Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 23.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilung der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2     Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 2.1  
Parksituation für Besucher des Krankenhauses Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0275/III  
Ö 2.2  
Wahl eines stellv. Mitglieds im Widerspruchsbeirat für Sozialhilfeangelegenheiten  
DS/0303/III  
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste (Tischvorlage) des Ältestenrates vom 22.05.2007      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     EinwohnerInnenanfragen      
Ö 5.1  
Westlichen Teilabschnitt der Bergmannstraße EA IV/III Frau Winzer, Beate      
Ö 6     Mündliche Anfragen      
Ö 6.1  
Finanzsenator erfindet Gesetzesänderungen, um 2,1 Millionen Euro im laufenden Haushalt in der Jugendhilfe zu streichen  
Enthält Anlagen
DS/0283/III  
Ö 6.2  
Nichtverausgabte Mittel im Bereich Jugendberufshilfe  
DS/0302/III  
Ö 6.3  
Jugend im Wrangelkiez  
Enthält Anlagen
DS/0284/III  
Ö 6.4  
MyFest 2007  
Enthält Anlagen
DS/0251/III  
Ö 6.5  
Ein Jahr Gesundheitsdienstreformgesetz  
Enthält Anlagen
DS/0282/III  
Ö 6.6  
Nicht alle Eltern in Friedrichshain-Kreuzberg wollen Ihr Kind an der Schule anmelden, in deren Schuleinzugsbereich sie fallen.  
DS/0292/III  
Ö 6.7  
Fichtebunker  
Enthält Anlagen
DS/0285/III  
Ö 6.8  
Riehmers Hofgarten  
Enthält Anlagen
DS/0286/III  
Ö 6.9  
Arbeit des Quartiersrates Boxhagener Platz  
DS/0287/III  
Ö 6.10  
Geförderte berufliche Weiterbildungsmaßnahmen  
Enthält Anlagen
DS/0288/III  
    VORLAGE
    Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Arten von Weiterbildungsmaßnahmen gibt es, wie sind sie aufgebaut, und welchen   zeitlichen Umfang haben sie jeweils?

 

 

  1. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welcher Träger den Zuschlag für eine Weiterbildungsmaßnahme erhält?

 

  1. Wie stark wird das Interesse der Arbeitssuchenden bei der Zuweisung von Weiterbildungsmaßnahmen berücksichtigt, und welche konkreten Einspruchsmöglichkeiten haben sie, wenn eine zugewiesene Maßnahme ihren beruflichen Neigungen widerspricht bzw. wenn ihnen Maßnahmen, die  sie für ihre berufliche Eingliederung für sinnvoll und erfolgversprechend erachten, ohne ersichtliche Gründe versagt werden?

 

  1. Wie viel Prozent der KundInnen es Job-Centers, die derzeit an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, haben seit dem 01.01.2005 mindestens zwei Weiterbildungs-

      maßnahmen absolviert.

Abteilung Gesundheit, Soziales und Beschäftigung                                                   23.05.2007

Der Bezirksstadtrat                                                                                                            - 2603

 

 

 

 

 

Bezirksverordnete

Frau

Bettina Schilling

 

 

Bezirksverordnetenvorsteherin

Frau

Marianne Burkert-Eulitz

 

 

Büro BzBm

 

 

 

 

Mündliche Anfrage – Ds / 288 / III

Geförderte berufliche Weiterbildungsmaßnahmen

 

 

Sehr geehrte Frau Schilling,

 

ihre Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

  1. Welche Arten von Weiterbildungsmaßnahmen gibt es, wie sind sie aufgebaut, und welchen zeitlichen Umfang haben sie jeweils?

 

 

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist in den §§ 77-88 SGB III geregelt. (Anwendbarkeit für JC über §16 Abs.1 SGBII)

 

Grundsätzlich wird zwischen Fortbildung  („Aufqualifizierung“) und Umschulung unterschieden. Ziel einer Fortbildung ist es, aktuelles berufsspezifisches Wissen zu vermitteln, um eine Konkurrenzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt  wieder herzustellen. Diese Maßnahmen sind häufig modular aufgebaut. Die Dauer ist angemessen, wenn sie sich auf den für das Bildungsziel erforderlichen Umfang beschränkt (in der Regel  ein bis sechs Monate).

 

Umschulungen haben einen anerkannten Berufsabschluss zum Ziel (IHK-Prüfung). Sie dauern in der Regel 2 Jahre. Die Dauer einer Vollzeitmaßnahme, die zu einem anerkannten Abschluss führt ist angemessen, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ist. Für bestimmte Berufe sind seitens des Gesetzgebers Ausbildungszeiträume von 3 Jahren vorgeschrieben z.B. Altenpfleger.

Hier ist seitens der Arbeitsagentur bzw. des JobCenters die Förderung nur möglich, wenn das 3.Jahr der praktischen Ausbildung anderweitig finanziert wird.

 

  1. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welcher Träger den Zuschlag Für eine Weiterbildungsmaßnahme erhält?

 

Die Anforderung an den Träger der Maßnahme ist im §84 SGBIII geregelt.

Die Zulassung von Weiterbildungsträgern und -maßnahmen erfolgt durch unabhängige, zertifizierte und fachkundige Stellen gemäß der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung (AZWV).

Wurde einer Kundin / einem Kunden ein Bildungsgutschein mit entsprechenden Maßnahmeinhalten ausgehändigt, kann sie / er sich an einen von einer fachkundigen Stelle zugelassenen Bildungsträger seiner Wahl wenden, um diesen Bildungsgutschein einzulösen, wenn dieser eine entsprechende anerkannte Maßnahme anbietet.

Einzelfallentscheidungen über notwendige Bildungsmaßnahmen (ohne Zertifizierung) sind in der Arbeitsagentur möglich.

 

 

  1. Wie stark wird das Interesse der Arbeitssuchenden bei der Zuweisung von Weiterbildungsmaßnahmen berücksichtigt, und welche konkreten Einspruchsmöglichkeiten haben sie, wenn eine zugewiesene Maßnahme ihren beruflichen Neigungen widerspricht bzw. wenn ihnen Maßnahmen, die sie für ihre berufliche Eingliederung für sinnvoll und Erfolg versprechend erachten, ohne ersichtliche Gründe versagt werden?

 

 

In Weiterbildungsmaßnahmen erfolgt keine Zuweisung. In einem Beratungsgespräch mit der Kundin / dem Kunden wird der ggf. vorhandene Weiterbildungsbedarf erhoben. Hier wird die Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung geprüft, sowie das Vorliegen der Voraussetzungen zur Förderung bescheinigt. Es werden Maßnahmeinhalte und die maximale Dauer der Maßnahme festgelegt.

Diese Erhebung erfolgt im gemeinsamen Gespräch unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen, des bisherigen beruflichen Werdeganges und der Lage auf dem Arbeitsmarkt. In diesem Gespräch kann der Kunde auch seine persönlichen Interessen und Neigungen äußern, die entsprechend der Möglichkeiten abgewogen werden.

Im Ergebnis wird der Kundin / dem Kunden ein Bildungsgutschein ausgehändigt, den sie / er innerhalb von bis zu 3 Monaten einlösen kann.

Sollte eine Kundin / ein Kunde eine Maßnahme wünschen, die aufgrund bestimmter Kriterien wie z.B. ihrer / seiner persönlichen Voraussetzungen (Bildungsabschluss, Berufspraxis etc.) oder der Lage auf dem Arbeitsmarkt abgelehnt werden muss, wird ein rechtsmittelfähiger Bescheid erstellt, so dass im Rahmen der gesetzlichen Fristen ein Widerspruch möglich ist.

 

 

4. Wie viel Prozent der Kunden des JobCenters, die derzeit an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, haben seit dem 01.01.2005 mindestens zwei Weiterbildungsmaßnahmen absolviert?

 

 

Eine zahlenmäßige Untersetzung ist hier nicht möglich. Da aber grundsätzlich durch das Beratungsgespräch die für die Kundin / den Kunden zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlichste und am besten geeignete Leistung zur Eingliederung erarbeitet wird, sollte diese kurz- bzw. mittelfristig zum Erfolg führen, so dass eine weitere Förderung eher der Einzelfall ist.

 

 

 

 

Mildner-Spindler

Bezirksstadtrat

 

 

   
    23.05.2007 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 6.10 - schriftlich beantwortet
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Ö 6.11  
Hortsituation Adolf-Glassbrenner-Grundschule  
Enthält Anlagen
DS/0289/III  
Ö 6.12  
GSG-Privatisierung  
DS/0291/III  
Ö 6.13  
Parksituation in der Umgebung des Friedrichshainer Krankenhauses  
Enthält Anlagen
DS/0276/III  
Ö 6.14  
Stadtumbau-West, Brommybrücke  
Enthält Anlagen
DS/0294/III  
Ö 6.15  
Arbeit des Regionalmanagement media Spree e.V. (II) Hier: Einschätzung des BA gemäß der Zielstellung aus dem Jahre 2005  
DS/0290/III  
Ö 6.16  
Situation der Tagesmütter in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0299/III  
Ö 6.17  
Freiluftverzehr am Marheinekeplatz  
DS/0293/III  
Ö 6.18  
Einbürgerungen im Bezirk  
DS/0295/III  
Ö 6.19  
Zusammenlegung der Oberstufen der Liebmann-Schule und Bernhard-Rose-Schule  
DS/0273/III  
Ö 6.20  
Wie hat sich der Stromverbrauch im Dienstgebäude Yorckstr. des Rathauses Friedrichshain-Kreuzberg zwischen 2001 und 2006 entwickelt?  
DS/0301/III  
Ö 6.21  
Teilumbenennung der Kochstraße hier: Zeitpunkt der Umsetzung  
Enthält Anlagen
DS/0296/III  
Ö 6.22  
Fragen der AG Leben mit Obdachlosen  
Enthält Anlagen
DS/0297/III  
Ö 6.23  
Geplante Schließung von Polizeiabschnitten  
DS/0274/III  
Ö 6.24  
Zum 01.01.08 wird für Vermieter von Wohnungen ein Energiepaß verpflichtend, der den Energieverbrauch eines Hauses transparent machen soll.  
DS/0298/III  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Unterrichtung und Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen an der Aufstellung des Bezikrshaushalts und der investitionsplanung  
DS/0279/III  
Ö 8     Anträge      
Ö 8.1  
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Muskauer Straße  
Enthält Anlagen
DS/0258/III  
Ö 8.2  
Kein McDonalds im Wrangelkiez!  
DS/0267/III  
Ö 9     Konsensliste (Tischvorlage) des Ältestenrates vom 22.05.2007      
Ö 9.1  
Wahl eines Bürgerdeputierten in den Ausschuss Personal, Haushalt, Investitionen  
DS/0272/III  
Ö 9.2  
Wahl eines Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement, Demokratieförderung und QM  
DS/0300/III  
Ö 9.3  
Bebauungsplan V - 18 für die Grundstücke Alt - Stralau 3 bis 19 einschließlich Parkweg im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain überweisen i.d.A.f.StadtplanBau  
DS/0280/III  
Ö 9.4  
Milch für alle Kinder an allen Grundschulen überw.i.d.A.f.Schule, SozGes, PHI (ff)  
DS/0253/III  
Ö 9.5  
Aufsichtsdienst an Schulen überw.i.d.A.f.Schule u. BeschJC(ff)  
Enthält Anlagen
DS/0254/III  
Ö 9.6  
Brommybrücke überw.i.d.A.f.UmwVerkWohn  
Enthält Anlagen
DS/0255/III  
Ö 9.7  
Bedarfsdeckung an seniorengerechten Wohnungen überw.i.d.A.f. SozGes  
DS/0256/III  
Ö 9.8  
Kontinuierliche Instandhaltung der bezirklichen Fahrradinfrastruktur Fraktion B´90/Grüne tritt dem Antrag bei red. Änderung: mindestens 10 % überw. i.d.A.f. UmwVerkWohn u. PHI (ff)  
Enthält Anlagen
DS/0259/III  
Ö 9.9  
Fußgänger/-innenfreundliche Schaltzeichen überw.i.d.A.f. UmwVerkWohnen  
Enthält Anlagen
DS/0260/III  
Ö 9.10  
Verkehrsverbindung "Brommybrücke" überw.i.d.A.f. UmwVerkWohn  
DS/0261/III  
Ö 9.11  
Fahrrad-Mehrzweckstreifen in der Marchlewskistraße überw.i.d.A.f.UmwVerkWohn  
Enthält Anlagen
DS/0263/III  
Ö 9.12  
EU-Förderprogramm 2007-2013? red. Änderung: Der BVV ist bis September 2007 zu berichten.  
Enthält Anlagen
DS/0264/III  
Ö 9.13  
Wirtschaftsförderung überw.i.d.A.f. BürgEngDemokratfördQM u. WiBüDOrdA(ff)  
Enthält Anlagen
DS/0265/III  
Ö 9.14  
Sportentwicklungsplanung überw.i.d.A.f.Sport  
Enthält Anlagen
DS/0269/III  
Ö 9.15  
Brommybrücke überw.i.d.A.f. UmwVerkWohn  
Enthält Anlagen
DS/0271/III  
Ö 9.16  
Zusammenlegung der LuV´en Wirtschaft und Ordnungsamt zu einem LuV Wirtschafts- und Ordnungsamt  
DS/0170/III  
Ö 9.17  
Öffnung der Türme der Oberbaumbrücke für Besucher/-innen  
Enthält Anlagen
DS/0178/III  
Ö 9.18  
Bessere Transparenz der Schulreinigung durch Erstellung und Veröffentlichung von Schulreinigungsplänen! 0221-1  
Enthält Anlagen
DS/0221/III  
Ö 9.19  
Informationen auf der Internetseite / Straßenfeste  
DS/0219/III  
Ö 9.20  
Folgen der Bewilligungspraxis des Job-Centers Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0226/III  
Ö 9.21  
BürgerInnenhaushalt  
Enthält Anlagen
DS/0183/III  
Ö 9.22  
Umrüstung Fahrzeugpark Bezirksamt (II) hier: Erstellung einer Konzeption als Hilfsmittel zur mittelfristigen Finanzplanung  
Enthält Anlagen
DS/0187/III  
Ö 9.23  
"Kitas machen Musik"  
DS/0075/III  
Ö 9.24  
Seniorenwohnhaus Mehringplatz 5  
Enthält Anlagen
DS/0079/III  
Ö 9.25  
Baumpflanzung in der Nostitzstraße  
DS/0126/III  
Ö 9.26  
Parkplatzsuchverkehr in der Friesenstraße  
DS/0127/III  
Ö 9.27  
Sozialamt/Grundsicherungsamt Konsens gegen die Stimmen der Fraktion der WASG  
DS/0128/III  
Ö 9.28  
Hörberatungsstelle Friedrichshain-Kreuzberg für die gesamte Stadt Berlin  
DS/0205/III  
Ö 9.29  
Teileinziehung von öffentlichem Verkehr gewidmeten Flächen - hier:PKW- Stellplätze für CarSharing DB Rent überw.i.d.A.f. UmwVerkWohn  
DS/0266/III  
Ö 9.30  
Umgestaltung des Vorplatzes BDG Yorckstraße 4 - 11 überw. i.d.A.f. ImmoVw u. PHI (ff)  
DS/0268/III  
Ö 9.31  
Bebauungsplan 2-3a für die Grundstücke Revaler Straße 99/ Modersohnstraße 18 (Flurst. 192), eine Teilfläche des grundstücks Modersohnstraße 20/32 (Flurst. 193) und eine Teilfläche des Flurstückes 103 im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Eintsellung des Beabbungsplans 2-3a überw.i.d.A.f.StadtplanBau  
DS/0277/III  
Ö 9.32  
Veräußerung des Seniorenwohnhauses Mehringplatz 5 überw.i.d.A.f.SozGes u. PHI(ff)  
DS/0278/III  
Ö 9.33  
Zusätzliche ungedeckte Sportstätte im Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/0188/III  
Ö 9.34  
DS/0303/III      
               
 
 

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