Drucksache - DS/0286/III  

 
 
Betreff: Riehmers Hofgarten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
  Hawemann, Burkhard
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.05.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 22.05.2007 PDF-Dokument
2. Version vom 22.05.2007 PDF-Dokument
3. Version vom 29.05.2007 PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.        Ist dem Bezirksamt bekannt, ob noch Bindungen aus der Gewährung öffentlicher Mittel für die Sanierung der Wohnanlage Riehmers Hofgarten bestehen?

 

2.        Wenn ja, welche?

 

3.        Ist dem Bezirksamt bekannt, welche Veränderungen der jetzige Besitzer der Wohnanlage plant, Stichwort „Boarding House“?

 

4.        Wie ist die öffentliche Durchwegung der Wohnanlage geregelt?

 

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.       „Ist dem Bezirksamt bekannt, ob noch Bindungen aus der Gewährung öffentlicher Mittel für die Sanierung der Wohnanlage Riemers Hofgarten bestehen?“

 

Die Bindung ist am 01.05.1994 ausgelaufen.  

 

2.       „Wenn ja, welche?“

 

Es bestehen keine Bindungen mehr.

 

3.        „Ist dem Bezirksamt bekannt, welche Veränderungen der jetzige Besitzer der Wohnanlage plant, Stichwort „Boarding-House“?”

                       

Im Gebäudeteil an der Yorckstraße besteht seit mehreren Jahren das „Hotel Riemers“ und wird daher vom Bezirk als Bestandsnutzung gewertet.

Am 07.02.2007 wurde ein Bauantrag zur Umnutzung einer im 1. Obergeschoss befindlichen 3-4 Zimmer großen Wohnung im Gebäude Hagelberger Straße 12 in ein anmietbares „Office“, bestehend aus Küche, Diningroom, Salon, Umkleideraum und WC-Raum, gestellt. Das „Office-Appartment“ soll neben der Abhaltung von Schulungen (Kochschule), für Präsentationen, Empfänge, Businesstalks, für Geburtstagspartys, für Firmenfeiern etc regelmäßig zur Verfügung stehen. Der Antrag wurde unter Auflagen genehmigt.

 

4.       „Wie ist die öffentliche Durchwegung der Wohnanlage geregelt?“

 

                       Eine verkehrliche Widmung nach dem Berliner Straßengesetz liegt nicht vor. Anderweitige Regelungen können sich auf die Bestellung von Grunddienstbarkeiten beziehen. Hierzu wurde bereits bei dem Grundbuch führenden Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg nachgefragt, allerdings  konnte aufgrund der geringen Bearbeitungszeit bislang von dort keine gesicherte Auskunft gegeben werden. Dafür ist es erforderlich, Aktenauswertungen durch das Amtsgericht vorzunehmen zu lassen; diese aufwendigen Auswertungen bedürfen der Einräumung einer ausreichend bemessenen Zeit.

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

Dr. Franz Schulz

 

 

 
 

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