Drucksache - DS/0128/III
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, sicher zu stellen, dass in
allen Bescheiden des Sozial- und des Grundsicherungsamtes auf den
Sozialhilfebeirat und die Adressen der Sozialhilfeberatungsstellen im Bezirk
hingewiesen wird. Begründung: Es muss sicher gestellt werden, dass alle BürgerInnen ihre
Rechte auch wahrnehmen können. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Text
siehe Anlage. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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