Drucksache - DS/0299/III
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1. Wie
beurteilt das Bezirksamt die Weisung an die Tagesmütter, Qualifizierungsmaßnahmen außerhalb
der Betreuungszeiten wahrzunehmen, obwohl hierfür ein Anspruch auf 5 freie
Arbeitstage pro Jahr besteht? 2. Warum
haben die Tagesmütter in Friedrichshain-Kreuzberg nur einen Anspruch auf 20 Urlaubstage pro Jahr, während
andere Bezirke 24 Tage gewähren? 3. Warum
liegt in Friedrichshain-Kreuzberg die maximale Betreuungserlaubnis pro Tagesmutter bei 3,5 Kindern, während
in anderen Bezirken bis zu 8 Kinder betreut werden dürfen? 4. Was
gedenkt das Bezirksamt zu unternehmen, um die Kostenpauschalen für Ausstattung, Spielzeug etc. zu
entbürokratisieren und vor allem lebensnäher zu gestalten? |
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
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