Ein Antrag gilt erst dann als gestellt, wenn er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben im Bezirksamt Lichtenberg eingegangen ist.
Anträge sind per Post ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Wohnungsamt
10360 Berlin
Bitte geben Sie dabei immer das Geschäftszeichen, den Namen des zuständigen Mitarbeitenden und eine telefonische Erreichbarkeit an.
Sie können Anträge für alle o.g. Dienstleistungen auch in den Lichtenberger Bürgerämtern abgeben.
Wir bitten um Verständnis, dass im Rahmen der Gleichbehandlung aller Antragstellenden ein Vorziehen einzelner Anträge nicht möglich ist.
Auch bitten wir von telefonischen und schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand Abstand zu nehmen, da jede Beantwortung einige Zeit in Anspruch nimmt und sich damit die Bearbeitung der Anträge unnötigerweise verzögert.