Drucksache - DS/0273/V
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Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der 10. Sitzung am 21. und 28.08.2002 beschlossen (DS-Nr. V/273): Das Bezirksamt wird ersucht in der Dienstberatung der Sportplatz- und Sporthallenwarte im September die von den Sportvereinen und der Sport-Arbeitsgemeinschaft Lichtenberg geäußerte Kritik an der Arbeit einiger Sportplatz- und Sporthallenwarte zu beraten und Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Darüber hinaus sind Überlegungen anzustellen, wie die Arbeit der Sportplatz- und Sporthallenwarte weiter qualifiziert und die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Sportvereinen ausgebaut werden kann. Über die Ergebnisse und den Aufbau eines Beschwerdemanagements ist die BVV im November zu informieren. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Der mit Datum 30.10.2002 vorgelegte Abschlussbericht zum
o.g. Sachverhalt ist von der BVV in ihrer Sitzung am 04.11.2002 als
Zwischenbericht zur Kenntnis genommen worden. In diesem Bericht war bereits auf
die Personalsituation bei den Sportplatz- und –hallenwarten und die
eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit berichtet worden. Inzwischen
hat sich folgender Sachstand ergeben: 1.
personelle
Situation Der weitere Abbau von Personal im Bereich der Sportplatz-
und –hallenwarte wurde aufgrund der notwendigen Einsparungen im Zusammenhang
mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2004/2005 erforderlich. Das Personal
wurde von 33 planmäßigen und 4,75 unplanmäßigen Stellen auf 23 planmäßige und
0,75 unplanmäßige Stellen reduziert. Darüber hinaus wurde ab Juli 2003 die
37-h-Woche eingeführt, was einem weiteren Abbau von 1,73 Stellen entspricht. Vorrangige Aufgabe der Verwaltung ist die Bereitstellung der
Sportanlagen und die Absicherung des Sportbetriebes. Die vorhandene
Stellenausstattung weist auf die Notwendigkeit hin, zusätzliche “erweiterte
Schlüsselverträge” mit nutzenden Sportvereinen abzuschließen.. 2.
Stand
des Beschwerdemanagements im Bereich der Sportplatz- und -hallenwarte Regelmäßig finden Dienstberatungen mit den Hallen- und
Platzwarten statt, in denen sowohl grundsätzliche als auch spezifische Themen
und Probleme erörtert werden. Außerdem werden die intensiven Kontakte mit der
bezirklichen Sport-Arbeitsgemeinschaft und den Nutzern der Sportanlagen
genutzt, um u.a. auch über Kritik und Probleme in bezug auf die Nutzung der
Sportanlagen zu sprechen. In Auswertung dieser Gespräche werden gemeinsam mit den
Sportplatz- und Hallenwarten qualitative Verbesserungen der Arbeit angestrebt. Konfliktpotential zwischen dem Sportverein und den Platz-
und Hallenwarten entsteht aber auch aufgrund der, in der Natur der Sache
liegenden, unterschiedlichen Interessenslage. Die Benutzung der Sportanlagen durch Sportvereine ist in der
SPAN geregelt. Die Sportvereine sind bestrebt, die maximal günstigsten
Bedingungen für die Ausübung ihres Sports und ihres Vereinslebens zu erhalten. Die SPAN sieht Ermessensspielräume vor, die im Regelfall
auch durch die Sportplatz-/-hallenwarte eingeräumt werden. Aufgabe der
Sportplatz- und Hallenwarte ist es immer, den Erhalt der Sportanlage zu
sichern. Verstößt der Sportverein gegen elementare Pflichten, ergeben sich
zwangsläufig Konflikte. Die Mehrzahl der Platz- und Hallenwarte ist sehr engagiert
bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Bei Bekannt werden von Verstößen gegen die
Dienstanweisung oder tarifliche Bestimmungen im Einzelfall werden mit den
Betroffenen Gespräche geführt bzw. disziplinarische Maßnahmen eingeleitet. Das Amt für Schule, Bildung und Sport wird insbesondere vor dem Hintergrund der schwierigen personellen Situation auch weiterhin intensiv die Arbeit der Sportplatz- und –hallenwarte unterstützen und aktiv bei Qualitätsverbesserungen mitwirken. Wir bitten
darum, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Emmrich Räßler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
1.Büro BzBm 2.Kopie BilSp AL 3.z.d.A. EU
BzStR JugBilSp: |
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