Drucksache - DS/0254/III
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der Einsatz von Kräften im Rahmen von
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Unterstützung des pädagogischen Personals
bei Aufsichten, im Eingangsbereich der Schule, in Pausen und bei der
Schulwegbegleitung darf nur unter folgenden Prämissen stattfinden : 1. bei Zustimmung des Personalrates 2. bei Zustimmung der Schulkonferenz. Keinesfalls dürfen bei diesen arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen pädagogische oder hausmeisterliche Tätigkeiten durchgeführt werden. Begründung: Die Pausenaufsicht an Schulen ist Aufgabe des
Lehrerkollegiums. Es gibt keine anderslautende Gesetzeslage. Dennoch ist
zusätzliche Unterstützung der LehrerInnen und SozialpädagogInnen an einigen
Schulen wünschenswert. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache – DS/0254/III – wird in die Ausschüsse für Schule und für Beschäftigung und Job Center (ff)
überwiesen. |
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