkret anstehenden Bauprojekten (Umnutzung, Neubau) ehem. C&A/KMStr. und Frauenklinik/Mariendorfer Weg städtebauliche Verträge zu Gunsten von Sozialwohnungen geschlossen werden?

 

  1. Warum gibt es in Neukölln keine Bürgerbeteiligung in Form von offenen Fachgesprächen vor der verbindlichen Bauleitplanung um bei größeren Bauprojekten ab 100 Wohnungen Bewohner zwecks Bedarfsermittlung und Planung einzubeziehen?

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Fuhrmann,

 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der LINKEN wie folgt:

 

Zu 1.

 

Die Sicherstellung von Sozialwohnungen bei der Schaffung von neuem Wohnraum ist Aufgabe der Wohnungs- und Mietenpolitik des Senats. Derzeit plant der Senat, ab dem Jahr 2014 etwa 1000 neue Sozialwohnungen, also etwa 83 Wohnungen pro Bezirk, zu schaffen. Dies bedingt jedoch, dass sich auch die jeweiligen Bauherren auf das diesbezügliche Finanzierungsmodell einlassen. Wie Sie sicherlich wissen, Frau Fuhrmann, können Sie keinen Unternehmer dazu zwingen, seine Wohnungen als Sozialwohnungen zu bauen und zu vermieten. Insoweit muss zunächst einmal die Finanzierung des Gesamtprojektes durch den Senat vorliegen, bevor über die Planungen detailliert diskutiert werden kann.

 

Zu 2.

 

Auf Grund fehlender Rahmenbedingungen zur Schaffung von Sozialwohnungen ist ein Abschluss Städtebaulicher Verträge zur Sicherung von Sozialwohnungen nicht möglich. Würden zudem städtebauliche Verträge zugunsten Sozialwohnungen geschlossen werden, würde es sich hier um sogenannte Kompensationsgeschäfte handeln. Und die, werte Frau Fuhrmann, sind nach dem Baugesetzbuch untersagt! Städtebauliche Verträge müssen dem Angemessenheitsgebot (Verhältnismäßigkeitsprinzip) entsprechen und dürfen dem Koppelungsverbot nicht widersprechen.

 

Zu dem genannten ehemaligen C&A-Grundstück ist zu ergänzen, dass eine Wohnnutzung auf Grund der Lagegunst innerhalb des Hauptzentrums entlang der Karl-Marx-Straße keine Entwicklungsoption darstellt. Im Bebauungsplan XIV-B 1 ist dieses Grundstück entsprechend als Kerngebiet festgesetzt. Die Schaffung von neuem Wohnraum zu günstigen Mietpreisen lässt sich angesichts der hohen Grundstückspreise in dieser Zentrumslage wohl kaum wirtschaftlich darstellen.

 

Unabhängig hiervon gilt es, für die vorhandenen Wohnungen das Umfeld zu verbessern, um das Sanierungsziel: Stabilisierung der vorhandenen Wohnnutzung zu erreichen. Allein das ist schon eine schwierige und anspruchsvolle Aufgabe.

 

 

Zu 3.

 

Im Rahmen der Verbindlichen Bauleitplanung werden die erforderlichen Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Hierbei wird den Bewohnern die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen.

Darüber hinaus erfolgt bei beschleunigten Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung im Sinne von § 13a des Baugesetzbuchs – über das gesetzliche Erfordernis hinaus – in der Regel eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs.

Ein weitergehendes Beteiligungserfordernis wird nicht gesehen und ist personell auch nicht leistbar.

 

Allerdings gehe ich davon aus, dass Ihre Frage sich auf das Bauvorhaben Kormoranweg der Baugenossenschaft IDEAL bezieht. Hierzu ist anzumerken, dass der Bauherr die Information der Bürgerinnen und Bürger  selbst bestimmt und durchgeführt hat. Eine Bedarfsermittlung von Wohnraum unter Einbeziehung der Bürger hätte im Übrigen zur Folge, dass es keinen Bedarf gäbe- und zwar nirgendwo in Berlin, denn nach Ansichten der Bewohner von Gebieten, in denen Wohnungsbau entstehen soll, soll ja alles lieber so bleiben, wie es ist.

 

 

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

 

 

Blesing

Bezirksstadtrat

 

 

 

 

   
    28.08.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.12 - vertagt
    Die Große Anfrage wird gemäß § 38 GO der BVV Neukölln von Berlin auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt

Die Große Anfrage wird gemäß § 38 GO der BVV Neukölln von Berlin auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt.

 

   
    18.09.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.17 - vertagt
    Die Große Anfrage wird gemäß § 38 GO der BVV Neukölln von Berlin auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt

Die Große Anfrage wird gemäß § 38 GO der BVV Neukölln von Berlin auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt.

 

   
    30.10.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.9 - vertagt
    Die Drucksache wird gem

Die Drucksache wird gem. § 39 GO der BVV Neukölln auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt.

 

   
    27.11.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.4 - beantwortet
    Beantwortet durch die Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste vertreten durch Herrn BzStR Blesing

Beantwortet durch die Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste vertreten durch Herrn BzStR Blesing.

 

Redebeiträge: Frau BV Fuhrmann, Herr BV Dobberke, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Oeverdick, Herr Bv Biedermann

 

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Fuhrmann,

 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der LINKEN wie folgt:

 

Zu 1.

 

Die Sicherstellung von Sozialwohnungen bei der Schaffung von neuem Wohnraum ist Aufgabe der Wohnungs- und Mietenpolitik des Senats. Derzeit plant der Senat, ab dem Jahr 2014 etwa 1000 neue Sozialwohnungen, also etwa 83 Wohnungen pro Bezirk, zu schaffen. Dies bedingt jedoch, dass sich auch die jeweiligen Bauherren auf das diesbezügliche Finanzierungsmodell einlassen. Wie Sie sicherlich wissen, Frau Fuhrmann, können Sie keinen Unternehmer dazu zwingen, seine Wohnungen als Sozialwohnungen zu bauen und zu vermieten. Insoweit muss zunächst einmal die Finanzierung des Gesamtprojektes durch den Senat vorliegen, bevor über die Planungen detailliert diskutiert werden kann.

 

Zu 2.

 

Auf Grund fehlender Rahmenbedingungen zur Schaffung von Sozialwohnungen ist ein Abschluss Städtebaulicher Verträge zur Sicherung von Sozialwohnungen nicht möglich. Würden zudem städtebauliche Verträge zugunsten Sozialwohnungen geschlossen werden, würde es sich hier um sogenannte Kompensationsgeschäfte handeln. Und die, werte Frau Fuhrmann, sind nach dem Baugesetzbuch untersagt! Städtebauliche Verträge müssen dem Angemessenheitsgebot (Verhältnismäßigkeitsprinzip) entsprechen und dürfen dem Koppelungsverbot nicht widersprechen.

 

Zu dem genannten ehemaligen C&A-Grundstück ist zu ergänzen, dass eine Wohnnutzung auf Grund der Lagegunst innerhalb des Hauptzentrums entlang der Karl-Marx-Straße keine Entwicklungsoption darstellt. Im Bebauungsplan XIV-B 1 ist dieses Grundstück entsprechend als Kerngebiet festgesetzt. Die Schaffung von neuem Wohnraum zu günstigen Mietpreisen lässt sich angesichts der hohen Grundstückspreise in dieser Zentrumslage wohl kaum wirtschaftlich darstellen.

 

Unabhängig hiervon gilt es, für die vorhandenen Wohnungen das Umfeld zu verbessern, um das Sanierungsziel: Stabilisierung der vorhandenen Wohnnutzung zu erreichen. Allein das ist schon eine schwierige und anspruchsvolle Aufgabe.

 

 

Zu 3.

 

Im Rahmen der Verbindlichen Bauleitplanung werden die erforderlichen Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Hierbei wird den Bewohnern die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen.

Darüber hinaus erfolgt bei beschleunigten Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung im Sinne von § 13a des Baugesetzbuchs – über das gesetzliche Erfordernis hinaus – in der Regel eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs.

Ein weitergehendes Beteiligungserfordernis wird nicht gesehen und ist personell auch nicht leistbar.

 

Allerdings gehe ich davon aus, dass Ihre Frage sich auf das Bauvorhaben Kormoranweg der Baugenossenschaft IDEAL bezieht. Hierzu ist anzumerken, dass der Bauherr die Information der Bürgerinnen und Bürger  selbst bestimmt und durchgeführt hat. Eine Bedarfsermittlung von Wohnraum unter Einbeziehung der Bürger hätte im Übrigen zur Folge, dass es keinen Bedarf gäbe- und zwar nirgendwo in Berlin, denn nach Ansichten der Bewohner von Gebieten, in denen Wohnungsbau entstehen soll, soll ja alles lieber so bleiben, wie es ist.

 

 

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

 

 

Blesing

Bezirksstadtrat

 

Ö 10.18  
Vermittlung in Jobs mit sittenwidrigen Dumpinglöhnen  
Enthält Anlagen
0689/XIX  
Ö 10.19  
Infoabend an den Integrierten Sekundarschulen  
0677/XIX  
Ö 10.20  
Städtepartnerschaft mit Pavlovsk-Puschkin aussetzen  
0682/XIX  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Schaltintervalle der Lichtzeichenanlage im Bereich der Rudower Spinne  
0485/XIX  
Ö 11.2  
Senat muss notwendige Mittel für Schulinfrastruktur bereit stellen!  
0603/XIX  
Ö 11.3  
I-Planung und Haushalt  
0605/XIX  
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
Lern-/Verhaltensdispositionen bei „Umsteiger*innen im Schuljahr 2013/14“  
Enthält Anlagen
0715/XIX  
Ö 12.2  
Gefahrenstelle auf der Hermannbrücke beseitigen  
0711/XIX  
Ö 13  
Große Anfragen - schriftlich      
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Integrationsetat  
Enthält Anlagen
0719/XIX  
Ö 14.2  
Aktive Städtepartnerschaften im Rathaus stärker würdigen  
0708/XIX  
Ö 14.3  
Zusammenarbeit von Grundschule und Gymnasium  
0716/XIX  
Ö 14.4  
Gefahrenstelle auf der Hermannbrücke beseitigen  
0712/XIX  
Ö 14.5  
Parkbänke im Grünzug Lipschitz./Wutzkyallee  
0720/XIX  
Ö 14.6  
Fußgängerüberweg Lettberger Straße / Künnekeweg  
0721/XIX  
Ö 14.7  
Verdienten Stadtvater im Straßenbild würdigen  
0709/XIX  
Ö 14.8  
Ausstellung "Widerstand in Neukölln"  
0717/XIX  
Ö 14.9  
Treffpunkt von Nazis in Neukölln veröffentlichen  
0713/XIX  
Ö 14.10  
Besondere Beziehung mit der Stadt Hof  
0710/XIX  
Ö 14.11  
Wahlen und Abstimmungen gleich behandeln  
0714/XIX  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 15.1  
Tempo 30 in der Harzer Straße (zwischen Wildenbruch- und Teupitzer Straße)  
0353/XIX  
Ö 16     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 16.1  
Finanzielle Mittel für den Wachschutz an Neuköllner Schulen
0084/XIX  
Ö 16.2  
Ausstattung mit Hausmeister(inne)n und Schulsekretär(inn)en
1503/XVIII  
Ö 16.3  
Erhalt der Jugendverkehrsschule am Hasenhegerweg
0398/XIX  
Ö 16.4  
Identifikation stiften - Jeder Schule ihren Namen  
1785/XVIII  
Ö 16.5  
"Berliner Notdienst Kinderschutz" in vollem Umfang erhalten  
0408/XIX  
Ö 16.6  
Bildung einer Gemeinschaftsschule auf dem Campus Efeuweg  
0457/XIX  
Ö 16.7  
Gedenkraum an der Clay-Schule  
0367/XIX  
               
 
 

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