Wohnungsamt WBS

WBS / RlvF-Bescheinigung / Einkommensbescheinigung

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) oder RlvF-Bescheinigung können Sie in eine Wohnung (“Sozialwohnung”) ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein oder eine RlvF-Bescheinigung benötigen, ist von der Wohnung abhängig, die Sie bewohnen wollen.

Sie können den Antrag für mehrere Personen stellen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung, siehe “benötigte Unterlagen”, abgeben.
Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren Einzel-Wohnberechtigungsscheinen ist ausgeschlossen.

Die Wohnberechtigungsscheine bzw. RlvF-Bescheinigung sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.

Weitere Informationen zum Thema WBS und RlvF-Bescheinigung, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und die notwendigen Formulare finden Sie hier:

Die Antragsformulare sind auch in den Bürgerämtern des Bezirks erhältlich.

WBS-Abfrage

Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, können Sie überprüfen mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage

IBB-Bescheinigung

Sofern Sie eine Wohnraumförderung durch die Investitionsbank Berlin (IBB) erhalten, werden Sie in regelmäßigen Abständen von der IBB aufgefordert eine Einkommensüberprüfung durch das Bezirksamt vorzulegen. Aufgrund dieser Bescheinigung entscheidet die IBB über die Höhe und Dauer der weiteren Förderung.

Das Wohnungsamt erstellt hierfür eine Bescheinigung (über Ihr Einkommen) zur Vorlage bei der IBB.

Weitere Informationen zum Thema, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und die notwendigen Formulare finden Sie hier:

Antragstellung

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte mit allen notwendigen Nachweisen ausschließlich an folgende Adresse: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Wohnungsamt, 10360 Berlin.
Sie können den Antrag auch gerne persönlich in allen Standorten der Lichtenberger Bürgerämter während der bekannten Öffnungszeiten abgeben.

Kataster

Im Wohnungskataster werden alle sog. Sozialwohnungen erfasst. Das Wohnungsamt überwacht dabei, ob die Wohnungen auch ausschließlich berechtigten Personen überlassen wurden.
Wichtiger Hinweis:

Das Wohnungsamt vergibt jedoch keine Wohnungen. Hierfür müssen Sie sich an die jeweiligen Wohnungseigentümer wenden.

Erreichbarkeit

Das Wohnungsamt arbeitet als reiner Back-Office-Bereich, so dass eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist.
Sollten sich weitere Fragen zu Ihrem Antrag ergeben, werden sich die Mitarbeitenden mit Ihnen schriftlich in Verbindung setzen.
Telefonisch erreichen Sie unsere Mitarbeitenden derzeit ausschließlich zu folgenden Zeiten:

  • Dienstag und Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr.