Auszug - Lichtenberger Stadtteilmanagement - Management für Bürger mit Bürgern  

 
 
10. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 76
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 21.08.2002 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzwecksaal
Ort: Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin
DS/0270/V Lichtenberger Stadtteilmanagement - Management für Bürger mit Bürgern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zur Drucksache lag ein Änderungsantrag Nr

Zur Drucksache lag ein Änderungsantrag Nr. 1 der Fraktion der PDS vor.

Antrag Fraktion SPD auf Überweisung des Antrages zur Beschlussfassung und des Änderungsantrages in den Ausschuss Soziales/Mieterinteressen.

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Die einreichende Fraktion der CDU übernahm den Änderungsantrag.

 

Der Antrag zur Beschlussfassung wurde in der Fassung des Änderungsantrages mehrheitlich bei 1 Gegenstimme beschlossen.

 

 

Herr Ziolko, Fraktion CDU, beantragte die Verlängerung der BVV-Sitzung bis zur Erledigung der Tagesordnung.

Herr Giesecke, Fraktion SPD, sprach sich gegen eine Verlängerung der Sitzung aus.

 

Eine Verlängerung der Sitzung wurde mit 25 Nein-Stimmen bei 19 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

Die Sitzung der BVV wurde am Mittwoch, dem 28.08.2002, fortgesetzt.

Beschluss:

Beschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung auf der Grundlage  der DS-Nr. IV/322 - Vorlage zur Kenntnisnahme “Stadtteile als Planungsräume” (Zwischenbericht vom 24.04.2002) bis zum 18. Dezember 2002 erstmalig und danach halbjährlich

·       in einer Vorlage zur Kenntnisnahme über Ergebnisse, Erfahrungen und Probleme der Arbeit der Stadtteilmanagerinnen zu berichten,

·       auf dieser Grundlage die Aufgaben des Stadtteilmanagements weiter zu konkretisieren,

·       davon ableitend Anforderungen an die Arbeit von Stadtteilmanagerinnen und Stadtteilmanagern zu formulieren und

·       eine Rahmengeschäftsordnung für die Arbeit der Stadtteilkonferenzen vorzulegen.

Angesichts der Anforderungen an Stadtteilmanager/innen, die sich aus dem breit gefächerten Aufgabenfeld ergeben, wird dem Bezirksamt empfohlen, u.a. folgende Kenntnisse und Fähigkeiten zu entwickeln:

·       Gebietskenntnisse,

·       Erfahrungen im Projektmanagement, bei der Planung, Finanzierung, Erfolgskontrolle

·       Überblick über sozial- und arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen und Förderinstrumente, über das Planungs- und Baurecht sowie die Mietgesetzgebung und über Jugend- und Sozialhilfeangelegenheiten;

·       Fähigkeiten im Konfliktmanagement und in der Moderation,

·       Kenntnisse von Methoden der Bewohnerbeteiligung,

·       Erfahrungen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

 

Bei der Erarbeitung der Rahmengeschäftsordnung für die Arbeit der Stadtteilkonferenzen wird dem Bezirksamt empfohlen, sich am Beschluss der BVV vom 19.09.2001 (DS-Nr. IV/322 - Stadtteile als Planungsräume - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr) zu orientieren.

 

Die durch die Stadtteilmanager/innen organisierten Stadtteilkonferenzen sollen vorrangig auf folgende Handlungsfelder orientiert sein:

·       stadtteilbezogene Wirtschaftsförderung

·       Wohnen, Wohnumfeld und Umwelt

·       Soziale und kulturelle Infrastruktur

·       Schule und Bildung

·       Sicherheit

 

Beschlüsse von Stadtteilkonferenzen haben empfehlenden Charakter und bedürfen zu ihrer Realisierung einer Beschlussfassung durch die BVV.

 

In die Stadtteilkonferenzen, die ortsteilbezogen durchgeführt werden sollen, sollten u.a. einbezogen werden:

·       Freie Träger, Vereine, Kirchen, Religionsgemeinschaften

·       Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk, Unternehmen

·       Einrichtungen von Kunst, Kultur und Sport im Territorium

·       Bürgerinitiativen aus den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Initiativen der Mieter, Senioren, Initiativen in den Bereichen Soziales, Familie, Kinder und Jugend

·       Schulen, Kitas, Förderkreise, Heimatmuseen

·       die BVV, ihre Fraktionen und Ausschüsse

 

Dabei sind die vorhandenen Organisationsstrukturen zu nutzen, auf die Schaffung Zusätzlicher sollte weitgehend verzichtet werden (ggf.: Ausnahmen sind zu begründen, bedürfen der Zustimmung der BVV).

 

 
 

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