Am 3. März 1973 ist das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen – das so genannte Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) – in Kraft getreten. Nach der englischen Bezeichnung des Übereinkommens (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen auch unter der Kurzform CITES bekannt.
Im Jahre 1976 ist die CITES in Deutschland in Kraft getreten. Seit 1984 wird CITES für alle Mitgliedstaaten der EU durch die “EU-Artenschutzverordnung” umgesetzt. Seither ist die Einfuhr- und Ausfuhr sowie die kommerzielle Verwendung der geschützten Exemplare für alle Mitgliedsstaaten einheitlich und verbindlich geregelt. Durch nationale Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung werden weitergehende Regelungen getroffen und zusätzliche Arten unter Schutz gestellt.
Dazu gehören auch Regelungen zur Meldung und Kennzeichnung von Tieren, die jeder Halter besonders geschützter Arten berücksichtigen muss. Bitte nutzen Sie dazu die angebotenen Formulare Online-Formulare (siehe unten).
Für Händler ist hingegen die Buchführungspflicht relevant und vor dem Kauf oder Verkauf sollte jeder die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Vermarktung beachten.
Für das Mitbringen von Souvenirs in die EU sind darüber hinaus weitere Genehmigungen beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) einzuholen, das für die Ein- und Ausfuhr von Exemplaren zuständig ist.
Empfehlungen für Fernreisende geben erste Hinweise und helfen Schwierigkeiten beim Zoll zu vermeiden.
Eine komfortable Recherchemöglichkeit zum Schutzstatus einer Art findet sich unter www.wisia.de.
Wenn man Tiere hält, sollte dies fachkundig geschehen, und hierfür gibt es eine Reihe von Fachgutachten (siehe: Haltung von Tieren). Will man Tiere außerhalb des Hauses in einem Gehege oder einer Voliere halten, benötigt man hierfür meistens eine Gehege Genehmigung, die bei der unteren Naturschutzbehörde des zuständigen Bezirksamtes beantragt werden muss.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informiert ausführlich über den Handelsartenschutz.