Natur- und Artenschutz

Untere Naturschutzbehörde

Die untere Naturschutzbehörde nimmt Ordnungsaufgaben zur Natur- und Landschaftspflege wahr. Sie übernimmt Kontroll- und Überwachungsaufgaben, welche aus dem Vollzug nationaler und internationaler Übereinkommen und Rechtsvereinbarungen resultieren. Im unteren Tei finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner*in

Unsere Aufgaben

Blick in die Baumkronen eines grünen Waldes

Sachgebiet Baumschutz / Baumfällgenehmigungen

Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung. Hier geht es direkt zum Antrag:

Baumfällgenehmigung online beantragen:

  • Ermittlung der Ersatzpflanzung
  • Bearbeitung von Schadensmeldungen aufgrund von Verkehrsunfällen
  • Wert- / Schadensermittlung (Kosten des Ersatzbaumes, der Pflanzarbeit und Pflege, Risikoberechnung und Ermittlung der Herstllungsjahre)
  • Kontrolle und Überwachung u.a. der Genehmigungen und Auflagen aus den erstellten Bescheiden
  • Bürgerberatung zum Baumschutz und -pflege, Artenauswahl, Standortfragen
  • Stellungnahmen zu Baumschutzangelegenheiten / Fachplanungen
  • Mitwirkung bei Baugenehmigungsverfahren (Erarbeitung von Vorschlägen für Ausgleichsmaßnahmen)
  • Erteilung von Auflagen zum Schutz von Bäumen während Bauarbeiten nach DIN 18920 und Kontrolle
Baum Weg Park Buche Natur

Sachgebiet Naturschutz

  • Planung, Koordination und Durchführung von Maßnahmen in Landschaftsschutzgebieten (LSG) und flächenhaften Naturdenkmalen (FND)
  • Vergabe / Erstellung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepten für flächenhafte Naturdenkmale
  • Vollzug Schutzgebietsverordnungen
  • Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen
  • Bearbeitung von Zwangs- und Bußgeldverfahren
  • Betreuung und Koordination von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Schutzgebieten (u.a. in Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden)
  • Stellungnahmen / Beteiligung an Planverfahren (FNP, B-Pläne etc)
  • Bearbeitung der Eingriffsregelung nach §§14 u. 15 NatSchG Berlin
  • Benutzung von Oberflächengewässern (2.Ordnung) Anzeige-, Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren wie z.B. für Steganlagen, Einleitungen
  • Führung des Wasserbuches mit Eintragung der Rechte
  • Wahrnehmung der Aufgaben als Gewässeraufsichtsbehörde
  • allgemeine fachliche Stellungnahmen in Amtshilfe / für Verbände, Vereine etc.
  • Stellungnahmen zu Bauvorhaben
Ein Fluß der durch einen Wald fließt

Sachgebiet Biotop- und Artenschutz

Der Biotop- und Artenschutz gliedert sich in den sogenannten Handels- und dem Freilandartenschutz.
Beide Bereiche beziehen sich auf Tiere (Fauna) und Pflanzen (Flora). Für den Handelsartenschutz ist es nicht wichtig, ob es sich um lebende oder tote Tiere und Pflanzen oder um Produkte und Erzeugnisse daraus handelt.

  • weitere Informationen zum Freilandartenschutz finden Sie
    hier
  • weitere Informationen zum Handelsartenschutz finden Sie
    hier

Unsere Aufgabengebiete

Artenschutz

Onlineanmeldung von meldepflichtigen Tieren

  • Kontrolle des Handels (z.B. Zoo- und Blumenfachgeschäfte, Antiquariate) und der Züchter und deren Nachzuchten
  • Erteilung von Gehegegenehmigungen
  • Beratung von Bürgern

Biotopschutz

  • Maßnahmen zum Schutz von Biotopen als Lebensraum für ausgewählte, gefährdete Tier- und Pflanzenarten (z.B. Amphibienschutzräume und Gebäudebrütern (wie Spatzen,Schwalben und Mauerseglern))
  • Beratung von Bürgern
  • weitere Informationen zum Schutz von Biotopen finden Sie hier