Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, der
Bezirksverordnetenversammlung auf der Grundlage
der DS-Nr. IV/322 - Vorlage zur Kenntnisnahme “Stadtteile als
Planungsräume” (Zwischenbericht vom 24.04.2002) bis zum 18. Dezember 2002
erstmalig und danach halbjährlich
·
in
einer Vorlage zur Kenntnisnahme über Ergebnisse, Erfahrungen und Probleme der
Arbeit der Stadtteilmanagerinnen zu berichten,
·
auf
dieser Grundlage die Aufgaben des Stadtteilmanagements weiter zu
konkretisieren,
·
davon
ableitend Anforderungen an die Arbeit von Stadtteilmanagerinnen und
Stadtteilmanagern zu formulieren und
·
eine
Rahmengeschäftsordnung für die Arbeit der Stadtteilkonferenzen vorzulegen.
Angesichts der Anforderungen an Stadtteilmanager/innen, die
sich aus dem breit gefächerten Aufgabenfeld ergeben, wird dem Bezirksamt
empfohlen, u.a. folgende Kenntnisse und Fähigkeiten zu entwickeln:
·
Gebietskenntnisse,
·
Erfahrungen
im Projektmanagement, bei der Planung, Finanzierung, Erfolgskontrolle
·
Überblick
über sozial- und arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen und
Förderinstrumente, über das Planungs- und Baurecht sowie die Mietgesetzgebung
und über Jugend- und Sozialhilfeangelegenheiten;
·
Fähigkeiten
im Konfliktmanagement und in der Moderation,
·
Kenntnisse
von Methoden der Bewohnerbeteiligung,
·
Erfahrungen
in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Bei der Erarbeitung der Rahmengeschäftsordnung für die
Arbeit der Stadtteilkonferenzen wird dem Bezirksamt empfohlen, sich am
Beschluss der BVV vom 19.09.2001 (DS-Nr. IV/322 - Stadtteile als Planungsräume
- Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr) zu
orientieren.
Die durch die Stadtteilmanager/innen organisierten Stadtteilkonferenzen
sollen vorrangig auf folgende Handlungsfelder orientiert sein:
·
stadtteilbezogene
Wirtschaftsförderung
·
Wohnen,
Wohnumfeld und Umwelt
·
Soziale
und kulturelle Infrastruktur
·
Schule
und Bildung
·
Sicherheit
Beschlüsse von Stadtteilkonferenzen haben empfehlenden
Charakter und bedürfen zu ihrer Realisierung einer Beschlussfassung durch die
BVV.
In die Stadtteilkonferenzen, die ortsteilbezogen
durchgeführt werden sollen, sollten u.a. einbezogen werden:
·
Freie
Träger, Vereine, Kirchen, Religionsgemeinschaften
·
Einzelhandel,
Gastronomie, Handwerk, Unternehmen
·
Einrichtungen
von Kunst, Kultur und Sport im Territorium
·
Bürgerinitiativen
aus den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Initiativen der Mieter, Senioren,
Initiativen in den Bereichen Soziales, Familie, Kinder und Jugend
·
Schulen,
Kitas, Förderkreise, Heimatmuseen
·
die
BVV, ihre Fraktionen und Ausschüsse
Dabei sind die vorhandenen Organisationsstrukturen zu
nutzen, auf die Schaffung Zusätzlicher sollte weitgehend verzichtet werden
(ggf.: Ausnahmen sind zu begründen, bedürfen der Zustimmung der BVV).