Drucksache - DS/0287/V
Das
Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1. Trifft es zu, dass einem Bürger vom Bezirksamt der
Pachtvertrag über eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (Pferdehaltung) in
der Siedlung Wartenberg mit der Begründung gekündigt worden ist, dass die
Fläche (ca. 1000 qm) für die Errichtung eines Kinderspielplatzes benötigt
werde? 2. Wenn ja, hält das Bezirksamt die Begründung angesichts
der fehlenden Mittel im Bezirkshaushalt für stichhaltig? 3. Wenn nein, was ist der zutreffende Kündigungsgrund? |
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