Auszug - Veränderungssperre 11-2/9 (Geltungsbereich siehe Anlage 1)
Die
Dringliche Vorlage des Bezirksamtes zur Beschlussfassung wurde über
Konsensliste beschlossen. Beschluss: Verordnung über die Verlängerung der
Veränderungssperre 11-2/9 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Alt-Hohenschönhausen vom 2002 Auf Grund des § 16 Abs. 1 und des § 17 Abs. 1 Satz 3 des
Baugesetzbuchs in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141), 1998 I S.
137) in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des
Baugesetzbuches in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. 578) wird verordnet: § 1 Die durch Verordnung vom 10. September 2001 erlassene
Veränderungssperre wird um ein Jahr bis zum 28.10.2003 verlängert. § 2 Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen
lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes
zur Ausführung des Baugesetzbuchs innerhalb eines Jahres seit der Verkündung
dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist
darzulegen. Nach § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs
wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach
Ablauf der in Satz 1 genannten Fristen unbeachtlich. Die Beschränkung des
Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden
Vorschriften verletzt worden sind. § 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im
Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. |
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