Naturdenkmale

Naturdenkmal Findling

Naturdenkmal Findling

Worum geht es?

Naturdenkmale können Bäume, Findlinge und Pfuhle sein, die unter Naturschutz gestellt wurden.

Es gibt auch flächenhafte Naturdenkmale. Beispiele hierfür sind die Wiese in Eiskeller, der Hüllenpfuhl in Gatow oder der Teich Britz in Neukölln. Naturdenkmale, die die Fläche von 5 ha überschreiten, werden als Naturschutzgebiete ausgewiesen.

Die Einstufung eines Objektes als Naturdenkmal erfolgt jeweils durch eine Rechtsverordnung.

Veränderungen an Naturdenkmalen erfordern eine Genehmigung bzw. Befreiung nach der jeweiligen Rechtsverordnung. Wer Naturdenkmale beeinträchtigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen des jeweiligen Bezirkes.

Gesetze / Vorschriften

  • § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
  • § 21 des Berliner Naturschutzgesetzes (NatSchG Bln)

Weiterführende Informationen