Auszug - Feststellung der Dringlichkeit von Drucksachen
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für den
Dringlichkeitsantrag, DS-Nr. V/282 und die
Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung, DS-Nr. V/283 (in
der Fassung des Austauschblattes) wurde die
Dringlichkeit, gemäß Geschäftsordnung der BVV § 23 (2), zur Aufnahme in die
Tagesordnung bestätigt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |