Auszug - Lichtenberger Stadtteilmanagement - Management für Bürger mit Bürgern
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Zur
Drucksache lag ein Änderungsantrag Nr. 1 der Fraktion der PDS vor. Antrag
Fraktion SPD auf Überweisung des Antrages zur Beschlussfassung und des
Änderungsantrages in den Ausschuss Soziales/Mieterinteressen. Der
Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Die
einreichende Fraktion der CDU übernahm den Änderungsantrag. Der
Antrag zur Beschlussfassung wurde in der Fassung des Änderungsantrages
mehrheitlich bei 1 Gegenstimme beschlossen. Herr
Ziolko, Fraktion CDU, beantragte die Verlängerung der BVV-Sitzung bis zur
Erledigung der Tagesordnung. Herr
Giesecke, Fraktion SPD, sprach sich gegen eine Verlängerung der Sitzung aus. Eine
Verlängerung der Sitzung wurde mit 25 Nein-Stimmen bei 19 Ja-Stimmen abgelehnt. Die
Sitzung der BVV wurde am Mittwoch, dem 28.08.2002, fortgesetzt. Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht, der
Bezirksverordnetenversammlung auf der Grundlage
der DS-Nr. IV/322 - Vorlage zur Kenntnisnahme “Stadtteile als
Planungsräume” (Zwischenbericht vom 24.04.2002) bis zum 18. Dezember 2002
erstmalig und danach halbjährlich ·
in
einer Vorlage zur Kenntnisnahme über Ergebnisse, Erfahrungen und Probleme der
Arbeit der Stadtteilmanagerinnen zu berichten, ·
auf
dieser Grundlage die Aufgaben des Stadtteilmanagements weiter zu
konkretisieren, ·
davon
ableitend Anforderungen an die Arbeit von Stadtteilmanagerinnen und
Stadtteilmanagern zu formulieren und ·
eine
Rahmengeschäftsordnung für die Arbeit der Stadtteilkonferenzen vorzulegen. Angesichts der Anforderungen an Stadtteilmanager/innen, die
sich aus dem breit gefächerten Aufgabenfeld ergeben, wird dem Bezirksamt
empfohlen, u.a. folgende Kenntnisse und Fähigkeiten zu entwickeln: ·
Gebietskenntnisse, ·
Erfahrungen
im Projektmanagement, bei der Planung, Finanzierung, Erfolgskontrolle ·
Überblick
über sozial- und arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen und
Förderinstrumente, über das Planungs- und Baurecht sowie die Mietgesetzgebung
und über Jugend- und Sozialhilfeangelegenheiten; ·
Fähigkeiten
im Konfliktmanagement und in der Moderation, ·
Kenntnisse
von Methoden der Bewohnerbeteiligung, ·
Erfahrungen
in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Bei der Erarbeitung der Rahmengeschäftsordnung für die
Arbeit der Stadtteilkonferenzen wird dem Bezirksamt empfohlen, sich am
Beschluss der BVV vom 19.09.2001 (DS-Nr. IV/322 - Stadtteile als Planungsräume
- Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr) zu
orientieren. Die durch die Stadtteilmanager/innen organisierten Stadtteilkonferenzen
sollen vorrangig auf folgende Handlungsfelder orientiert sein: ·
stadtteilbezogene
Wirtschaftsförderung ·
Wohnen,
Wohnumfeld und Umwelt ·
Soziale
und kulturelle Infrastruktur ·
Schule
und Bildung ·
Sicherheit Beschlüsse von Stadtteilkonferenzen haben empfehlenden
Charakter und bedürfen zu ihrer Realisierung einer Beschlussfassung durch die
BVV. In die Stadtteilkonferenzen, die ortsteilbezogen
durchgeführt werden sollen, sollten u.a. einbezogen werden: ·
Freie
Träger, Vereine, Kirchen, Religionsgemeinschaften ·
Einzelhandel,
Gastronomie, Handwerk, Unternehmen ·
Einrichtungen
von Kunst, Kultur und Sport im Territorium ·
Bürgerinitiativen
aus den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Initiativen der Mieter, Senioren,
Initiativen in den Bereichen Soziales, Familie, Kinder und Jugend ·
Schulen,
Kitas, Förderkreise, Heimatmuseen ·
die
BVV, ihre Fraktionen und Ausschüsse Dabei sind die vorhandenen Organisationsstrukturen zu
nutzen, auf die Schaffung Zusätzlicher sollte weitgehend verzichtet werden
(ggf.: Ausnahmen sind zu begründen, bedürfen der Zustimmung der BVV). |
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