Drucksache - DS/0273/V  

 
 
Betreff: Sportplatz- und -hallenwarte in Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.08.2002 
10. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.11.2002 
13. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2004 
30. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der 10

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der 10. Sitzung am 21. und 28.08.2002 beschlos­sen (DS-Nr. V/273):

 

Das Bezirksamt wird ersucht in der Dienstberatung der Sportplatz- und Sporthallenwarte im September die von den Sportvereinen und der Sport-Arbeitsgemeinschaft Lichtenberg geäu­ßerte Kritik an der Arbeit einiger Sportplatz- und Sporthallenwarte zu beraten und Schlussfolge­rungen daraus zu ziehen.

 

Darüber hinaus sind Überlegungen anzustellen, wie die Arbeit der Sportplatz- und Sporthallen­warte weiter qualifiziert und die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Sportvereinen ausgebaut werden kann.

 

Über die Ergebnisse und den Aufbau eines Beschwerdemanagements ist die BVV im Novem­ber zu informieren.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der mit Datum 30.10.2002 vorgelegte Abschlussbericht zum o.g. Sachverhalt ist von der BVV in ihrer Sitzung am 04.11.2002 als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen worden. In diesem Bericht war bereits auf die Personalsituation bei den Sportplatz- und –hallenwarten und die eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit berichtet worden. Inzwischen hat sich folgender Sachstand ergeben:

 

1.      personelle Situation

 

Der weitere Abbau von Personal im Bereich der Sportplatz- und –hallenwarte wurde aufgrund der notwendigen Einsparungen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2004/2005 erforderlich. Das Personal wurde von 33 planmäßigen und 4,75 unplanmäßigen Stellen auf 23 planmäßige und 0,75 unplanmäßige Stellen reduziert. Darüber hinaus wurde ab Juli 2003 die 37-h-Woche eingeführt, was einem weiteren Abbau von 1,73 Stellen entspricht.

 

Vorrangige Aufgabe der Verwaltung ist die Bereitstellung der Sportanlagen und die Absicherung des Sportbetriebes. Die vorhandene Stellenausstattung weist auf die Notwendigkeit hin, zusätzliche “erweiterte Schlüsselverträge” mit nutzenden Sportvereinen abzuschließen..

 


2.      Stand des Beschwerdemanagements im Bereich der Sportplatz- und -hallenwarte

 

Regelmäßig finden Dienstberatungen mit den Hallen- und Platzwarten statt, in denen sowohl grundsätzliche als auch spezifische Themen und Probleme erörtert werden. Außerdem werden die intensiven Kontakte mit der bezirklichen Sport-Arbeitsgemeinschaft und den Nutzern der Sportanlagen genutzt, um u.a. auch über Kritik und Probleme in bezug auf die Nutzung der Sportanlagen zu sprechen.

 

In Auswertung dieser Gespräche werden gemeinsam mit den Sportplatz- und Hallenwarten qualitative Verbesserungen der Arbeit angestrebt.

 

Konfliktpotential zwischen dem Sportverein und den Platz- und Hallenwarten entsteht aber auch aufgrund der, in der Natur der Sache liegenden, unterschiedlichen Interessenslage.

Die Benutzung der Sportanlagen durch Sportvereine ist in der SPAN geregelt. Die Sportvereine sind bestrebt, die maximal günstigsten Bedingungen für die Ausübung ihres Sports und ihres Vereinslebens zu erhalten.

Die SPAN sieht Ermessensspielräume vor, die im Regelfall auch durch die Sportplatz-/-hallen­warte eingeräumt werden. Aufgabe der Sportplatz- und Hallenwarte ist es immer, den Erhalt der Sportanlage zu sichern. Verstößt der Sportverein gegen elementare Pflichten, ergeben sich zwangsläufig Konflikte.

 

Die Mehrzahl der Platz- und Hallenwarte ist sehr engagiert bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Bei Bekannt werden von Verstößen gegen die Dienstanweisung oder tarifliche Bestimmungen im Einzelfall werden mit den Betroffenen Gespräche geführt bzw. disziplinarische Maßnahmen eingeleitet.

 

Das Amt für Schule, Bildung und Sport wird insbesondere vor dem Hintergrund der schwierigen personellen Situation auch weiterhin intensiv die Arbeit der Sportplatz- und –hallenwarte unterstützen und aktiv bei Qualitätsverbesserungen mitwirken.

 

Wir bitten darum, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Emmrich                                                                                 Räßler

Bezirksbürgermeisterin                                                          Bezirksstadtrat

 

 

 

1.Büro BzBm

2.Kopie BilSp AL

3.z.d.A.                EU BzStR JugBilSp:

 


 

 

 
 

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